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Nr. 081    11/2009
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Impfkonzepte der Länder

Deutschlandkarte nach Bundesländer
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Foto: BMG
Deutschlandkarte
 Seit 26.Oktober haben bundesweit die Impfungen gegen die Neue Grippe begonnen. Zuständig für die Impfungen sind die Bundesländer. Jedes Bundesland hat hierzu ein eigenes Impfkonzept entwickelt. Die wichtigsten Informationen hier im Überblick:
 

Baden-Württemberg

 
Die Impfung führt grundsätzlich der Hausarzt durch.
Weitere Informationen unter finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
 

Bayern

 
Die Impfung wird in den Arztpraxen durchgeführt. Eine Liste der impfenden Ärzte finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
 
Zudem gibt es im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Hotline für alle Fragen rund um die Neue Grippe : 089/ 31560-101 (werktags 10-16 Uhr).
 

Berlin

 
Grundsätzlich sollen alle Bürgerinnen und Bürger die Impfung bei ihrem Arzt oder dem zuständigen Betriebsarzt erhalten. Für nicht krankenversicherte Personen übernehmen Ärzte der Berliner Gesundheitsämter die Durchführung der Schutzimpfungen.
 
Über Einzelheiten der Impfungen informieren die Gesundheitsämter:
 
 
Charlottenburg-Wilmersdorf:030/9029-16661
Friedrichshain-Kreuzberg:030/90298-8367
Lichtenberg:030/90296-4900
Marzahn-Hellersdorf:030/90293-3100
Mitte:030/ 9018-45123
Neukölln:030/6809-2666
Pankow:030/90295-2869 und 030/90295-2939
Reinickendorf:030/90294-5030
Spandau:030/90279-4400
Steglitz-Zehlendorf:030/90299-2233
Tempelhof-Schöneberg:030/90277-7100
Treptow-Köpenick:030/90297-4772
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9-16 Uhr
Donnerstag 10-18 Uhr.
 

Brandenburg

 
Risikogruppen und alle anderen Personen erhalten die Schutzimpfung bei den niedergelassenen Ärzten und im Einzelfall in den Gesundheitsämtern. "Schlüsselpersonal" (Beschäftigte im Gesundheitswesen, Polizei und Feuerwehr) wird in den Gesundheitsämtern und in von diesen benannten Impfstellen (Krankenhäuser, Betriebsärzte, beauftragte Ärzte) geimpft.
 
Weitere Informationen zur Schutzimpfung sind bei den Gesundheitsämtern zu erhalten. Eine Liste finden Sie auf dem Landesportal Brandenburg.
 

Bremen

 
In Bremen erfolgt die Impfung in ausgewiesenen Impfstellen (ausgewählte Arztpraxen) und in den Gesundheitsämtern. Einzelheiten werden über die Medien und über Infoblätter in Apotheken und Arztpraxen weitergegeben.
 
Informationen rund um die Schutzimpfung sind zudem in einem Flyer zusammengefasst, der als PDF-Datei zum Download zur Verfügung steht.
 
Weitere Informationen zur Impfung sind werktags von 10-17 Uhr für Bremen unter 0421/ 361 14444 und für Bremerhaven unter 0471/ 596 14444 erhältlich oder im auf der Homepage des Senats für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
 

Hamburg

 
Die Bürgerinnen und Bürger werden größtenteils von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten geimpft. Die Impfung gegen die Neue Grippe wird jedoch nicht in jeder Praxis angeboten. Adressen und Öffnungszeiten der Impfstellen werden vor Beginn der Impfkampagne bekannt gegeben. Für Angehörige des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten gesonderte Regelungen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 040/ 428 37 3795 (werktags 9-16 Uhr) oder auf dem Stadtportal Hamburg.
 

Hessen

 
Chronisch Kranke und Schwangere werden von ihren Hausärzten beziehungsweise Gynäkologen geimpft. Alle anderen erhalten die Schutzimpfung bei den niedergelassenen Ärzten oder in den Gesundheitsämtern. Das "Schlüsselpersonal” wird durch den öffentlichen Gesundheitsdienst beziehungsweise durch Betriebsärzte geimpft.
 
Zu weiteren Fragen bieten die Gesundheitsämter Auskunft, eine Liste finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit.
 

Mecklenburg-Vorpommern

 
Informationen über die Impfung und die Impfstellen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern.
 

Niedersachsen

 
Die Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt impfen lassen. Medizinisches und Pflegepersonal werden in der Regel vom zuständigen Betriebsarzt oder den Gesundheitsämtern geimpft.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: 0511/ 450 55 55 (werktags 10-12h)
 

Nordrhein-Westfalen

 
Die Gesundheitsämter organisieren die Impfungen vor Ort. Wann und wo in den jeweiligen Städten und Gemeinden geimpft wird, erfahren Interessierte beim zuständigen Gesundheitsamt oder bei ihrem Hausarzt. Informationen über die aktuellen Impfstellen erfolgen über die regionalen Medien.
 
Eine Übersicht der Gesundheitsämter finden Sie beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit.
 
Für zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte bietet das Bürgercenter der Landesregierung, CallNRW - Rufnummer: (0180) 3 100 210 (9 Cent/Minute, abweichende Tarife aus Handynetzen, werktags 8-18 Uhr), Informationen.
 

Rheinland-Pfalz

 
Chronisch kranke Menschen und alle anderen können sich bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten impfen lassen, die sich als Impfärzte zur Verfügung gestellt haben. Eine entsprechende Liste erhalten Sie bei den Krankenkassen oder den örtlichen Gesundheitsämtern oder auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen.
 
Für Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Angehörige des ambulanten medizinischen Personals und von Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten und Feuerwehren sind andere Regelungen getroffen.
 
Einzelheiten unter der Hotline-Nummer: 06131/ 165 200
 

Saarland

 
Es gibt 130 Impfpraxen, die die Schutzimpfungen durchführen. Eine Übersicht bietet das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales.
 
In einzelnen Fällen ist auch eine Impfung bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und des Regionalverbandes möglich. Betriebsärzte können Mitarbeiter auch in Betrieben impfen.
 
Info-Hotline: 0681 - 501 36 95 (werktags 9-16 Uhr)
 

Sachsen

 
Chronisch Kranke, Schwangere und alle anderen, die sich impfen lassen wollen, werden bei den niedergelassenen Ärzten geimpft. Die Impfung des "Schlüsselpersonals" erfolgt in den Gesundheitsämtern selbst oder in Krankenhäusern, bei Betriebsärzten oder niedergelassenen Ärzten, die im Auftrag der Gesundheitsämter impfen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Medien.
 

Sachsen-Anhalt

 
Die Impfungen werden bei niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Ein Verzeichnis der Impfärzte finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Gesundheit und Soziales.
 
Weitere Informationen unter: 0391/ 53 77 111 (werktags 8-16 Uhr).
 

Schleswig-Holstein

 
Die Impfung wird vorrangig durch solche niedergelassenen Ärzte durchgeführt, die auch sonst Impfungen anbieten. Eine vorläufige Liste der impfenden Ärzte finden Sie auf der Homepages der Landesregierung Schleswig-Holstein.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: 0431/ 160 66 66 (täglich 8-15 Uhr)
 

Thüringen

 
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich direkt an ihren Hausarzt oder an ihr zuständiges Gesundheitsamt zu wenden. Eine Übersicht der Gesundheitsämter bietet das Ministerium für Soziales, Familie und Bildung.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: 0361/ 377 430 99 (werktags 8-17 Uhr)
oder auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Familie und Bildung.
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