Seit 1869 muss der Lehrherr "sich angelegen sein lassen, den Lehrling durch Beschäftigung und Anweisung zum tüchtigen Gesellen auszubilden. Er darf dem Lehrling die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit durch Verwendung zu anderen Dienstleistungen nicht entziehen." So steht es in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes, die dann zwei Jahre später vom Deutschen Reich übernommen wurde.
Auch in die Schule mussten die Lehrlinge, wenn auch erst nur in Feiertagsschulen. Erst 1938 wurden die Berufsschulen zur Pflicht. Damit liegen die Wurzeln für das duale Ausbildungssystem, um das uns viele Länder beneiden, weit in der Vergangenheit.
Es liegt auf der Hand, dass in der Zeit des Nationalsozialismus Schulen auch ideologisch auf den Nachwuchs einwirkten. Das galt später in der DDR ebenso für die Schulen wie auch für die gleichgeschalteten Betriebe. Das Berufliche stand aber naturgemäß unabhängig vom jeweiligen politischen System im Vordergrund. Jede Gesellschaft braucht gut ausgebildete Fachkräfte.
So basierten die Berufsbildungssysteme beider deutscher Staaten auf der traditionellen Ausbildung an zwei Lernorten, dem schulischen für die theoretischen Inhalte und dem betrieblichen für die Praxis. Bis es jedoch zu einer einheitlichen gesetzlichen Regelung der Berufsbildung kam, vergingen viele Jahre.
Erst 1969 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Berufsbildungsgesetz, das bis heute mit einigen Aktualisierungen die berufliche Bildung in der Bundesrepublik regelt. Noch die letzte DDR-Volkskammer übernahm es am 19. Juli 1990 für die DDR. Eines war beiden deutschen Staaten gemeinsam: Weit über die Hälfte der Jugendlichen begannen nach Ende der allgemeinbildenden Schule eine Berufsausbildung.
Der größte Teil der Jugendlichen der DDR begann nach der 10. Klasse der Polytechnischen Oberschule eine Ausbildung im DDR-Berufsbildungssystem. Die Chance, das Abitur an der weiterführenden Erweiterten Oberschule abzulegen, war neben guten Leistungen stark an die Linientreue gebunden.
Dabei war das Berufsbildungssystem differenziert. Die Facharbeiterausbildung nach 10 Jahren Schulbesuch dauerte zwei Jahre. Daneben gab es 63 Ausbildungsberufe für Schulabgänger der 8. Klassen. Die Ausbildung war auf das geringere Niveau der Eignungsvoraussetzungen zugeschnitten und dauerte zweieinhalb bis drei Jahre. Ein weiterer Bildungsweg war die dreijährige "Berufsausbildung mit Abitur". 86 Berufe standen für diesen Weg zur Verfügung.
Im Schuljahr 1988/1989 gingen knapp 13 Prozent der Schulentlassenen der 10. Klassen an die Erweiterte Oberschule, um dort das Abitur abzulegen. Gut 6 Prozent wurden für eine ''Berufsausbildung mit Abitur" zugelassen. Über 10 Prozent gingen an Fachschulen. Der überwiegende Teil von gut 70 Prozent begann eine Ausbildung zum Facharbeiter.
936 betriebliche Berufsschulen deckten den theoretischen und praktischen Teil der Ausbildung für den größten Teil der Auszubildenden ab. Eine organisatorische und rechtliche Trennung zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung bestand somit nicht. Die Schule war Teil des Betriebes und auch für die Lehrwerkstätten verantwortlich. Da große Betriebe grundsätzlich staatlich waren, bestanden zwar Merkmale einer dualen Ausbildung im Sinne getrennter berufstheoretischer und berufspraktischer Ausbildungen. Anders als im Westen war aber der Staat für beide Teile zuständig.
Es gab auch einige kommunale Berufsschulen, die sich der Auszubildenden kleinerer Betriebe annahmen. Meist jedoch besuchten auch sie die Betriebsberufsschulen. Jeder dritte Auszubildende war in Internaten untergebracht, da die Ausbildung nicht in Wohnortnähe erfolgte.
Daraus ergaben sich gravierende Unterschiede zur Bundesrepublik. Die Berufsausbildung war Teil der Arbeitskräfteplanung der DDR. Entsprechend konnte rein nach dem staatlich oder betrieblich definierten Bedarf die Zulassung zu den Berufen geregelt werden. Gleichzeitig diente die Betriebsberufsschule dazu, die Auszubildenden politisch-ideologisch zu einem "allseitig entwickelten, hochqualifizierten und klassenbewussten Facharbeiter" zu erziehen.
Nach der Wende ging die Verantwortung für die Ausbildung wie im Westen an die Privatwirtschaft. Gleichzeitig kamen sämtliche Berufsschulen in kommunale Trägerschaft. So war sehr schnell die Voraussetzung zur vollständigen Übernahme des westdeutschen dualen Berufsbildungssystems gegeben.
Die Umstellung wäre eigentlich ganz einfach gewesen, hätten sich nicht die meisten Betriebe in einem absolut desolaten Zustand befunden. So begann eine Wanderung der jungen Menschen in den Westen, um hier eine Ausbildung zu absolvieren. In den neuen Ländern entstanden Einrichtungen, die außerbetriebliche Berufsausbildungen anboten. Bis heute läuft das Ausbildungsprogramm Ost, wenn auch in geringerem Umfang als unmittelbar nach der Wiedervereinigung. Waren es 2001 noch 16.000 geförderte Lehrstellen, so sind es heute nur noch 7.000.
Inzwischen beginnt die Situation, nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels, sich umzukehren: Westdeutschen Jugendlichen wird geraten, auch in den neuen Ländern nach einem Ausbildungsplatz zu suchen. Der wirtschaftliche Aufschwung einiger Branchen Ostdeutschlands und die sich extrem verringernde Zahl ostdeutscher Schulabgänger führen zu attraktiven Perspektiven für junge Menschen aus ganz Deutschland.