Neue Influenza

Verfahren zur Grippeimpfung geregelt

Mit einer Spritze verabreicht eine Ärztin eine Grippeschutz-Impfung.
Impfung ist der wirksamste Schutz
Foto: picture-alliance / ZB

Jeder, der gegen die "Neue Grippe" A (H1N1) geimpft werden möchte, wird eine Impfung bekommen. Es könnte die größte Impfaktion in der Geschichte der Bundesrepublik werden. Die Impfung wird für jeden gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse bezahlt. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung hat erklärt, für seine Versicherten die Kosten zu übernehmen.

Die Bundesregierung hat mit der Ministerverordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza die Voraussetzungen geschaffen, dass die Länder nun detaillierte Impfvereinbarungen treffen können.

Die Krankenkassen übernehmen die Impfkosten für bis zu 50 Prozent der Versicherten aus eigenen Mitteln. Wenn sich mehr als die Hälfte der Versicherten impfen lassen wollen, übernimmt der Staat die überschießenden Kosten. Zum Schutz vor der neuen Grippe haben die Länder zunächst für 25 Millionen Menschen Impfstoff bestellt.

Wann und wo wird geimpft?

Voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober wird der Impfstoff zur Verfügung stehen. Für die Organisation der Durchführung der Impfung sind die Länder zuständig. Gemeinsam mit den Krankenkassen werden diese festlegen, wie die Impfungen erfolgen. Über öffentliche Bekanntmachungen wird die Bevölkerung dann informiert.

Die oben genannte Verordnung regelt das Verfahren der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Auf dieser Grundlage werden die Einzelheiten zwischen den Ländern und den Krankenkassen in sogenannten Impfvereinbarungen festgelegt. Das Verfahren soll möglichst einfach sein. Die Gesamtkosten für eine Impfung sollen in der Regel einen Betrag von 28 Euro nicht überschreiten.

Auf Landesebene oder länderübergreifend werden Fonds eingerichtet. Die gesetzlichen Krankenkassen werden die in den Vereinbarungen festgelegten Beträge für ihre Versicherten einzahlen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V., die Träger der Sozialhilfe und die Beihilfeträger können sich als Kostenträger an den Fonds beteiligen. Der PKV-Verband hat bereits seine Bereitschaft dazu erklärt.

Wer wird geimpft?

In einem ersten Schritt sollen Personen geimpft werden, bei denen zu befürchten ist, dass eine Infektion zu schweren Krankheitsverläufen führt. Dazu zählen Personen mit einem erhöhten Krankheitsrisiko, aber auch Schwangere. Außerdem werden Personen geimpft, die für die gesundheitliche Versorgung und die Sicherheit der Bevölkerung wichtig sind (Beschäftigte im Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr).

Der Leistungsanspruch soll auf alle gesetzlich Krankenversicherten ausgedehnt werden, wenn dies erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Impfung freiwillig.

Wie kann ich mich schützen?

Es wird davon ausgegangen, dass das A/H1N1-Virus so übertragen wird wie bei einer üblichen Grippe: überwiegend durch Tröpfchen. Diese können zum Beispiel beim Sprechen, insbesondere aber beim Husten oder Niesen entstehen und durch Kontakte auf die Schleimhäute von anderen Personen gelangen. Zur Vorbeugung gilt es, relativ einfache Hygienemaßnahmen zu beachten, beispielsweise:

  • Händegeben, Anhusten, Anniesen vermeiden
  • Berührungen der Augen, von Nase oder Mund vermeiden
  • Einmaltaschentücher nutzen und sicher entsorgen
  • Räume gut lüften
  • öfters gründlich Hände waschen – insbesondere nach Kontakten mit anderen Personen
  • vor dem Essen und nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen unbedingt Hände waschen, wenn man etwas angefasst hat, das von Erkrankten stammt, zum Beispiel bei der Pflege von Angehörigen (wie Bettwäsche oder Kleidung, Essgeschirr)
  • Schweinegrippepatienten von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit chronischen Erkrankungen trennen
  • die Empfehlung für fieberhaft Erkrankte, im eigenen Interesse zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern
  • direkte Kontakte zu möglicherweise erkrankten Personen vermeiden
  • Menschenansammlungen möglichst meiden
  • Um eine Ausbreitung der neuen Grippe zu verhindern, sollten Sie diese einfachen Hinweise berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie im Zusammenhang mit der Aktion "Wir gegen Viren".

Woran erkenne ich eine Erkrankung?

Die Symptome der neuen Grippe ähneln den Symptomen anderer Grippeerkrankungen. Zu den ersten Anzeichen gehören hohes Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit. Es können auch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auftreten.

Was muss ich bei einem Verdacht tun?

Bei einem Verdacht auf eine Erkrankung sollte eine Ärztin oder ein Arzt, möglichst zuerst telefonisch, angesprochen werden. Damit wird verhindert, dass man beim Warten im Wartezimmer andere Personen ansteckt. Grundsätzlich sollte enger Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden und beim Husten oder Niesen Mund beziehungsweise Nase bedeckt sein.

Wie erhalte ich Informationen?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Hotline geschaltet. Diese erreichen Sie kostenlos unter 0800 44 00 55 0. Außerdem sollten Sie öffentliche Bekanntmachungen beachten.

Fragen und Antworten finden Sie im Internet unter folgenden Adressen:

Bundesministerium für Gesundheit

Robert Koch-Institut

Informationsmaterial stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit.