Arbeitsmarktdaten sind Momentaufnahmen

An jedem Werktag treten rund 30.000 Menschen in Deutschland eine neue Stelle an. Ebenso viele beenden oder verlieren täglich ihre Arbeit. Warum sind nicht alle, die Arbeit suchen, als Arbeitslose gemeldet? Werden Arbeitsuchende, aktuell jedoch nicht arbeitslose Personen, trotzdem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) betreut?

Und wie kommt es, dass die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen häufig als zu niedrig empfunden wird? Ein Blick hinter die Kulissen der Statistik lohnt sich.

Die "gefühlte" Arbeitslosigkeit

Einige Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik entlasten die Arbeitslosigkeit, womit Personen in solchen Maßnahmen offiziell nicht mehr als arbeitslos gelten. Subjektiv werden diese Personen jedoch von vielen als "arbeitslos" wahrgenommen. Die "gefühlte" Arbeitslosigkeit ist daher nicht identisch mit der gesetzlich definierten Arbeitslosigkeit.

Die Meldung bei der Arbeitsagentur als Arbeitsloser ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und anderen Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. Daher melden sich auch Personen arbeitslos und tauchen somit in der Arbeitslosenstatistik auf, die die Grundvoraussetzung, aktiv Arbeit zu suchen, nicht erfüllen. Sie tun dies aus freier Entscheidung oder weil keine anderen Möglichkeiten der sozialen Sicherung bestehen.

Um Transparenz herzustellen, veröffentlicht die BA im Rahmen der monatlichen Arbeitsmarktberichterstattung zusätzlich zur Zahl der Arbeitslosen im engeren Sinne auch weitere Daten: Die Arbeitslosenzahl im weiteren Sinne und die Zahl der so genannten "Unterbeschäftigung" in Deutschland.

Arbeitslosenzahl im engeren Sinne

Wenn wir für Jui von 3,46 Millionen Arbeitslosen sprechen, handelt es sich um arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 15 und 65 Jahren,

  • die vorübergehend nicht beschäftigt sind,
  • sich bemühen, ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und
  • den Vermittlungsbemühungen der öffentlichen Arbeitsverwaltung zur Verfügung stehen.

Sinn und Zweck dieser Definition ist es, diejenigen zu erfassen, die Auftrag für die Arbeitsagenturen sind. Diejenigen also, die vermittelt werden sollen. Ein rüstiger 75-Jähriger, der gern Arbeit hätte, ist damit genauso wenig erfasst wie eine langzeiterkrankte Person ohne Beschäftigungsverhältnis. Ebenso nicht darin erfasst ist zum Beispiel eine Person, die in der Familie einen Pflegefall umsorgt beziehungsweise Kinder erzieht.

Dadurch wird klar: Wer wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen der Leistungsfähigkeit oder tatsächlicher (familiärer) oder rechtlicher Bindungen nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes beschäftigt zu sein, ist nicht verfügbar. Verfügbarkeit ist jedoch eine grundlegende Voraussetzung für die Arbeitslosigkeit im engeren Sinne.

Arbeitslosenzahl im weiteren Sinne

Die Arbeitslosenzahl im weiteren Sinne ergibt sich, wenn diejenigen arbeitslos Gemeldeten dazugezählt werden, die zum Erhebungsstichtag an Eingliederungs- oder Trainingsmaßnahmen teilnehmen. Außerdem werden auch über 58-jährige Arbeitslosengeld II-Bezieher erfasst, denen mehr als 12 Monate kein Beschäftigungsangebot unterbreitet werden konnte. Im Juli weist die BA diese Zahl mit 3,64 Millionen Personen aus.

Die "Unterbeschäftigung"

Die "Unterbeschäftigung" ist insbesondere eine Größe, mit der Arbeitsmarktexperten arbeiten. Wie der Begriff schon suggeriert, sind die hiermit erfassten Personen nicht alle unbedingt ohne Arbeit. Allerdings sind sie ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Unterbeschäftigung umfasst also konkret zusätzlich Personen in beruflicher Weiterbildung und Arbeitsgelegenheiten. Ebenso diejenigen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, mit einem Beschäftigungszuschuss oder die derzeit arbeitsunfähig sind. Zudem Arbeitslosengeld I-Bezieher, die 58 Jahre und älter sind und die vorruhestandsähnliche Regelung in Anspruch nehmen, Personen in Altersteilzeit oder wer beispielsweise einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld in die Selbstständigkeit erhält. Werden diese Personen zu den Arbeitslosen im weiteren Sinne hinzugezählt, ergibt sich für Juli eine "Unterbeschäftigung" von 4,53 Millionen.

Auch die Kurzarbeit könnte hierzu noch hinzugezählt werden. Diese Zahlen liegen jedoch nur mit zeitlicher Verzögerung vor. Nach jüngsten Zahlen vom März 2009 (neuere Zahlen liegen nicht vor) haben die verbesserten Regelungen beim Kurzarbeitergeld 435.000 Vollzeitstellen gesichert.

Kurzarbeit ist für die Beschäftigten

Verschiedentlich wird der Vorwurf gemacht, bestimmte Maßnahmen würden nur eingeführt, um die Statistik zu schönen. Das ist mitnichten der Fall, auch nicht mit dem Instrument der Kurzarbeit.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, die Beschäftigten in ihren Arbeitsverhältnissen zu halten und eine Brücke über die Krise hinweg zu bauen. Ohne Kurzarbeit gäbe es nur die Alternative, über kurz oder lang entlassen zu werden.

Das Phänomen der "stillen Reserve"

Übrigens gibt es darüber hinaus die so genannte "stille Reserve". Das sind arbeitslose Personen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht arbeitslos melden. Meistens werden sie keinen Anspruch auf Leistungen haben. Sei es, weil sie vorher selbstständig tätig waren, sie über Vermögen verfügen oder der Ehepartner ein entsprechend hohes Einkommen bezieht. Dennoch mögen sie eine Arbeit suchen, sie werden aber von der BA-Statistik nicht erfasst.

Auf knapp 600.000 schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg diese Zahl. Sie treten auf dem Arbeitsmarkt als "stille Reserve" auf. Typischerweise erhöhen sie die Zahl der Erwerbstätigen, wenn die Konjunktur nach einem Tief wieder anläuft. Die Arbeitslosenzahl bleibt davon unberührt.

Der Auftrag der Arbeitsagenturen

Auftrag der Arbeitsagenturen ist es, Menschen in Arbeit zu bringen. Da insofern Arbeit auch vor allen sonstigen BA-Maßnahmen geht, werden Arbeitsuchende aus einer solchen sogar herausgeholt, um sie dem Arbeitsmarkt zuzuführen. "Mit Arbeitsgelegenheiten zum Beispiel bringen wir sie zwar näher an den Arbeitsmarkt", erklärt Anja Huth von der BA. "Doch sobald sich für den Arbeitsuchenden eine günstige Gelegenheit auf dem ersten Arbeitsmarkt ergibt, nehmen wir sie auch wahr."

Wichtig ist aus Huths Sicht: "Sobald jemand an bestimmten Maßnahmen der BA teilnimmt, ist er subjektiv nicht arbeitslos, wiewohl arbeitsuchend, weswegen er auch weiter betreut wird."

Im europäischen Vergleich

Übrigens: Deutschland legt im europäischen Vergleich den strengsten Maßstab an die gesetzliche Definition von "arbeitslos" an. Würden etwa die Niederlande nach deutschem Modell rechnen, gäbe es dort doppelt so viele Arbeitslose. In Großbritannien wären es fast um die Hälfte mehr.

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