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Familien stärken und Mittelstand entlasten

Die Konjunkturpakete der Bundesregierung haben zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger geführt – insbesondere Familien und Privathaushalte profitieren. So sind die Krankenkassenbeiträge und Steuern spürbar gesunken und das Kindergeld wurde erhöht.

Gerade Eltern, die nur ein geringes Einkommen haben oder auf Sozialleistungen angwiesen sind, erhalten in dieser Wirtschaftskrise finanzielle Unterstützung.

Krankenversicherungsbeiträge sinken

So ist der paritätisch finanzierte (d.h. je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragene) Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Juli um 0,6 Prozentpunkte auf 14,0 Prozent gesunken. Die Krankenkassenbeiträge haben sich damit wieder auf das durchschnittliche Niveau vom Jahresende 2008 verringert. Zusammen mit dem Anteil von 0,9 Prozent, den die Versicherten allein tragen, beträgt der Beitragssatz dann statt 15,5 nur noch 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.

Der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung hat sich deshalb mit Wirkung zum 1. Juli 2009 für das laufende Jahr um drei Milliarden Euro und für 2010 um sechs Milliarden Euro erhöht.

Von dieser Entlastung profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner und Rentenkassen gleichermaßen.

Entlastungsbeispiel

Ein Rentnerehepaar mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 18.000 Euro zahlt künftig 54 Euro weniger Krankenversicherungsbeitrag.

Steuer- und Abgabenlast verringert

Eine weitere Entlastung für die Beitragszahler gibt es ab 2010: Dann sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar. Die Steuer- und Abgabenentlastung – 2009 und 2010 insgesamt 18 Milliarden Euro – kommt vor allem kleinen und mittleren Einkommen zugute. Mit einer geringeren Einkommensteuer durch den niedrigeren Eingangssteuersatz und den höheren Grundfreibetrag bleibt den Erwerbstätigen mehr von ihrem Einkommen. Bereits die Märzabrechnung für Löhne und Gehälter enthielt erstmals die Einkommensteuererleichterungen, die seit dem 1. Januar 2009 gelten.

Höherer Grundfreibetrag, niedrigere Eingangssteuer

Rückwirkend zum 1. Januar 2009 stieg der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7.834 Euro. Zum 1. Januar 2010 steigt er noch einmal um 170 Euro auf dann 8.004 Euro. Ebenfalls rückwirkend seit dem 1. Januar 2009 beträgt der Eingangssteuersatz 14 statt 15 Prozent.

Dank eines neuen inflationsbereinigten Steuertarifs werden außerdem Einkommenssteigerungen in Höhe der Inflation künftig nicht mehr von der Steuer „aufgefressen“.

Entlastungsbeispiele

Angestellter Ingenieur, verheirateter Alleinverdiener, zwei Kinder, Jahresbruttolohn 60.000 Euro:
Er zahlt in diesem Jahr 438,87 Euro weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. 2009 hat seine Familie zusammen mit dem höheren Kindergeld und dem Kinderbonus 879 Euro mehr zur Verfügung. Ab 2010 sind es dann jährlich 861 Euro mehr als 2008.

Kassiererin, alleinerziehend, ein Kind, Jahresbruttolohn 25.000 Euro:
Sie zahlt in diesem Jahr 198,27 Euro weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. 2009 hat sie zusammen mit dem höheren Kindergeld und dem Kinderbonus 418 Euro mehr zur Verfügung. Ab 2010 sind es dann jährlich 403 Euro mehr als 2008.

Bauschlosser, alleinstehend ohne Kind, Jahresbruttolohn 30.000 Euro:
Er zahlt in diesem Jahr 229 Euro weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Ab 2010 hat er dann jährlich 329 Euro mehr im Portemonnaie als 2008.

Mehr Geld für Familien mit Kindern

Einen besonderen Förderschwerpunkt hat die Bundesregierung auf bedürftige Familien gelegt.

Dies betrifft Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) mit Kindern von sechs bis dreizehn Jahren. Zum Juli 2009 ist der Kinderregelsatz von 60 auf 70 Prozent des so genannten Eckregelsatzes um monatlich insgesamt 40 Euro auf 251 Euro gestiegen. Für die anderen Altersgruppen bleibt es bei den bisherigen Beträgen.

Außerdem hat die Bundesregierung im April 2009 allen Familien einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind gewährt. Er wird nicht mit Sozialleistungen verrechnet.

Kindergelderhöhung und Schulbedarfspaket

Bereits zu Jahresbeginn wurden weitere wichtige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und Kindern auf den Weg gebracht. Dazu gehören:

  • Die Kindergelderhöhung um zehn beziehungsweise ab dem dritten Kind um 16 Euro;
  • Das „Schulbedarfspaket“ in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr. Es wird ab dem Schuljahresbeginn 2009/2010 für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Familien gewährt, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Anspruchsberechtigt sind Familien, die von ALG II oder Sozialhilfe leben oder die einen Kinderzuschlag erhalten.

    Darüber hinaus sollen auch Abiturienten und Berufsschüler diese zusätzliche Leistung erhalten können;
  • Ein verbesserter Kinderzuschlag, um zu ermöglichen, dass Eltern mit geringem Einkommen und ihre Kinder ohne ALG II auskommen;
  • Eine deutliche Wohngelderhöhung sowie
  • eine weitere Verbesserung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und der Kinderbetreuung. Von der Steuerschuld können 20 Prozent (bei bis zu 20.000 Euro also 4.000 Euro) voll abgezogen werden. Das gilt für Haushaltshilfen, aber auch für Hilfsleistungen beim Gärtnern, Reparieren und ähnliche Dienste.

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