Früher Vormittag. Drei fremde Personen betreten ein Pflegeheim. Schnell erkennt die Mitarbeiterin am Eingang, dass es sich nicht um Angehörige von Heimbewohnern handelt. Als sich die Besucher als Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorstellen, wird schnell klar: Das Heim soll geprüft werden.
Unangemeldete Prüfbesuche wird es bald häufig geben. Anderenfalls würde leicht die Versuchung bestehen, vorhandene Mängel und Defizite in der Pflege zu kaschieren. Bis Ende nächsten Jahres muss jede Pflegeeinrichtung einmal geprüft werden. Ist das Prüfergebnis ganz oder in Teilen mangelhaft, wird es eine Wiederholungsprüfung geben. So will es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.
Die Qualität der Pflege wird so transparenter gemacht. Das hat das Gesetz festgelegt, das seit Juli vergangenen Jahres gilt. Die Vertragspartner der Selbstverwaltung auf Bundesebene – Krankenkassen, Sozialhilfeträger und Verbände der Einrichtungsträger unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDK) – haben Qualitätskriterien für die stationäre und ambulante Pflege vereinbart. Dazu hat der Gesetzgeber sie verpflichtet.
Alle Pflegeheime und ambulante Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden künftig benotet. Es gibt eine Gesamtnote und vier Teilnoten sowie eine Note für die Zufriedenheit der Bewohner. Die Skala reicht von "sehr gut" bis "mangelhaft". Diese Noten fassen – kundenfreundlich – insgesamt 82 (bei Pflegeheimen) beziehungsweise 49 (bei ambulanten Pflegeeinrichtungen) Einzelkriterien zusammen, auf die sich die Vertragspartner der Selbstverwaltung zuvor verständigt hatten.
Bei Pflegeheimen wird zum Beispiel geprüft, wie gut (oder schlecht) die pflegerische und medizinische Versorgung ist. Allein dafür gibt es 35 Qualitätskriterien. Ebenso wird geprüft, wie das Pflegepersonal mit Demenzkranken umgeht, wie der Alltag in der Einrichtung aussieht. Auch Beköstigung, Hygiene- und Wohnsituation sind Gegenstand der Prüfungen.
Ähnlich sind die 49 Einzelkriterien, anhand derer ambulante Pflegeeinrichtungen geprüft werden. Sie betreffen pflegerische Leistungen, ärztlich verordnete pflegerische Leistungen sowie Dienstleistungen und Organisation. Daneben wird es auch hier eine Note aufgrund der "Befragung der Kunden" geben.
"Die Medizinischen Dienste arbeiten mit Hochdruck daran, die Neuerungen aus der Transparenz-Vereinbarung in das Prüfungsinstrumentarium einzuarbeiten", sagte MDK-Geschäftsführer Peter Pick im März in Berlin. Dafür werden ein Erhebungsbogen für die Bewohneruntersuchung und -befragung und die Prüfsoftware angepasst. Ab Mai könnten dann die Qualitätsprüfungen nach dem neuen Prüfkatalog durchgeführt werden, so Pick.
Das sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Versicherte und Verbraucher bald verständliche, informative und unabhängige Hilfe bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung erhalten. Veröffentlicht werden positive wie auch negative Ergebnisse aus den flächendeckenden Qualitätsprüfungen, die in jeder Einrichtung stattfinden.
Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit zum gleichen Zeitpunkt einheitlich über die Prüfergebnisse zu informieren. Aller Voraussicht nach werden die ersten Ergebnisse – trotz noch laufender umfangreicher, aber notwendiger Vorarbeiten – bereits im Sommer im Internet stehen.
Das geplante Notensystem für Pflegeheime darf nicht undurchsichtig sein und Defizite an einer Stelle im Durchschnitt untergehen lassen. "Die Menschen müssen schlechte Pflege-Noten klar erkennen können. Eine mildere Gesamtnote darf das nicht übertünchen", stellte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt unlängst im Onlineportal einer großen Tageszeitung klar. Eine besonders schlechte Note etwa bei der Pflege und medizinischen Versorgung dürfe so nicht durch eine gute Note etwa bei der Verköstigung ausgeglichen werden. Darüber habe das Ministerium bereits mit den Heimbetreibern und den Pflegekassen gesprochen.
Bessere Leistungen der Pflegeversicherung
Über zwei Millionen Menschen erhalten jeden Monat Leistungen aus der Pflegeversicherung. Seit 1. Juli 2008 gilt das Pflegeweiterentwicklungsgesetz. Es bringt zahlreiche Verbesserungen für pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie für Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen. Die finanziellen Leistungen in der ambulanten und in der stationären Versorgung wurden verbessert. Weitere Erhöhungen folgen 2010 und 2012. Ab 2015 werden die Leistungen alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Auch Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können, erhalten seither mehr Geld. Dies gilt ebenso für Betroffene, denen bisher noch keine Pflegestufe zugesprochen wurde ("Pflegestufe null"). Auch die Betreuung alltagsverwirrter Menschen in Heimen verbessert sich deutlich.
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