Logo der BundesregierungMagazin für Soziales, Familie und Bildung
Die Bundesregierung informiert
Nr. 074    04/2009
8 | 15

Mitarbeiterbeteiligung

Fairer Anteil am Unternehmenserfolg

 
Die Beschäftigten sollen mehr und bessere Möglichkeiten erhalten, am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens teilzuhaben. Das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz bietet dazu sowohl für Unternehmen als auch für deren Mitarbeiter zahlreiche Vorteile. Mit stärkerer staatlicher Förderung unterstützt die Bundesregierung dieses Ziel.
 
Bisher sind lediglich in zwei Prozent der deutschen Unternehmen Mitarbeiter am Kapital und nur in neun Prozent am Gewinn beteiligt. Das ist im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich. Durch das Gesetz zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, das zum 1. April in Kraft getreten ist, ergeben sich neue Chancen – gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
 

Die Krise gemeistert

 
Beim hessischen Unternehmen Meissner bedarf es zu diesem Thema keiner weiteren Überzeugungsarbeit. Die 1922 als Handwerksbetrieb gegründete Firma stand Mitte der neunziger Jahre kurz vor dem Aus. Weil sich kein geeigneter Investor finden ließ, entschlossen sich die 180 Mitarbeiter 1996, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und "ihre" Firma zu kaufen. "Jeder investierte damals zwischen 10.000 und 15.000 Deutsche Mark", erinnert sich Vorstandsmitglied Volker Bück. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung rettete die Modell- und Werkzeugbauer aus Biedenkopf-Wallau letztlich aus der Insolvenz.
 
Seither agiert das Unternehmen weltweit wieder äußerst erfolgreich. Namhafte Automobilhersteller und ihre Zulieferer beziehen Gießereiwerkzeuge und Kunststoff-Formwerkzeuge aus Wallau. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren vom Wachstum ihres Unternehmens. "So hat das Unternehmen seit seiner Neugründung über 100 weitere Arbeitsplätze geschaffen und seinen Mitarbeiteraktionären jedes Jahr eine Dividende zahlen können", erklärt Bück.
 

Zusammenhalt als Wettbewerbsvorteil

 
Der 44-Jährige ist von den Vorteilen der Mitarbeiterbeteiligung über den Weg des so genannten Investivlohns überzeugt. Die Beschäftigten würden sich stärker mit "ihrem" Unternehmen identifizieren und seien deutlich motivierter, seit sie an dessen wirtschaftlichen Erfolgen beteiligt seien. Die Meissner AG wiederum konnte so ihre Eigenkapitalbasis verbessern und zugleich qualifizierte Fachkräfte gewinnen und besser binden. "Gerade in schweren Zeiten hilft uns das enorme Zusammengehörigkeitsgefühl im Unternehmen. Wenn Mitarbeiter gleichzeitig Aktionäre sind, stellen sie sich schwierigen Situationen und tragen auch unangenehme Entscheidungen mit", erklärt Bück.
 
In der globalen Finanzkrise blickt der Automobilzulieferer daher zuversichtlicher in die Zukunft als viele Konkurrenten. Die Firma kann auf ausbleibende Aufträge beispielsweise durch gut gefüllte Zeitkonten flexibel reagieren. Bis zu 250 Überstunden hat jeder Mitarbeiteraktionär für Situationen gesammelt, in denen die Maschinen vorübergehend stillstehen. Eine Maßnahme, die von den Beschäftigten mitbestimmt wurde.
 
Dass Nöte und Sorgen der Belegschaft bei Meissner nicht zu kurz kommen, dafür sorgen die klaren Mehrheitsverhältnisse. Rund 70 Prozent der Aktienanteile werden von den Mitarbeitern gehalten. Die restlichen 30 Prozent besitzt ein Großaktionär. Das soll auch künftig so bleiben. "Fast jeder Mitarbeiter hält Aktien", verkündet Bück stolz. Nur unter den Jüngeren fehle manchmal noch das Geld. Doch auch diese Kollegen will die Unternehmensführung mit gezielter Förderung an die Mitarbeiterbeteiligung heranführen. So können auch sie künftig von den Vorteilen einer solchen Kooperation profitieren.
 

Neuerungen machen Beteiligung attraktiver

 
Die Neuerungen der Bundesregierung helfen dabei. Rückwirkend zum 1. Januar 2009 gilt:
 
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage für Beteiligungen über den Weg der vermögenswirksamen Leistungen steigt auf 20 Prozent (bisher 18 Prozent). Außerdem werden die Einkommensgrenzen hierbei für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro erhöht.

  • Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gestärkt. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steigt auf 360 Euro. Bisher lag dieser Freibetrag bei 135 Euro.

  • Zusätzlich zur direkten Beteiligung fördert die Bundesregierung auch neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds – zum Beispiel für einzelne Branchen. Damit wird insbesondere Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen ermöglicht, Beteiligungskapital anzulegen.
 
Bei diesen von privaten Fondgesellschaften geführten Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 60 Prozent garantiert werden. Die Fonds werden von professionellen und lizenzierten Fondsmanagern verwaltet und stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.
 
Vermögensbeteiligung beim Arbeitgeber
Die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital ihres Unternehmens wird künftig stärker steuerlich gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Fonds-Lösungen. Und auch die Förderung über die vermögenswirksamen Leistungen wird verbessert. Beschäftigte werde so besser am Kapital und am Gewinn ihrer Firma beteiligt.
 

Mit Fondsbeteiligung Risiko minimieren

 
Diese Maßnahmen dürften eine Beteiligung am eigenen Unternehmen für viele Arbeitnehmer attraktiver machen. Die Bundesregierung erwartet, dass sich die Anzahl der direkten oder indirekten Mitarbeiterbeteiligungen deutschlandweit auf drei Millionen erhöht. Bisher nutzen erst gut zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 3.750 Unternehmen den Investivlohn. 1,42 Millionen Beschäftigte in 620 Unternehmen beteiligen sich über Belegschaftsaktien.
 
Natürlich birgt die traditionelle Kapitalbeteiligung auch Risiken. Im Falle einer Insolvenz droht Mitarbeiteraktionären doppelter Verlust. Sie riskieren neben ihrem Arbeitsplatz auch ihr in den Betrieb investiertes Vermögen. Dessen ist man sich auch bei Meissner bewusst. "Wir empfehlen unseren Mitarbeitern, nur so viele Anteile zu halten, wie sie im schlimmsten Fall verkraften können", sagt Bück.
 
Dieses Problem greift die Bundesregierung mit ihrer Neuregelung bewusst auf. Das Gesetz schafft neben der klassischen Anlage im eigenen Unternehmen zusätzlich die Möglichkeit für die Beschäftigten, in neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds zu investieren. Die Höhe der steuerlichen Förderung unterscheidet sich nicht von den direkten Vermögensbeteiligungen. Im Falle einer Unternehmenspleite wären deren Kapitalanlagen jedoch durch den Fonds geschützt.
 
Geförderte Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital ihres Unternehmens wird künftig stärker steuerlich gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Fonds-Lösungen. Und auch die Förderung über die vermögenswirksamen Leistungen wird verbessert. Beschäftigte werde so besser am Kapital und am Gewinn ihrer Firma beteiligt
 

Keine Konkurrenz für private oder betriebliche Altersvorsorge

 
Für alle Neuregelungen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Es darf also weder für die Unternehmer noch für die Beschäftigten einen Zwang zur Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungen geben. Diese sollten darüber hinaus auch in keinem Fall in Konkurrenz zur betrieblichen oder privaten Altersvorsorge treten. Vielmehr soll ausdrücklich der zusätzliche Vermögensaufbau der Arbeitnehmer gefördert werden.
 
Die Bundesregierung legt großen Wert auf die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher gewährt sie die neue Förderung nur dann, wenn das Angebot zur Mitarbeiterbeteiligung allen Angestellten gleichermaßen offen steht. Davon ausgenommen sind Beschäftigte, die weniger als ein Jahr im Unternehmen tätig sind. Und die Förderung für bereits bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle genießt bis einschließlich 2015 Bestandsschutz.

Kontext

8 | 15