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Nr. 074    04/2009
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Weiterbildung

Bundesregierung verbessert Bildung und Qualifizierung

 
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hält Deutschland im Bann. Obwohl Industrie und Handel mit einem Auftragseinbruch kämpfen, werden weiterhin hochqualifizierte Fachkräfte gesucht. Nachdem die Bundesregierung mit den Konjunkturpaketen I und II die Wirtschaft mit mehr als insgesamt 80 Milliarden Euro stimuliert, stellt sich die Frage: Was kommt nach der Krise? Deshalb ist die Qualifikation der Menschen in Deutschland besonders wichtig. Dabei muss zu einer guten Grundbildung die Weiterbildung auf eigene wie betriebliche Initiative kommen. Denn Fachkräftemangel darf nicht zur Bremse des nächsten Konjunkturaufschwungs werden.
 

Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung

 
Die Bundesregierung stellt deshalb mit der Qualifizierungsinitiative von 2008 bis 2012 über 4 Milliarden Euro bereit und hat ein ganzes Bündel konkreter Maßnahmen auf den Weg gebracht.
 
Weniger junge Menschen sollen ohne Abschluss die Schulen verlassen. Stattdessen sollen mehr studieren. Deshalb wurden  BAföG und Meister-BAföG erhöht. Die Bildungsprämie unterstützt jeden Menschen individuell bei seinem Vorhaben, sich fortzubilden.
 
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt zusätzlich und verstärkt Arbeitgeber bei der Organisation von betrieblichen Fortbildungen. Sie übernimmt für Beschäftige in Kurzarbeit die Sozialbeiträge, wenn diese an einer Fortbildung teilnehmen. Außerdem weitet sie die allgemeinen Fördermittel für betriebliche Weiterbildung aus.
 

Wie kann ich meinen Aufstieg zum Meister finanzieren?

 
Damit Weiterbildung nicht am Geld scheitert, gibt es Meister-BAföG und Aufstiegsstipendien.
 
Das Ausbildungsförderungsgesetz, das so genannte Meister-BAföG, unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften. Wichtig: Die Anspruchsberechtigten haben darauf einen Rechtsanspruch. Außerdem werden Existenzgründungen durch einen Darlehenserlass gefördert. Der Kreis der Berechtigten beschränkt sich nicht mehr auf den traditionellen Meister und die Erstfortbildung. Vorausgesetzt aber wird der Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
 
Durch das gerade von Bundestag und Bundesrat verabschiedete neue Meister-BAföG wird der Kreis der Anspruchsberechtigten größer. Jetzt wird auch die Weiterqualifikation von Altenpflegekräften sowie Erzieherinnen und Erziehern gefördert. So werden insbesondere im Sozial- und Pflegebereich Anreize gesetzt, die einem Mangel an Fachkräften hier entgegenwirken sollen. Das neue "Meister-BAföG" tritt zum 01.07.2009 in Kraft.
 
Die monatliche Förderung für einen Alleinstehenden ohne Kind beträgt 675 Euro, davon 229 Euro als Zuschuss. Pro Kind gibt es 210 Euro pro Monat zusätzlich. Die Hälfte davon wird als Zuschuss gezahlt und nicht mehr nur wie bisher als Darlehen gewährt.
 
Neu sind Aufstiegsstipendien. In Ausbildung und Beruf hoch Motivierte und besonders Talentierte werden gefördert. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und ergänzen die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich.
 

Weiterbildung für den Einzelnen

 
Bereits im letzten Jahr wurde die Bildungsprämie eingeführt. Diese individuelle Förderung besteht aus drei Komponenten: dem Prämiengutschein, dem Weiterbildungssparen und dem Weiterbildungsdarlehen.
 
Der Prämiengutschein ist ein Zuschuss von bis zu 154 Euro für eine Weiterbildungsmaßnahme – er deckt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten ab. Voraussetzung für den Zuschuss sind eine Weiterbildungsberatung und ein Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro bei Ehepaaren.
 
Das Weiterbildungssparen ermöglicht, Sparguthaben wie beispielsweise aus einem Bausparvertrag schon vor dem Auszahlungstermin teilweise für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen. So kann jeder auch Maßnahmen finanzieren, die über den Prämiengutschein hinaus gehen.
 
Das Weiterbildungsdarlehen ist die dritte Komponente der Bildungsprämie: Jeder, der eine aufwendige und kostenintensive Weiterbildung finanzieren möchte, kann ein Darlehen zu günstigen Konditionen erhalten.
 

Betriebliche Weiterbildung verbessert

 
Zusätzlich zu der individuellen Förderung hat die Bundesregierung im Rahmen der Konjunkturpakete I und II die Förderung von betrieblicher Weiterbildung ausgeweitet. Um den Firmen das Erhalten ihrer Arbeitsplätze zu erleichtern, wird länger Kurzarbeitergeld gezahlt und der Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen erweitert. Während der Kurzarbeit soll die Weiterbildung besonders gefördert werden: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 2009 und 2010 bis zu 100 Prozent der Sozialbeiträge für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld beziehen. Dazu müssen sie während der Zeit ihrer Kurzarbeit an betrieblichen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen.
 
Die Fördermittel für betriebliche Ausbildungsprogramme, die die Bundesagentur bereits zuvor bereitstellte, werden nun ausgeweitet. Bisher unterstützte sie vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Weiterbildung von älteren und minderqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 2009 und 2010 steht die Förderung allen Firmen zur Verfügung, unabhängig von Unternehmensgröße oder bestimmten Belegschaftsmerkmalen. So unterstützt die Bundesagentur die weiterbildenden Unternehmen dreifach.

Kontext

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