Das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket II bringt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeitgeber Einkommensverbesserungen.
Die Menschen sollen mehr Netto vom Brutto erhalten, mehr Geld in Händen haben. Die Lohnzusatzkosten sollen niedrig gehalten werden. Das ist gut für die Beschäftigung und wichtig, um Arbeitsplätze zu sichern.
Das Maßnahmenpaket sieht vor, diejenigen, die Sozialabgaben und Steuern zahlen, nachhaltig zu entlasten. Deshalb werden die Einkommensteuer und die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt. Die Entlastungen sind keine Einzelmaßnahmen, sondern auf Dauer angelegt. Sie fördern die Binnennachfrage in der Krise besonders nachhaltig. Das stärkt zugleich die Leistungsbereitschaft und den Grundoptimismus der Menschen.
Auch für Familien gibt es Verbesserungen. Bereits im Herbst hatte die Bundesregierung dies zu einem besonderen Förderschwerpunkt gemacht. Kindergeld und Kinderfreibetrag wurden spürbar angehoben. Sie bedeuten seit Jahresanfang bei einem Ehepaar mit zwei Kindern bereits jetzt mindestens 240 Euro zusätzlich für die Kinder.
Neu beschlossen wurde eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 Euro je Kind. Der Kinderbonus wird über die Familienkassen an alle Kindergeldbezieher ausgezahlt und nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Die Einmalzahlung wird allerdings bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.
Zudem werden die Regelsätze für Kinder bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe stärker differenziert. Damit werden sie dem realen Bedarf besser angepasst. Für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren soll die Förderung mit Wirkung zum 1. Juli 2009 auf 70 Prozent des Eckregelsatzes erhöht werden. Anstatt 211 gibt es dann 246 Euro – also 35 mehr als bislang.
Dass haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung steuerlich noch besser abgesetzt werden können, kommt ebenfalls den Familien zugute.
Der paritätisch finanzierte (das heißt je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgeber getragene) Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ab dem 1. Juli 2009 von 14,6 Prozent auf 14,0 Prozent - das heißt um 0,6 Prozentpunkte - gesenkt. Die Krankenkassenbeiträge werden damit ab diesem Zeitpunkt wieder auf das durchschnittliche Niveau von Ende des Jahres 2008 gesetzt. Den von den Versicherten allein zu tragenden Beitragssatz hinzugerechnet, beträgt der Beitragssatz damit 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Die Absenkung des Beitragssatzes kostet den Staat insgesamt rund neun Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung wird entsprechend zum 1. Juli diesen Jahres für das Jahr 2009 (Monate Juli bis Dezember) um drei Milliarden Euro und für das Jahr 2010 (ganzes Jahr) um sechs Milliarden erhöht.
Von dieser Beitragsentlastung profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentenbezieher und die Rentenkassen gleichermaßen. Mit dem zusätzlichen Geld kann man sich mehr kaufen. Das stärkt die Nachfrage, insbesondere bei Haushalten mit niedrigen Einkommen, die zumeist keine Steuern zahlen, und bei Kleinverdienern.
Das Maßnahmenpaket bringt 2009 eine weitere Entlastung durch die Senkung der Einkommensteuer. Praktisch verzichtet der Staat damit zugunsten der Bürger 2009 auf Steuereinnahmen von 2,9 Milliarden Euro und ab 2010 in Höhe von 6,05 Milliarden. Davon profitieren übrigens auch mittelständische Unternehmen (Personengesellschaften).
Im Einzelnen: Der Grundfreibetrag wird rückwirkend ab 1. Januar 2009 um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. 2010 steigt er auf 8.004 Euro. Der Eingangssteuersatz wird von 15 auf 14 Prozent gesenkt.
Außerdem korrigiert die Bundesregierung den Verlauf des Steuertarifs. Dadurch wird die so genannte kalte Progression abgemildert, die von Lohnerhöhungen häufig wenig übrig lässt.
Die jetzt vereinbarte Steuersenkung stärkt die Nachfrage insbesondere bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Beamten mit niedrigen und mittleren Einkommen. Sie entlastet auch den von der Konjunkturkrise stark betroffenen Mittelstand.
Eine weitere Entlastung für die Beitragszahler gibt es ab 2010. Ab dann können Krankenkassenbeiträge voll steuerlich abgesetzt werden. Die Pendlerpauschale kann rückwirkend ab 2007 geltend gemacht werden.
Bereits seit Beginn dieses Jahres gilt ein niedrigerer Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung. Weil dadurch die Lohnzusatzkosten sinken, hilft das mit, Arbeitsplätze zu sichern.
Entlastungsbeispiele (vereinfacht)
Angestellter Ingenieur, verheirateter Alleinverdiener, zwei Kinder, Jahresbruttolohn 60.000 Euro:
Er zahlt in diesem Jahr 438,87 Euro weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
In 2009 hat seine Familie zusammen mit dem höheren Kindergeld und dem Kinderbonus 878,88 Euro mehr zur Verfügung.
Ab 2010 sind es dann jährlich 856,90 Euro mehr.
Kassiererin, alleinerziehend, ein Kind, Jahresbruttolohn 25.000 Euro:
Sie zahlt in diesem Jahr 198,27 weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
In 2009 hat sie zusammen mit dem höheren Kindergeld und dem Kinderbonus rund 418 (418,27) Euro mehr zur Verfügung.
Ab 2010 sind es dann jährlich 403,24 Euro mehr.
Bauschlosser, alleinstehend ohne Kind, 30.000 Euro Jahresbruttolohn:
Er zahlt in diesem Jahr 227,61 Euro weniger Lohnsteuer, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Ab 2010 hat er dann jährlich 327,27 Euro mehr im Portemonnaie.
Detaillierte Beispiele auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums:Entlastung Steuerklassen I, II und IIIEntlastung Steuerklasse I/0