Pflegereform: Mehr Leistung und Beratung

Die Reform der Pflege bringt spürbare Verbesserungen. Besonders Familien, die Angehörige sowie altersverwirrte und geistig behinderte Menschen pflegen, erhalten mehr Leistungen und mehr Unterstützung. Mit individueller Beratung und neuen Strukturen wird die Pflege stärker auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften ausgerichtet. Qualitätsstandards und strenge Prüfungen führen zu transparenteren und besseren Pflegeleistungen.

"Die Reform ist eine gute Reform für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte" unterstrich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bei der Abstimmung im Bundestag. Damit werde Deutschland den Anforderungen an eine moderne Pflege gerecht.

Die Reform tritt zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, steigt der Pflegebeitragssatz ab diesem Zeitpunkt um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Im Gegenzug sind bereits zum 1. Januar 2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesunken. Der neue Satz reicht aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren.

Pflegereform war notwendig

Bereits heute erhalten viele Menschen ambulante und stationäre Leistungen der Pflegeversicherung. Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 sind die Leistungen nicht verändert worden. In den nächsten Jahren wird es aber viel mehr ältere Menschen geben. Der Pflege- und Betreuungsbedarf wächst also. Die Pflegeversicherung musste dieser Entwicklung angepasst werden. So wird auch in Zukunft eine gute Pflege gewährleistet.

Kernpunkte der Pflegereform

  • Anspruch auf umfassende Pflegeberatung
    Falls sich ein Bundesland dafür entscheidet, richten die Pflegekassen wohnortnahe Pflegestützpunkte ein. Dafür gibt es eine Anschubfinanzierung. Die Länder können auch vorhandene Anlaufpunkte nutzen und stärken. Pflegebedürftige und Angehörige - auch privat Versicherte - finden so Rat und Hilfe unter einem Dach.

    Pflegebedürftige und Angehörige haben außerdem ab 2009 gegenüber ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung. So genannte Fallmanager helfen, die optimale Versorgung zu organisieren. Zum Beispiel bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim, einer Tagesbetreuung, einem Anbieter für Essen auf Rädern oder Angeboten der Altenhilfe.
  • Kürzere Fristen
    Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung werden in kürzester Zeit entschieden: Im Normalfall innerhalb von fünf Wochen, bei Schwerkranken innerhalb einer Woche. Die Vorversicherungszeit wird von fünf auf zwei Jahre verkürzt.
  • Ambulant vor stationär
    Individuelle und koordinierte Pflegeberatung stärkt die ambulante Pflege. Menschen sollen solange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Gefördert werden deshalb auch betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Sie können zum Beispiel in Zukunft Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen und bezahlen ("Poolen"). Beispiel: Eine Senioren-WG legt ihr Geld zusammen und teilt sich eine Pflegekraft.
  • Pflegezeit
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. In der Zeit bleiben sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Ausgenommen von dieser Regel sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung für bis zu zehn Tagen.
  • Mehr Leistungen
    Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben. Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise angehoben. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege.
  • Bessere Leistungen für Demenzkranke und Behinderte
    Der zusätzliche Betreuungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich – abhängig vom Betreuungsbedarf – angehoben. Das trifft für Demenzkranke und Behinderte zu. Dies gilt auch für Betroffene, denen bisher noch keine Pflegestufe zugesprochen wurde ("Pflegestufe null").
     
    Darüber hinaus wird die Versorgung altersverwirrter Menschen in Heimen deutlich verbessert. Es gibt besondere Betreuungsangebote, wie zum Beispiel so genannte Betreuungsassistenten. Sie kümmern sich speziell auch um soziale Bedürfnisse, wie beispielsweise Spaziergänge und Vorlesen. Dafür werden 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
     
    Darüber hinaus sollen ab 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus den allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
  • Mehr Qualität und Transparenz
    Die Qualität der Pflege verbessert sich durch Transparenz und ein besseres Pflegemanagement. Krankenkassen und Pflegeinrichtungen sind verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Es gibt strenge Qualitätsprüfungen.
    Ab 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. Bis Ende 2010 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Die Prüfberichte werden in einer verständlichen Sprache veröffentlicht. Ab 2009 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Symbol auszuhängen, das die Qualität ihrer Einrichtung deutlich macht. Damit ist für die Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick klar, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht.
  • Stärkung von Prävention und Reha in der Pflege
    Es werden Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen gefördert, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation gute Pflegeergebnisse zu erzielen. Bereits mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation.
  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
    Engagierte Bürgerinnen und Bürger sollen künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft niedrigschwellige Angebote, wie zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung oder Helferinnenkreise zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
  • Weniger Bürokratie, mehr Wirtschaftlichkeit
    Auch im Bereich der Pflege werden die Abläufe gestrafft und entbürokratisiert. Das bringt mehr Wirtschaftlichkeit in die Pflege. Pflegekräfte haben so mehr Zeit, sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern.
  • Stärkere Eigenvorsorge und Anpassung der privaten Pflegeversicherung
    Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird ab 2009 die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es hier Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen wie beim Basistarif der Privaten Krankenversicherung. 

Bundesweit Pilot-Pflegestützpunkte

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ausgewählt, in welchen Regionen Pilot-Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Im Rahmen des Modellvorhabens des Bundesministeriums für Gesundheit zu "Pflegestützpunkten und Pflegeberatern" ist in jedem Land ein Pilot-Stützpunkt geplant. Die Zielsetzung des Projekts besteht darin, modellhaft in allen Bundesländern Pflegestützpunkte und Pflegeberatung zu erproben. Der Aufbau der Pilot-Pflegestützpunkte wird mit einer Projektförderung von 30.000 Euro je Stützpunkt unterstützt. Insgesamt stehen aus dem "Modellprogramm zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger" für die Pilot-Pflegestützpunkte und deren Begleitung und Koordinierung durch das Kuratorium Deutsche Altenhilfe über eine Million Euro zur Verfügung.

>> Pilot-Pflegestützpunkte können bundesweit starten

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