"Jetzt kann ich endlich studieren!", freut sich der 19-jährige Ümit: Grund der Freude ist die von der Bundesregierung eingebrachte Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (Bafög). Danach können mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund Bafög erhalten.
Das ist eine Neuerung der Bafög-Novelle, die der Bundestag am 16. November 2007 verabschiedet hat. Sie enthält darüber hinaus eine Erhöhung der Ausbildungsförderung und wichtige Neuregelungen: Auszubildende mit eigenem Kind werden stärker unterstützt, Auslandsstudien erleichtert, ein eigener Zuverdienst ermöglicht. Stimmt der Bundesrat der Novelle im Dezember zu, treten diese Neuregelungen bereits im Januar 2008 in Kraft.
Bislang war die Ausbildungsförderung für junge Migrantinnen und Migranten an die Mindesterwerbsdauer der Eltern gebunden. Das ist jetzt nicht mehr der Fall: In Zukunft können Migrantinnen und Migranten, die längerfristig in Deutschland bleiben wollen, nach dem Bafög gefördert werden. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur besseren Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund.
Ein weiteres wichtiges neues Element der Ausbildungsförderung ist der Kinderbetreuungszuschlag: Auszubildende mit Kind erhalten in Zukunft 113 Euro im Monat zusätzlich zur Bafög-Förderung. Für jedes weitere Kind kommen 85 Euro hinzu. Diese Familienförderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Er kommt vor allem Studentinnen wie Christina zugute. Sie studiert im 9. Semester Medizin und ist Mutter von zwei Kindern: In Zukunft hat sie nun knapp 200 Euro mehr pro Monat zur Verfügung: "Das erleichtert vieles und man muss am Ende des Monats nicht mehr jeden Euro umdrehen", sagt Christina.
Modernisierung, Familienförderung und Internationalisierung sind die Kernpunkte der Bafög-Novelle. In Zukunft kann sogar ein Vollstudium ab dem ersten Semester in einem der EU-Staaten oder der Schweiz gefördert werden. Das bisher vorgeschriebene "Orientierungsjahr" an einer deutschen Universität entfällt.
Auch die Förderung von Auslandspraktika außerhalb Europas wird verbessert. Damit wird es jungen Menschen deutlich erleichtert, Auslandserfahrungen zu sammeln.
Die Ausbildungsförderung wird somit besser an die Bedürfnisse der Studierenden, Schülerinnen und Schüler angepasst.
Vor allem aber werden die Bedarfssätze um 10 Prozent und die Freibeträge um 8 Prozent angehoben. Der Förderhöchstsatz für Studierende steigt damit von 585 Euro auf 643 Euro, der Elternfreibetrag von 1.440 auf 1.555 Euro. Die höheren Sätze werden mit Schuljahres- und Semesterbeginn im Herbst/Sommer 2008 wirksam.
Viele Studierende erhalten also mehr Geld. Und mehr Studierende erhalten überhaupt Geld: Durch die höheren Elternfreibeträge wird die Einkommensgrenze der Eltern angehoben. Dadurch steigt die Zahl der jungen Menschen, die gefördert werden können: Nach Schätzungen der Bundesregierung haben dann 100.000 junge Menschen erstmalig einen Anspruch auf Förderung.
Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal dafür, dass Bildung nicht von der sozialen Herkunft abhängen darf.
Für die Erhöhung der Ausbildungsförderung stellt die Bundesregierung zusätzlich 250 Millionen Euro bereit. Gegenwärtig betragen die jährlichen Aufwendungen für das Bafög 2,2 Milliarden Euro. 199.000 Schülerinnen und Schüler und 345.000 Studierende profitieren derzeit von der Ausbildungsförderung.
Vergleichbare Verbesserungen sind auch geplant für das Meister-Bafög und die Fördersätze der Begabtenförderung.
Mit der Bafög-Novelle möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass mehr junge Menschen ein Studium aufnehmen: Fehlendes Geld soll keinen Hinderungsgrund darstellen. Deshalb wird auch die Hinzuverdienstgrenze beim Bafög erhöht: Ein Verdienst bis 400 Euro monatlich bleibt in Zukunft anrechnungsfrei. Diese Summe entspricht der Einkommensgrenze von Minijobs. So ist es Bafög-Geförderten leichter möglich, sich eigenes Geld zur staatlichen Förderung hinzuzuverdienen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet eine gebührenfreie Hotline zum Bafög unter der Telefonnummer 0800 BAFOEG1 beziehungsweise 0800 2236 341 an.