Zwischen 1945 und 1961 flüchteten dreieinhalb Millionen Menschen aus der Sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR in die Bundesrepublik. Sie flohen, weil sie Verwandte im Westen hatten, weil ihnen Grund und Boden weggenommen wurde, weil sie als Christen benachteiligt und verfolgt wurden, weil die Versorgung schlecht war, weil die politische Freiheit starb. Beschlüsse der SED zum beschleunigten Aufbau des Sozialismus, Preiserhöhungen für Lebensmittel und schließlich die Erhöhung der Arbeitsnormen lösten den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 aus, der in Forderungen nach freien Wahlen und Wiedervereinigung gipfelte. Sowjetische Soldaten und Panzer schlugen den Aufstand nieder und stabilisierten das System.
Nach dem 17. Juni 1953 verstärkte sich die Fluchtbewegung aus der DDR dramatisch; in den Folgejahren wirkten sich Repressionsmaßnahmen und jedes politische Ereignis aus, das die Spaltung Deutschlands vertiefte: 1955 die Unterzeichnung des Warschauer Pakts, 1956 die Gründung der Nationalen Volksarmee, 1957 die Verschärfung des Kampfes gegen die Kirchen, 1960 die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft.
Allein zwischen 1949 und 1961 flüchteten etwa 15.000 Studenten, 2.500 Hochschullehrer und wissenschaftliche Assistenten, 40.000 Lehrer, 6.000 Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre sowie Akademiker und Ingenieure aus der DDR.
Das SED-Regime reagierte auf diese "Abstimmung mit den Füßen" zunehmend härter: Bereits am 26. Mai 1952 sperrten militärische Einheiten die Grenze zur Bundesrepublik mit Stacheldraht ab. Gleichzeitig wurden in Berlin zahlreiche Straßen zwischen Ost und West und die direkten Fernsprechverbindungen gesperrt. Wegen des Alliierten-Status der Stadt lief der Verkehr über die verbleibenden 81 Sektorenübergänge trotz der wirtschaftlichen und politischen Teilung weiter – und auch die Flucht über Ost- nach West-Berlin.
Im Dezember 1957 verschärfte die SED-Führung die Strafgesetze: Das Verlassen der DDR wurde als "Republikflucht" strafrechtlich verfolgt und mit Haftstrafen bis zu drei Jahren geahndet; schon Vorbereitung und Versuch wurden mit Gefängnis bedroht. Im Sommer 1961 schwoll der Flüchtlingsstrom über Berlin dramatisch an. Die DDR-Propaganda warf dem Westen Abwerbung und Menschenhandel vor, intern konnte man jedoch die wirklichen Fluchtmotive: Ablehnung der politischen Entwicklung in der DDR, bessere Lebenschancen im Westen.
Die Mauer
In der Nacht zum Sonntag, dem 13. August 1961, erteilte SED-Chef Walter Ulbricht den Befehl zur Abriegelung der Sektorengrenze. Die Einsatzleitung oblag Politbüro-Mitglied Erich Honecker. Die Bevölkerung, so hoffte man, ist abgelenkt durch das Wochenende.
Mehr als 10.000 Volks- und Grenzpolizisten, unterstützt von einigen tausend Kampfgruppen-Mitgliedern, rissen am frühen Morgen mitten in Berlin das Straßenpflaster auf, errichteten aus Asphaltstücken und Pflastersteinen Barrikaden, mauern Türen und Fenster von Häusern zu, die auf der Grenze standen, und zogen Stacheldrahtverhaue. Mit Ausnahme von 14 Kontrollpunkten riegelten sie alle Sektorenübergänge ab. Der Durchgangsverkehr der S- und U-Bahnlinien wurde dauerhaft unterbrochen, der Intersektorenverkehr auf je einen S- und U-Bahnsteig im Bahnhof Friedrichstraße reduziert, dreizehn U- und S-Bahnhöfe wurden für Ost-Berliner geschlossen.
Im Hintergrund standen die Nationale Volksarmee mit mehr als 7.000 Soldaten und mehreren hundert Panzern bereit, um Durchbrüche zu den Sektorengrenzen zu verhindern. Sowjetische Truppen bildeten rund um Berlin eine dritte Sicherungsstaffel. Fassungslos standen sich die West-Berliner auf der einen, die Ost-Berliner und Bewohner des Umlandes auf der anderen Seite am Stacheldraht gegenüber. Auf der Ostseite hielten Kampfgruppen und Volkspolizei die Umstehenden mit Maschinengewehren in Schach; wer protestierte, wurde festgenommen. Am 14. August 1961 wurde das Brandenburger Tor als Sektorenübergang für West-Berliner geschlossen: wegen anhaltender Proteste größerer Menschenansammlungen.
Als die SED-Führung erkannte, dass der Westen die Abriegelung hinnahm, der Stacheldraht die eigenen Bürger jedoch nicht von Fluchtversuchen abhielt, begannen Bautrupps in der Nacht vom 17. zum 18. August am Potsdamer Platz, den Stacheldraht durch eine Mauer aus Hohlblocksteinen zu ersetzen. Die Sperranlagen wurden in der Folgezeit Schritt für Schritt modernisiert und ausgebaut, bis ein unüberwindbares Grenzsicherungssystem entstand.
Aufbau der Grenzanlagen
Die allgemein bekannte "Berliner Mauer", die man aus Richtung Westen wahrnahm, war die vordere Sperrmauer. Sie verlief entlang der Grenze des sowjetischen Sektors und folgte damit den Bezirksgrenzen, die 1920 für Groß-Berlin festgelegt worden waren.
Nach und nach baute die DDR die Sperranlagen auf Ost-Berliner Gebiet zu einem tief gestaffelten "Sicherungs"-System aus. Auch die bauliche Ausführung der "Berliner Mauer" ist zwischen 1961 und 1989 in vielen Abschnitten viermal verändert worden. Die vordere Sperrmauer, Richtung West-Berlin, war am Ende bis zu 3,60 Meter hoch. Außerhalb des Stadtgebiets stand anstelle dieser Mauer oft ein Metallgitterzaun – so wie entlang der innerdeutschen Grenze.
| Gesamtlänge der Grenze zu West-Berlin: | 155 km |
Innerstädtische Grenze zwischen Ost-
und West-Berlin: | 43 km |
Grenze zwischen West-Berlin
und der DDR ("Außenring"): | 112 km |
Grenzübergänge zwischen Ost-
und West-Berlin (Straße/Schiene): | 8 |
Grenzübergänge zwischen der DDR
und West-Berlin (Straße/Schiene): | 6 |
| Beobachtungstürme: | 302 |
| Bunker: | 20 |
| Hundelaufanlagen: | 259 |
Kraftfahrzeug-
Sperrgräben: | 105,5 km |
Kontakt-
beziehungsweise Signalzäune: | 127,5 km |
| Kolonnenweg: | 124,3 km |
(Stand 31.07.1989, Lapp/Ritter, Die Grenze, 1997)
Todesopfer an der Berliner Mauer
Mindestens 136 Menschen wurden nachweislich zwischen 1961 und 1989 an der Berliner Mauer getötet oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben. Darüber hinaus verstarben mindestens 251 Reisende aus Ost und West vor, während oder nach Kontrollen an Berliner Grenzübergängen. In diesen Angaben nicht erfasst ist die unbekannte Anzahl von Menschen, die aus Kummer und Verzweiflung über die Auswirkungen des Mauerbaus auf ihre individuellen Lebensverhältnisse starben.
Dies ist der aktuelle Stand des gemeinsamen Projekts der Gedenkstätte Berliner Mauer und des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam, das vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert wird. Das Vorhaben erfasst alle verfügbaren Angaben zu Todes- und Verdachtsfällen. Grundlage sind zum einen amtliche und publizierte Todesopfer-Listen. Zum anderen stützt sich die Untersuchung auf eigene, umfassende Quellenrecherchen und Zeitzeugengespräche. Insgesamt wurden 575 Fälle erfasst und geprüft. Bislang existierten mehrere Listen mit deutlich voneinander abweichenden Zahlen: Je nach Art der Berechnung bewegen sich die Angaben zwischen 86 (Staatsanwaltschaft Berlin), mindestens 92 (Der Polizeipräsident von Berlin), 114 (Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter), 122 (Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität) und weit mehr als 200 Todesopfern (Arbeitsgemeinschaft 13. August).
Grenzregime
Der Auf- und Ausbau der Grenzanlagen folgte ihrem Zweck: Sie sollten Menschen aus Ost-Berlin und der DDR am Grenzübertritt nach West-Berlin hindern. Die Sperranlagen richteten sich also nach innen, gegen die eigene Bevölkerung. Das unterschied sie von anderen Grenzsicherungen.
Leuchtkörper an hohen Masten beleuchteten den Sandstreifen, in dem sich die Spuren von Flüchtlingen abzeichnen sollten. Die Lichtmasten trugen die Farbmarkierung der "vorderen Postenbegrenzung". Grenzsoldaten, die diese gedachte Linie ohne Voranmeldung überschritten, waren des Fluchtversuches verdächtig. Vor dem so genannten Kontrollstreifen verlief der "Kolonnenweg" für die Patrouillen- und Versorgungsfahrzeuge. Der asphaltierte Weg war durch Zufahrtstore in der hinteren Sperrmauer erreichbar. Als weitere Elemente des Sperrsystems erhoben sich vor dem "Kolonnenweg" die Beobachtungstürme, die, organisatorisch in Gruppen zusammengefasst, von einer "Führungsstelle" koordiniert wurden. Der Reihe der Wachtürme vorgelagert waren oft Hunde-Laufanlagen oder andere Hindernisse. Davor war der elektrische "Signalzaun" installiert, der bei Berührung Alarm auslöste. Selbstschussanlagen und Minen, wie an großen Abschnitten der innerdeutschen Grenze (DDR-Bundesrepublik), waren in Berlin nicht installiert.
Als erste bauliche Begrenzung erhob sich die hintere, das heißt innere Sperrmauer, in deren Verlauf Gebäude, Brandwände und Fabrikmauern einbezogen worden waren. Daher war sie nicht als einheitliches Bauwerk im Ost-Berliner Stadtbild wahrzunehmen, obwohl sie den Anfang des zwischen fünf und mehreren hundert Meter breiten Grenzstreifens markierte.
Noch vor der ersten Mauer lagen vielfach weitere "Vorfeldsicherungen" und schließlich das "Grenzgebiet", in dem der Aufenthalt nur mit besonderer Genehmigung erlaubt war.
Schießbefehl
Gesetze, Anordnungen und Befehle regelten den Schusswaffengebrauch an den Außengrenzen der DDR. So hieß es in einem Befehl des Verteidigungsministeriums der DDR aus dem Oktober 1961, die Schusswaffe dürfe eingesetzt werden "zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf "Halt – Stehenbleiben – Grenzposten!" oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze der DDR zu verletzen" und wenn "keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht".
Einen Schießbefehl im Sinne einer Verpflichtung zum Todesschuss gab es – juristisch betrachtet – nicht. Aber Belobigungen und Prämien für Todesschützen, ideologische Beeinflussung der jungen Wehrpflichtigen und Soldaten sowie Strafgesetze, die Fluchtversuche als Verbrechen definierten, rückten im Alltag der Grenzsoldaten die Erlaubnis zum Einsatz der Waffe in die unmittelbare Nähe der Pflicht.
Die Grenzsoldaten, die an Mauer und Stacheldraht zum Postendienst eingeteilt wurden, hatten vor Dienstantritt eine Vergatterung durch ihren Kompaniechef über sich ergehen zu lassen. Ausdrücklich wurden sie darauf verpflichtet, "Grenzverletzer aufzuspüren, festzunehmen oder zu vernichten". Erst in der Endzeit der DDR wurde das Wort "vernichten" aus der Vergatterungsformel getilgt.
Erst am 3. April 1989 erhielten die Grenztruppen der DDR nach einer Verlautbarung von Generalsekretär Erich Honecker die Anweisung, "die Schusswaffe" nicht mehr "zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen" einzusetzen.
Anzahl der Notaufnahmeanträge des Notaufnahmelagers Berlin-Marienfelde
Rund vier Millionen Menschen zwischen 1949 und 1990 die DDR in Richtung Bundesrepublik. 1,35 Millionen von ihnen passierten das 1953 gegründete Notaufnahmelager in Berlin-Marienfelde. Hier wurden sie untergebracht und versorgt; hier durchliefen sie auch das notwendige Verfahren, um in der Bundesrepublik oder West-Berlin ein neues Zuhause zu finden.
Zahl der Notaufnahmeanträge in ausgewählten Monaten:
| August 1950: | | 20.421 |
| März 1953: | | 58.605 |
| August 1954: | | 17.051 |
| Juli 1961: | | 30.415 |
| Dezember 1961: | | 2.420 |
| März 1974: | | 902 |
| Juni 1989: | | 12.428 |
| November 1989: | | 133.429 |
(Quelle: Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde – Stiftung Berliner Mauer.)