Treppen, Stufen, hohe Duschwannen – für Behinderte und Alte oft unüberwindbare Hindernisse. So unüberwindbar, dass eigenständiges Wohnen unmöglich wird.
Die Bundesregierung fördert deshalb den Umbau von Wohnungen für Alte und Behinderte. Im Rahmen des am 20. Januar 2009 verabschiedeten Konjunkturpakets II unterstützt sie solche baulichen Veränderungen. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Kredite zu bemerkenswert günstigen Konditionen. Das heißt: Die Zinsen sind während der ersten Zinsbindungsfrist von fünf oder zehn Jahren deutlich niedriger.
Kurz gesagt: Ab sofort können Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinde, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts über ihre Hausbank Anträge zur Förderung stellen.
Die auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzte Förderung setzt voraus, dass Fachunternehmen die Maßnahmen durchführen. Solche Maßnahmen gliedern sich in drei Sektoren:
Im Rahmen solcher baulichen Anpassungen können etwa die Zugänge zu den Gebäuden finanziert werden. Beim barrierereduzierenden oder barrierefreiem Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden sowie Schaffung von Bewegungsflächen können Gebäudezugänge finanziert werden. Darunter fällt zum Beispiel das Überbrücken vorhandener Stufen, die Installation beidseitige Handläufe oder technische Vorrichtungen, die das Eintreten in Gebäude erleichtern. Ferner können der Wohnungszugang durch Aufzüge und durch die Verbreiterung von Türöffnungen finanziert werden. Aber auch Maßnahmen im Inneren der Wohnung können natürlich in den Finanzierungsplan aufgenommen werden.
Bei der barrierereduzierenden oder barrierefreien Anpassung des Wohnumfeldes sowie Schaffung von Gruppenräumen können Wege oder Plätze barrierereduziert oder barrierefrei, wettersicher und frei erreichbar umgebaut werden. Das gleiche gilt für Entsorgungseinrichtungen und Stellplätzen.
Bei der Wohnflächenerweiterung beziehungsweise Wohnungsteilung kann der Anbau von Aufzugstürmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Ausbau von Wohnfläche oder ein Ausbau des Dachgeschosses mitfinanziert werden.
Technische Voraussetzungen ermöglichen erst einen "altersgerechten Umbau". Dabei geht es insbesondere um die Möglichkeit, Zufahrtswege auch tatsächlich zu verbreitern oder Parkplätze zu vergrößern. Wenn nicht ausreichende räumliche Kapazitäten vorhanden sind, kann ein Umbau nicht vollzogen werden.
Die Baumaßnahmen müssen ebenfalls nachhaltig sein, damit nachfolgende Generationen die Umbauten altersgerecht nutzen können. Dabei werden Standards gesetzt wie die Höhe von Bedienungselementen von Aufzügen oder ein Maximalkraftaufwand beim öffnen von Fenstern.
Ein Merkblatt der KfW-Förderbank hilft hier weiter.
Rund 250 Wohnberatungsstellen bundesweit helfen meist kostenlos dabei, einen Umbau sinnvoll durchzuführen oder Änträge auf Förderung zu stellen. Bei Bedarf besuchen die Berater auch die Betroffenen vor Ort. Wer keine Hilfe einer Wohnungsberatungsstelle in Anspruch nehmen möchte, kann direkt über die Hausbank von der KfW geförderte Kredite zum „Altersgerechten Wohnen“ beantragen.
Tipp: Wer nicht von der Möglichkeit profitieren möchte, einen staatlichen Kredit in Anspruch zu nehmen, kann auch über die Pflegekassen der Krankenversicherer Zuschüsse für Umbauten beantragen. Diese werden mit einem Pauschalbetrag pro Maßnahme finanziert. Vorausgesetzt werden Mindestbeteiligungen von zehn Prozent, die aber nach Einkommenslage variieren können. Auch hier besteht die Möglichkeit Wohnberatungsstellen unterstützend zur Seite zu ziehen.