Energieeffizienz

Neue EU-Regeln sparen Strom

Eine kaputte Glühbirne und eine Energiesparlampe liegen auf einer Europaflagge
Europa spart Strom
Foto: picture-alliance/ dpa

Mit neuen Bestimmungen sorgt die Europäische Union (EU) für eine deutliche Reduzierung des Stromverbrauchs in Europa, aber auch weltweit. Sie treten im Laufe des Jahres 2010 in Kraft. Produkte mit hohem Stromverbrauch sollen völlig vom Markt verschwinden. Dies trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen.

Die EU setzt damit konkret die politischen Ziele der Reduzierung des CO2-Ausstosses um. Diese wurden bereits mit dem Kyoto-Protokoll 1998 übernommen und von den Staats- und Regierungschefs 2008 beschlossen. Grundlage ist die Ökodesign-Richtlinie, mit der die Energieeffizienz-Anforderungen für alle in Europa verkauften Produkte festgelegt werden.

Stromverbauch im Stand-By-Betrieb wird verringert

Neue Elektrogeräte dürfen in Zukunft nur noch bis zu zwei Watt Strom im Stand-by-Betrieb verbrauchen. Die neuen Regeln sollen den Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb in der EU bis 2020 um 35 Milliarden Kilowattstunden  pro Jahr oder fast 75 Prozent reduzieren. Dies entspricht  einer jährlichen Einsparung von 14 Millionen Tonnen CO2-Emissionen nur in der EU. Für Deutschland werden sechs Milliarden Kilowattstunden Einsparung errechnet. Für die europäischen Privathaushalte wird eine Kostenersparnis von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr erwartet.

Da die Produkte auch weltweit verkauft werden, wird sich die Regelung auch in anderen Ländern auswirken. Die Richtlinie bestimmt, dass alle Elektrogeräte Hinweise auf ihre Verbrauchswerte haben müssen.

Verbrauchsobergrenzen für Kühl- und Gefrierschränke

Im Juli 2010 treten neue Verbrauchsobergrenzen für Kühl- und Gefrierschränke in Kraft, die in den Folgejahren weiter sinken. Dadurch werden bei den Verbrauchsklassen nur noch die EU-Label A+ sowie A++ bestehen können. So muss im Jahr 2012 ein Kühlschrank mindestens ein Fünftel weniger Energie verbrauchen als ein Durchschnittsmodell von heute.

Insgesamt sind von den Regelungen der Ökodesign-Richtlinie 30 Produktgruppen betroffen. Dazu gehören:

•          Heiz- und Warmwasserbereitungsgeräte,

•          Elektromotoren,

•          Beleuchtung in privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor,

•          Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschinen),

•          Bürogeräte in privaten Haushalten und im Dienstleistungssektor,

•          Unterhaltungselektronik (z.B. Fernsehgeräte),

•          Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.

Die bereits vollzogene europaweit vorgeschriebene Einführung der Energiesparlampen war also nur eine der Maßnahmen. Weitere werden folgen.

Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) bereits 2008. Nachdem die Ökodesign-Richtlinie auf EU-Ebene im Oktober 2009 novelliert wurde, muss nun auch das EBPG auf nationaler Ebene entsprechend angepasst werden.

Um die fachliche Diskussion zur Ökodesign-Richtlinie national zu bündeln, hat das Bundesumweltministerium die Einrichtung eines „EuP-Netzwerks“ initiiert (EuP=Energy using Products). Dort sind nähere Informationen über den Prozess der Erarbeitung der Richtline, den aktuellen Stand ihrer Umsetzung sowie zu aktuellen Veranstaltungen und Diskussionen zu finden.

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