Ein Europa – Eine Gesetzgebung. Doch wie wirkt sie in den einzelnen EU-Mitgliedsländern? Was bedeuten die Entscheidungen des Europäischen Parlaments konkret und für den einzelnen Bürger? Welche Veränderungen haben sie bewirkt? Und wo ist Europa für seine Bürger im täglichen Leben und am eigenen Leib spürbar?
Journalisten berichten aus verschiedenen europäischen Ländern. Heute Folge 2 aus Deutschland
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Redakteur Bastian Obermayer
Foto: privat
Bastian Obermayer Deutschland
Bastian Obermayer, Jahrgang 1977, studierte in München Politik, Geschichte und Amerikanistik und besuchte dort die 41. Kompaktklasse der Deutschen Journalistenschule. Von 2005 bis Anfang 2008 schrieb er als freier Journalist vor allem für das SZ-Magazin, NEON, die Wochenend-Ausgabe der Financial Times Deutschland und das Magazin der Frankfurter Rundschau. Seit Februar 2008 arbeitet er als fest angestellter Redakteur beim SZ-Magazin.
Obermayer erhielt für seine Reportagen diverse Auszeichnungen, u.a. die Auszeichnung „Herausragenden Leistung" beim Axel-Springer-Preis 2008, den Deutschen Journalistenpreis 2008 und den Dr. Georg Schreiber Medienpreis.
Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter.
„Der Kühlschrank macht komische Geräusche. Gerade jault er“, sagte meine Freundin. „Lass ihn, der beruhigt sich schon wieder“, antwortete ich. So fing es an. So kam Europa in meine Küche. Denn der Kühlschrank beruhigte sich nicht. Im Gegenteil. Er, den ich bisher nur gut gelaunt kannte, der erst ein gutes Jahr bei uns stand, er jaulte weiter, erst leise, dann immer lauter, und damit nicht genug, er pfiff, er grunzte, er schnaubte, er rülpste, er brummte. Die Nachbarn fragten mich, ob ich mir ein Haustier zugelegt hätte? Ein seltenes? Der Hausmeister klingelte, ob alles in Ordnung sei, wollte er wissen, man höre ein Heulen im Flur. „Alles in Ordnung“, sagte ich, und schloss die Tür vor seiner Nase. Meine Freundin rief aus der Küche: „Er jault wieder!“ Ich ignorierte die Kritiker und nahm mir ein kaltes Bier aus dem Kühlschrank. „Alles in Ordnung“, flüsterte ich ihm zu.
„Alles ist gefroren, der Kühlschrank dreht durch“, rief meine Freundin ein paar Tage später. Sie hatte Recht. Auf meiner Salami lag feiner Eisfilm. Das Bier bröckelte mir in den Mund. Ich versuchte alles Mögliche. Ich streichelte den Kühlschrank. Ich redete mit ihm, ich begrüßte ihn am Morgen und sagte ihm am Abend Gute Nacht. Ich ordnete die Marmeladen, das Gemüse und die Joghurts alphabetisch und nach Ablaufdatum. Ich rückte ihn an die Wand und wieder weg, in die Ecke und hinter die Tür. Sogar ans Fenster, obwohl es dann ziemlich dunkel wurde in der Küche und meine Freundin schimpfte. Aber nichts machte ihn froh, er frostete weiterhin all seinen Inhalt. „Wir müssen ihn umtauschen“, sagte meine Freundin. „Hab Geduld“, sagte ich, „er kriegt sich wieder ein.“
Zwei Tage später war der Kühlschrank nicht mehr zu kalt. Er war überhaupt nicht mehr kalt. Er machte auch keine komischen Geräusche mehr. Es war vorbei mit ihm. Er war nur noch ein Schrank, wie unsere anderen Schränke auch. Wir legten ein Thermometer hinein, nach ein paar Stunden zeigte es 18 Grad.
Es war Sommer. Die Salami begann zu riechen. Das Gemüse verfaulte. Die Milch wurde schlecht. Auf dem Boden vor dem Kühlschrank bildete sich eine schimmernde, stinkende Pfütze. Ich rief schweren Herzens bei Quelle an, wo wir den Kühlschank gekauft hatten.
Ein paar Tage später kam ein Mann vom Kundendienst, zupfte an Schläuchen und Leitungen herum, klopfte unserem Kühlschrank traurig auf den Rücken und sagte, der Verdampfer sei verstopft und verschäumt. Der Mann schüttelte den Kopf. Da könne er nichts machen. Wir bekämen einen neuen Kühlschrank, wieder den gleichen, ein klarer Garantiefall. Meine Freundin atmete auf. Ich nickte.
Wenig später kam ein Brief von einem Herr K. von der Quelle-Kundenbetreuung, maschinell unterschrieben. Herr K. bestätigte aus der Ferne die Diagnose des Kundendienstmitarbeiters und versprach uns eine kostenlose Ersatzlieferung. Abschließend bedauerte er, dass Quelle uns 74 Euro Nutzungsgebühr berechnen müsse, immerhin hätten wir den Kühlschrank ja länger als ein Jahr benutzt. Ich fand das nicht erfreulich. Aber es gibt einiges, das ich nicht erfreulich finde, und dennoch toleriere. Papierkram. Norddeutsche in bayerischen Lederhosen. Hunde. Den FC Bayern München. Und nun eben: Dass wir etwas bezahlen sollten, um in der Garantiezeit kostenlos einen Ersatzkühlschrank zu bekommen. Meine Freundin ist ein etwas weniger toleranter Mensch. Sie war wütend, auch, weil wir – ohne funktionierenden Kühlschrank – dauernd trockene, lang haltbare Sachen essen mussten, Nudeln, Reis, Honig. So was. Sie erzählte ihrer Mutter davon, eine bestens informierte Frau, und ihre Mutter sagte sofort: Da gibt es doch was mit Europa. Ein Urteil. Quelle darf das nicht, das kam im Fernsehen! Die Mutter meiner Freundin mailte einen Internetlink. Wir lasen: Der Europäische Gerichtshof hatte am 17. April 2008 festgestellt, also etwa vier Monate bevor unser Kühlschrank anfing zu jaulen, dass nach europäischem Recht eine Nutzungsgebühr unzulässig sei. Und zwar eigentlich schon seit Jahren. Damit hatten die Richter der Klage einer Frau Brüning aus Brandenburg Recht gegeben – es ging um ein kaputtes Herdset, das ist, ich habe das recherchiert: ein Herd mit Backofen, und von diesem Backofen war die Emailleschicht abgeplatzt, kurz nachdem Frau Brüning darin eine Weihnachtsente gemacht hatte, sagt sie – und jetzt kommt es: Frau Brüning hatte gegen Quelle geklagt. Ausgerechnet. Die von Quelle wussten also, dass sie für unseren armen Kühlschrank nicht auch noch irgendeine Gebühr verlangen durften. Vielleicht wusste nur Herr K. davon nichts?
Jetzt interessierte mich die Sache. Außerdem wollte ich vorbereitet sein, sollte Quelle nicht einlenken: Ich sah mich schon vor Gericht den Europäischen Gedanken beschwören und wortreich meinen Kühlschrank betrauern. Also. Der Hintergrund: Es ging um die Richtlinie 1999/44 EG, darin steht seit der ersten Rohfassung der Europäischen Kommission im Richtlinienvorschlag über Verbrauchsgüter vom 23. August 1996 – damals aß ich noch aus dem Kühlschrank meiner Eltern, Helmut Kohl war deutscher Kanzler, und zwar in Bonn, und Bill Clinton amerikanischer Präsident – dass jeder einen Kühlschrank besitzende freie EU-Europäer das Recht auf einen funktionierenden Kühlschrank hat, solange die Garantie läuft.
Und wenn der Kühlschrank kaputt geht, hat der Hersteller dafür zu sorgen, dass der Kühlschrank wieder funktioniert oder der Hersteller hat dem freien EU-Europäer einen neuen Kühlschrank bereitzustellen, und zwar: umsonst. Also genau so steht es da natürlich nicht, sondern in etwa derart, dass die Nachbesserung einer mangelhaften Sache für den Verbraucher unentgeltlich erfolgen müsse. Aber das bedeutet das Gleiche. Es bedeutet: Meine Freundin und ich sollten nicht 74 Euro an Quelle zahlen müssen. - Ich war begeistert. Und fühlte mich dafür belohnt, dass ich keine einzige europäische Wahl verpasst hatte bisher. Nicht eine.
Im Übrigen hatten wir Glück, dass an der Richtlinie schon seit Mitte der Neunziger Jahre gefeilt wurde, denn wie ich der Entstehungsgeschichte von RiL 1999/44 EG (so nennen Experten Richtlinien, und mittlerweile bin ich Richtlinien-Experte) entnahm, dauerte es etwas, bis sie aus den europäischen Gremien in die Leben der Bürger fand:
Der schon erwähnte erste Richtlinienvorschlag ging Ende 1996 von der Europäischen Kommission an den Wirtschafts- und Sozialausschuss, Anfang 1998 von dort ans Europäische Parlament, und im Frühjahr 1998 legte die Europäische Kommission den vom Europäischen Parlament leicht veränderten Vorschlag dem Vermittlungsausschuss, bestehend aus 15 Mitgliedern des Europäischen Parlaments und 15 Mitgliedern des Europäischen Rats vor. Der formulierte eine gemeinsame Position, die das Europäische Parlament wiederum leicht veränderte und abschließend billigte. So wurde RiL 1999/44 EG am 25. Mai 1999 erlassen.
Da aß ich schon Billiges und Ungesundes aus dem Kühlschrank meines Mitbewohners, Helmut Kohl war nicht mehr Kanzler, aus Bonn wurde wenig später Berlin und Bill Clinton hatte gerade sein Amtsenthebungsverfahren überstanden.
Aber es ging natürlich weiter, das Europäische musste noch eingedeutscht werden: Der deutsche Gesetzgeber hatte fristgemäß zum 1. Januar 2002 das Bürgerliche Gesetzbuch im Sinne unserer RiL 1999/44 EG zu verändern. Das fristgemäße bekam er hin, der Gesetzgeber, was an sich bemerkenswert ist, da noch lange nicht alle Richtlinien der EU pünktlich in den Mitgliedsländern in nationales Recht umgewandelt werden: Im vergangenen Sommer, dem letzten Sommer meines Kühlschranks, liefen 87 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung von EU-Richtlinien. Sieben-und-achtzig. RiL 1999/44 EG wurde dagegen fristgemäß umgesetzt. Nur war diese Umsetzung in den Paragraphen 439 und 346 nicht im Sinne von RiL 1999/44 EG, so hatten nun jedenfalls die obersten europäischen Richter im April 2008 geurteilt.
„Du kannst gerne weiter über Europa nachdenken“, sagte meine Freundin, „Ich schreibe Herrn K. von Quelle jetzt einen gepfefferten Brief, von wegen Urteil des Europäischen Gerichtshofes und so weiter.“ Meine Freundin kann so was, gepfefferte Briefe. Mir fehlt außerhalb des Fußballplatzes das entschiedene Auftreten, ich habe Scheu vor Konflikten, selbst solchen brieflicher Natur. Aus Vorsichtsgründen legten wir den Brief aber erst einmal in eine Schublade, noch war der von Herrn K. versprochene Ersatzkühlschrank nämlich nicht da, und wir hatten Lust, mal wieder Joghurt und Gemüse zu essen. Und kaltes Bier zu trinken.
Ein paar Tage später kamen zwei Männer vom Quelle-Kundendienst, zogen den Stecker unseres nur noch leise röchelnden Kühlschrank aus der Dose, schoben den nun völlig verstummten zur Seite und setzten einen neuen an seine Stelle. „Der macht anfangs komische Geräusche, nicht wundern, das ist normal“, sagt einer der Männer. Ich nickte und verteilte unsere noch nicht verfaulten Lebensmittel in den Fächern. Meine Freundin begleitete die Männer zur Tür und brachte dann den gepfefferten Brief an Herrn K. zur Post. Der Protest schien uns nun ausreichend gefahrlos.
Die Antwort von Herrn K. von Quelle kam schnell. Darin stand, er hätte sich inzwischen erkundigt, und – Europäischer Gerichtshof hin oder her – nach deutschem Recht sei das mit der Nutzungsentschädigung okay. Solange die deutschen Gesetze nicht geändert würden, helfe uns das EuGH-Urteil überhaupt nichts. Das alles schrieb er nicht genau so, sondern ein wenig umständlicher, aber das ändert nichts an seiner unmissverständlichen Haltung: „Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir unsere Forderung bezüglich der Nutzungsentschädigung weiterhin aufrecht erhalten.“
Meine Freundin war wütend, ich war verwirrt. Europäisches Recht scherte Quelle nicht, und was die obersten europäischen Richter sagten, auch nicht. Wo blieb da der europäische Gedanke? Die freien EU-Europäer? Mein Recht auf einen kostenlosen neuen Kühlschrank?
Nach ein paar Klicks auf den Internetseiten einiger Zeitungen erfuhr ich: Quelle wartete darauf, was die Richter vom deutschen Bundesgerichtshof dazu sagten, dass ihre europäischen Kollegen sie einfach so überstimmt hatten. Bis dahin bekam Frau Brüning, die Klägerin, die Dame mit dem Herdset, auch ihre 70 Euro nicht wieder. Der Termin war für November 2008 angesetzt, bis dahin waren es noch zwei Monate. Ich war sozusagen live dabei, und sogar ein bisschen beteiligt, wie europäisches Recht deutsches Recht schlug, ja, regelrecht zermalmte. Denn das war zu erwarten, sagten die Zeitungen: Frau Brüning und ihr Backofen würden das deutsche Recht in die Knie zwingen, unterstützt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), der Frau Brünings Klage übernommen hatte. Genau genommen war es der Verband, der gegen das Nutzungsentgelt kämpfte, Frau Brünings Rolle beschränkte sich mehr oder weniger aufs Daumendrücken.
„Uns ging es um das Prinzip“, sagt Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV, „darum, den Gedanken der Richtlinie auch in Deutschland zu verwirklichen und damit andere Kunden vor Ärger zu bewahren.“
Nur hatten wir den Ärger ja schon. „Tu was“, raunzte mich meine Freundin an, „ich habe den gepfefferten Brief geschrieben.“ Aber was sollte ich tun? Die 74 Euro bezahlen? Auf die erste Mahnung warten? Riskieren, dass Herr K. von Quelle böse wurde und seine Männer losschickte, um den neuen Kühlschrank wieder mitzunehmen?
Ich kratzte mich am Kopf und tat etwas. Nichts, worauf man stolz sein konnte. Aber ich bin nun mal Journalist. Andere Journalisten nutzen Presserabatte, sie buchen Flüge billiger, sie gehen umsonst auf Reisen, sie kaufen Autos für weniger Geld. Eigentlich sollte man sein Journalistsein nicht privat einsetzen, jedoch: Meine Freundin drängte mich.
Also schrieb ich der Presseabteilung von Quelle eine nette Email, in der ich mich darüber wunderte, dass Quelle eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes einfach so überging.
Ich fragte, ob Quelle das generell so halte. Ich fragte, ob es anderen Quelle-Kunden ginge wie mir. Ich deutete an, dass die ganze Geschichte wie gemacht sei dafür, aus der Ich-Perspektive des Reporters zu erzählen, wie das alles so war mit seinem Kühlschrank, der europäischen Idee und Quelle. Ich erwähnte meine Kundennummer und meine Bestellnummer. Beiläufig.
Schon am nächsten Tag schrieb mir ein Quelle-Pressesprecher, ein Herr G., eine Mail. Genau wie Herr K. vom Kundenservice bestand er darauf, dass Quelle rechtlich nichts vorzuwerfen sei. Anders als Herr K. erklärte Herr G. mir aber, dass Quelle als kundenorientiertes Unternehmen natürlich nicht darauf warte, „bis der deutsche Gesetzgeber endlich für Klarheit sorgt“. Stattdessen suche Quelle nach kulanten Lösungen für die Kunden. Auch in meinem Fall.
Ich verstand nicht ganz, aber ich sagte meiner Freundin, dass ich Quelle nervös gemacht hätte. Drei Tage später kam ein Brief vom Quelle-Kundenservice, allerdings nicht von Herr K., und auch nicht maschinell unterschrieben, sondern von einem echten Menschen, einem Herr N. Auch er bestand wie zuvor Herr G und Herr K. darauf, dass Quelle rechtlich nichts vorzuwerfen sei. Allerdings habe man meinen Fall nochmals überprüft und festgestellt, dass ein Nutzungsentgelt nicht gerechtfertigt sei. Herr N. bat mich, dies zu entschuldigen. Ich schämte mich ein wenig, weil Frau Brüning schon so lange kämpfte, und ich einfach so raus war. Nur weil ich Journalist war. Aber immerhin und andererseits war ich einfach so raus und meine Freundin stolz auf mich.
Ein paar Wochen nach mir war auch Frau Brüning raus. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Umsetzung der RiL 1999/44 EG in deutsches Recht missglückt sei. Der deutsche Gesetzgeber habe eine planwidrige Regelungslücke entstehen lassen, obwohl die Absicht erkennbar gewesen sei, eine richtlinienkonforme Regelung zu schaffen. Das heißt, seien wir ehrlich: Der deutsche Gesetzgeber hat sich bemüht. Es war gut gemeint, aber falsch. Beschämt korrigierte der Deutsche Bundestag noch im November 2008 den Fehler und seit dem 10. Dezember 2008, dem Tag meines 31. Geburtstags, gilt RiL 1999/44 EG auch in Deutschland so richtig.
Frau Brüning hat ihre 70 Euro Nutzungsentschädigung übrigens noch immer nicht zurück, die bekommt sie erst wieder, wenn der VZBV seine Abrechnung mit Quelle fertig hat, wegen der Gerichtskosten, die zum Großteil Quelle bezahlen muss. Dafür laufe ihr neues Herdset noch immer wunderbar, sagt sie, gerade erst habe sie einen Kuchen gebacken damit, und zu den Europawahlen werde sie auch gehen.
Manchmal denke ich noch an meinen alten Kühlschrank, der jetzt vielleicht irgendwo auf einem Schrottplatz lehnt. Aber ich mag den neuen auch. Ich gebe ihm Bier, er kühlt es herunter und ich trinke es. Auf Europa.