Die Europäische Union (EU) setzt ihre verbraucherfreundliche Politik konsequent fort. Neueste Maßnahme ist der schnelle, einfache und kostenlose Wechsel des Bankkontos auf Grund neuer Leitlinien des Komitees der europäischen Bankenindustrie (EBIC). Damit reagieren die Banken auf eine entsprechende Aufforderung der EU-Kommission.
EU-Binnenmarktkommissar McCreevy zeigte sich erfreut, dass die europäische Kreditwirtschaft diese für die EU-Bürger so wichtige Selbstverpflichtung eingegangen sei. Er erwarte, dass die Leitlinien nun in den Mitgliedsländern (außer in Rumänien) umgesetzt würden. Die EU-Kommission werde dies gemeinsam mit den Verbraucherverbänden überwachen. Die Leitlinien traten am 1. November in Kraft.
Beim Kontowechsel zu einer anderen Bank, übernimmt diese die Abwicklung. Sie regelt alles und sorgt zum Beispiel dafür, dass alle Daueraufträge des Kunden schnell umgestellt werden und ununterbrochen weiterlaufen. Außerdem hilft sie bei den erforderlichen Mitteilungen an Dritte, damit es auch bei Einzugsermächtigungen keine Unterbrechungen gibt. Schließlich hilft die neue Bank dem neuen Kunden beziehungsweise der neuen Kundin, das alte Konto zu schließen und ein Guthaben auf das neue Konto zu überweisen. Für diese Vorgänge darf die alte Bank keine Gebühren erheben.
Eine weitere Erleichterung für Unternehmer und Verbraucherinnen und Verbraucher bietet das seit dem 1. November 2009 geltende einheitliche europäische Lastschriftverfahren. Im europäischen Zahlungsraum SEPA (Single European Payment Area) können Lastschriftverfahren nun unabhängig vom Standort bei gleichen Konditionen durchgeführt werden. Dies ist eine weitere wesentliche Erleichterung für alle Teilnehmer im europäischen Binnenmarkt.