Der Weg zum Vertrag von Lissabon ist eine Geschichte des Auf und Ab, des Vor und Zurück - nicht gerade untypisch für die europäische Politik. Er zeigt aber, dass es trotz aller Probleme der Europäischen Union immer wieder gelingt, einen Schritt nach vorne zu gehen. Auch die vielen Vorgängerverträge waren nicht unumstritten und wurden nicht immer sofort ratifiziert.
Der letzte Änderungsvertrag der EU, der Nizza-Vertrag, war im Jahr 2000 gerade ausverhandelt, als den damals 15 Staaten der Union klar wurde, dass Europa ohne grundlegende Reformen die anstehende Erweiterung um weitere zwölf Staaten nicht würde bewältigen können. Vornehmlich ging es um die Verbesserung der Handlungsfähigkeit nach innen und außen. Dies wurde durch eine Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen anstelle der oft erforderlichen Einstimmigkeit sowie durch eine Personalisierung der Außenpolitik erreicht.
Weiterhin galt es, das vielfach kritisierte Demokratiedefizit abzubauen. Das Europäische Parlament als Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger Europas war noch lange nicht das Gesetzgebungsorgan wie die nationalen Parlamente. Auch die Unübersichtlichkeit bei den Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedsländern sollte beseitigt werden.
Auf Beschluss der Staats- und Regierungschefs erarbeitete ein Verfassungskonvent unter Leitung des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valery Giscard d’Estaing eine Europäische Verfassung. Sie führte die existierenden Verträge zusammen und beseitigte die vielfach kritisierten Defizite der Union. Auch gab sie der Union Symbole, die die europäische Identität fördern sollten. Die Verfassung wurde im Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet.
In Volksabstimmungen lehnten die Franzosen und die Niederländer die Verfassung 2005 ab. Dabei spielten aber nicht nur europäische Fragen eine Rolle. Auch nationale Probleme veranlassten die Menschen zur Ablehnung. Die Europäer verordneten sich nach diesem Debakel eine Denkpause. Sie setzten darauf, dass Deutschland, als eine der führenden Nationen der EU, dem Reformprozess einen neuen Impuls geben würde.
Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gelang es 2007, die Substanz dieser Verfassung in einen neuen Vertrag zu überführen. Dieser wurde Ende 2007 in Lissabon unterzeichnet und trägt daher den Namen dieser Stadt. Mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten enthält der Vertrag keine Regelungen über die europäischen Symbole. Das ändert jedoch nichts daran, dass diese Symbole wie die Fahne, die Hymne, der Europatag am 9. Mai und der Leitspruch „In Vielfalt geeint“ weiter gelten.
Die Ratifizierung in den 27 Mitgliedsländern der EU lief auch jetzt nicht glatt. Auch dieser Reformvertrag wurde in einer ersten Volksabstimmung in Irland 2008 abgelehnt. In Polen und Tschechien gab es hinhaltenden Widerstand der Präsidenten und europakritischer Parlamentarier. Aber auch in Deutschland musste erst das Bundesverfassungsgericht urteilen und das Parlament auffordern, die sogenannten Begleitgesetze zum Vertrag nach zu bessern.
Nach Zugeständnissen der EU und einigen Klarstellungen an Irland stimmte das irische Volk in einer zweiten Abstimmung zu. Die Zugeständnisse der EU liegen vor allem darin, dass es entgegen den Vertragsbestimmungen in Zukunft weiterhin je Land einen EU-Kommissar geben wird. Tschechien wurde zugestanden, dass die Charta der Grundrechte dort auch nicht geltendes Recht wird, wie bereits in Großbritannien und Polen.
Bundestag und Bundesrat verabschiedeten vier neue Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon und machten damit den Weg frei für die Unterschrift des Bundespräsidenten.
Am 1. Dezember 2009 tritt der Vertrag in Kraft.