Lissabon-Vertrag tritt im Dezember in Kraft

Zeremonie zur Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon in Polen mit, von links nach rechts: Donald Tusk, Lech Kaczynski, Fredrik Reinfeldt, José Manuel Barroso und Jerzy Buzek
Kaczynski hat Vertrag von Lissabon unterzeichnet.
Foto: EC / SIPA / Bartosz Krupa

 „Was lange währt, wird endlich gut.“ Das deutsche Sprichwort gibt wieder, was sicher viele überzeugte Europapolitiker am 3. November gedacht haben. An diesem Tag wurde mit der Ratifizierung in Tschechien die letzte Hürde für den Vertrag von Lissabon genommen. Entsprechend der Vertragsbestimmung tritt der Vertrag damit am ersten Tag des Monats in Kraft, der der letzten Ratifizierung folgt – also am 1. Dezember 2009.

Mit diesem Vertrag wird das Europäische Parlament endlich gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem EU-Ministerrat. Das oft kritisierte Demokratiedefizit wird aber nicht nur damit beseitigt. Auch die nationalen Parlamente müssen in Zukunft frühzeitig in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. Mit der Einführung des Bürgerbegehrens können eine Million Unionsbürgerinnen und -bürger auch selbst die politische Initiative ergreifen.

EU wird demokratischer, transparenter und handlungsfähiger

Der Vertrag legt klar fest, wer in Europa für was zuständig ist. Analog zur deutschen Regelung im Grundgesetz, bestimmt der Vertrag, auf welchen Politikfeldern die EU allein zuständig ist und auf welchen sie gemeinsam mit den Mitgliedsländern handelt. Die EU darf grundsätzlich nur dort tätig werden, wo es der Vertrag eindeutig zulässt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen in seinem Urteil zu dem Vertrag klar festgestellt, dass eine Ausweitung der Kompetenzen der EU nur mit Zustimmung des deutschen Parlaments zulässig ist.

Die Handlungsfähigkeit der EU nach innen ist vor allem mit der Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat verbunden. Ein Ratspräsident soll die nötige Kontinuität in die Politik der EU bringen. Nach außen zeigt sich dies an dem neuen Amt des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik. Dieses Amt verfügt über einen eigenen diplomatischen Dienst.

Umsetzung des Vertrags

Die vielen Bestimmungen des Lissabon-Vertrags müssen nun umgesetzt werden. Die Ämter des Ratspräsidenten und des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik müssen in nächster Zeit besetzt werden. Als ausgemacht gilt, dass je ein Amt von den beiden führenden politischen Lagern im Europäischen Parlament besetzt werden. Also von der Europäischen Volkspartei und von den Sozialdemokraten.

Aber es geht nicht nur um die Wahl der wichtigen Führungspersonen. Auch werden 18 zusätzliche Europaabgeordnete aus 12 Ländern hinzu gewählt, damit die vom Vertrag für diese Länder vorgesehene Zahl an Abgeordneten im Europäischen Parlament sitzt. Hierbei handelt es sich um eine Übergangsregelung bis zur nächsten Wahl des Parlaments 2014. Länder, die wie Deutschland, mehr Abgeordnete haben als ihnen nach der Neuregelung zusteht, müssen natürlich keine Mandate abgeben.

Der europäische diplomatische Dienst ist aufzubauen und die europäischen Institutionen müssen die zahlreichen neuen Bestimmungen konkret anwenden.

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