Vertrag von Lissabon

Bundestag verabschiedet Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag

Auf einem Buch zum Lissabon-Vertrag liegt ein Grundgesetzbuch.
Bundestag billigt Begleitgesetze
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Der Bundestag hat am 8. September mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates wird für den 18. September erwartet. Danach kann der Bundespräsident die Gesetze unterzeichnen. Anschließend wird die Ratifikationsurkunde bei der italienischen Regierung in Rom hinterlegt, rechtzeitig vor dem irischen Referendum am 2. Oktober.

Damit kommen beide Parlamentskammern einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach. Dieses hatte dem Parlament aufgegeben, seine Rolle in der europäischen Gesetzgebung zu stärken. Insgesamt handelt es sich um vier verschiedene Gesetze. Sie sollen die Rolle des Parlaments gegenüber der Europäischen Union (EU) einerseits und das Verhältnis zwischen Bundesregierung und Parlament andererseits regeln.

Parlamentsrechte werden deutlich ausgeweitet

Das Gesetz über die Stärkung der Zuständigkeiten des Parlaments in europäischen Angelegenheiten (sog. Integrationsverantwortungsgesetz) legt fest, dass das Parlament bei der Fortentwicklung der europäischen Vertragsbestimmungen zu beteiligen ist. In diesen Fällen ist ein besonderes Bundesgesetz erforderlich. Dies betrifft zum Beispiel Bestimmungen des EU-Vertrags zur Einführung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik.

Gleiches gilt für die sogenannten Brückenklauseln und Flexibilitätsklauseln des Vertrags von Lissabon. Sie sollen es der EU unter anderem erleichtern, von der Einstimmigkeit zur Mehrheitsentscheidung überzugehen. Oder in Bereichen tätig zu werden, die bislang nicht zu ihren Aufgaben gehörten. Dies ist in Form eines einstimmigen Beschlusses des Ministerrates mit Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich. In Zukunft muss dem auch das deutsche Parlament zustimmen.

Informationspflicht der Bundesregierung wird verschärft

In einem weiteren Gesetz werden die Pflichten der Bundesregierung zur Unterrichtung des Parlaments über europäische Vorhaben verschärft. Die bisher geltende Vereinbarung wird in ein eigenes Gesetz überführt. Allerdings bleibt die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung im täglichen Geschäft auf europäischer Ebene erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird ebenfalls in ein Gesetz überführt.

Aus rechtstechnischen Gründen muss noch ein Gesetz zur Umsetzung einer Grundgesetzänderung erlassen werden (Lissabon-Umsetzungsgesetz).

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