Finanzmarkt

Reform der Europäischen Finanzmarktaufsicht kommt voran

Lupe über einer Finanzzeitung und Geldscheine
EU verbessert Finanzmarktkontrolle
Foto: BilderBox

"Wir haben mit Blick auf die internationale Finanzmarktkrise einen wichtigen Fortschritt erzielt,“ sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Abschlusspressekonferenz des letzten EU-Gipfels in Brüssel am 19. Juni. Sie verwies darauf, dass ein Tag vorher der amerikanische Präsident Obama seine weitreichenden Vorschläge zur Kontrolle des US-Finanzmarkts vorgelegt hatte. Damit sei die von den G 20 Staaten angestrebte grundlegende Reform der Finanzmarktkontrolle auf gutem Wege. Es komme nun darauf an, die Beschlüsse der USA und der EU kompatibel zu machen, erklärte die Kanzlerin.

Die EU-Staats- und Regierungschefs akzeptierten die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge, die bereits von den EU-Finanzministern beraten worden waren. Diese sollen bis zum Herbst in konkrete Gesetzgebungsmaßnahmen umgesetzt werden. Sie sehen im einzelnen vor:

Risikobewertung der Finanzmärkte wird verbessert

Ein European Systemic Risk Board (ESRB) soll errichtet werden. Seine Aufgabe: die Sammlung und Bewertung aller Informationen, die Risiken für die internationale Finanzmarktstabilität enthalten. Das Board soll Risikowarnungen aussprechen und sofern erforderlich auch Empfehlungen an die Politik geben. Als Mitglieder dieses Boards sind die Zentralbankgouverneure der 27 EU-Mitgliedstaaten, Vertreter der Europäischen Zentralbank (EZB) und der EU-Kommission vorgesehen. Der ESRC soll eng mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der EZB zusammenarbeiten.

Die konkrete Aufsicht über die grenzüberschreitend arbeitenden Finanzgruppen und Ratingagenturen soll ein Netzwerk europäischer Aufseher übernehmen mit der Bezeichnung European System of Financial Supervisors (ESFS). In diesem System arbeiten die bereits existierenden drei EU-Aufsichtsbehörden mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Sie sollen ein gemeinsames europäisches Regelwerk erstellen, das für die im Binnenmarkt tätigen Finanzinstitute gilt. Das tägliche Aufsichtsgeschäft verbleibt bei den nationalen Behörden.

Beschlüsse der EU-Aufsichtsbehörden verpflichtend

Der Europäische Rat stellte ausdrücklich fest, dass das ESFS verbindliche Beschlüsse fassen darf, wenn es darum geht, unterschiedliche nationale Interessen unter einen Hut zu bringen. Allerdings wurde auch entschieden, dass Beschlüsse dieses Gremiums nicht in die haushaltspolitische Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreifen dürfen.

Kontext