Ratifizierung

Ratifzierung des Vertrags von Lissabon rückt näher

Vertragsunterzeichnung im Kloster Jeronimos in Lissabon
Ratifizierung kommt voran
Foto: picture-alliance/ dpa

Der Abschluss des Ratifizierungsverfahrens des Vertrags von Lissabon rückt näher. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Vertrag für verfassungsgemäß erklärt, auch wenn das Parlament das Begleitgesetz noch nachbessern muss. (siehe Sonderbeitrag). Bundestag und Bundesrat wollen im August und September entscheiden, so dass dann der Bundespräsident unterschreiben kann.


 

Nachdem das tschechische Parlament dem Vertrag zugestimmt hat, steht nur noch die Ratifizierung in Irland aus. Die Präsidenten Polen und Tschechiens haben zwar noch nicht unterschrieben. Dies wird aber erwartet. Dann müssen die Ratifikationsurkunden bei der italienischen Regierung in Rom hinterlegt werden. Sobald alle 27 EU-Mitgliedsländer dies getan haben, kann der Vertrag in Kraft treten. Das soll bis Ende 2009 geschehen.

Europäischer Rat macht Zugeständnisse an Irland

Um den Iren in einer neuen Volksabstimmung am 2. Oktober das Ja zum Vertrag zu erleichtern, hat der europäische Rat der Staats- und Regierungschefs bei seinem Treffen am 18. Juni in Brüssel Zugeständnisse und Klarstellungen gegenüber Irland gemacht. Diese werden in einem Protokoll zum Vertrag festgehalten, so dass der Vertrag selbst nicht geändert werden muss. Dies würde eine neue Ratifizierungsrunde auslösen, die natürlich nicht gewollt sein kann.

Die Zugeständnisse bzw die Klarstellungen, die Irland erbeten hatte, betreffen unter anderem folgende Fragen:

Die Bestimmungen des Lissabon-Vertrags haben keine Auswirkungen auf die derzeitigen Steuerregeln in der EU. Der Vertrag berührt nicht die militärische Neutralität Irlands. Es bleibt Irland vorbehalten, ob es sich an Militäraktionen beteiligt. Irland kann sein striktes Abtreibungsverbot beibehalten. Jedes Mitgliedsland hat auch weiterhin Anspruch auf einen EU-Kommissar.

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