Gemeinsam nicht nur wirtschaftlich, sondern auch außen- und sicherheitspolitisch zu handeln – das war das Ziel der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in den späten 90er Jahren. Die EU war damals zwar wirtschaftspolitisch ein Riese, sicherheitspolitisch aber ein Zwerg. Die blutigen Konflikte im ehemaligen Jugoslawien hatten der EU ihre Ohnmacht vor Augen geführt. Sie konnte vor der eigenen Haustüre Kriege nicht verhindern und Frieden sichern.
Beim Treffen der Europäischen Staats- und Regierungschefs in Köln schlug 1999 die Geburtsstunde der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Vorausgegangen war die Einbeziehung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in den EU-Vertrag von Maastricht 1993. Die GASP ersetzte die bisherige Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ). Mit dem sogenannten Hohen Vertreter für die GASP wurde dieses Politikfeld 1999 auch personalisiert. Derzeit ist das noch der Spanier Javier Solana.
Doch auch eine koordinierte Außenpolitik braucht sicherheits- und verteidigungspolitische Instrumente. So beschloss der Europäische Rat von Köln am 3. und 4. Juni 1999 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft die ESVP.
Ziele und Aufgaben der ESVP werden aus der GASP abgeleitet. Sie sind im Artikel 17 des EU-Vertrags in der noch geltenden Fassung von Nizza festgelegt. Sie umfassen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Maßnahmen sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen.
Im Dezember 2000 beschloss der Europäische Rat von Nizza neue Strukturen bei Krisen: Ein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee und einen Militärausschuss. Darüber hinaus gibt es im Sekretariat des Ministerrates einen Militärstab. Er setzt sich aus von den Mitgliedstaaten entsandten Militärexperten zusammen. Er untersteht der militärischen Leitung des Militärausschusses. Die Union hat ferner Regelungen festgelegt, die die Beteiligung von Drittländern an der militärischen Krisenbewältigung durch die EU gestatten.
2004 hat außerdem die Europäische Verteidigungsagentur ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist, die Zusammenarbeit der EU-Staaten (mit Ausnahme Dänemarks) im Bereich der Rüstung und von Forschung und Technologie zu verbessern.
Eine eigene Armee oder auch nur eine Doppelung der bereits bestehenden NATO-Strukturen war in der ESVP nicht geplant. Die militärischen Mittel dazu werden von den Streitkräften der europäischen Mitgliedstaaten bereitgestellt. Die militärischen Fähigkeiten der EU sollen so ausgelegt sein, dass sie in der Lage sein muss, mindestens 60.000 Soldaten für ein Jahr zu verlegen.(Headline Goal)
Für schnelle Einsätze sind sogenannte „Battlegroups“, vorgesehen. Sie sind die schnellen und flexiblen Eingreiftruppen der EU für internationale Krisen. Mit etwa 1.500 Soldaten sind sie innerhalb von fünf bis zehn Tagen einsatzbereit – unter anderem für Missionen im Auftrag der Vereinten Nationen. Ein 2003 abgeschlossenes Rahmenabkommen mit der NATO gibt der EU die Möglichkeit, auf Mittel und Fähigkeiten der NATO zurückzugreifen.