Für die Sparerinnen und Sparer in Europa ist der Schutz ihrer Einlagen von zentraler Bedeutung. Dies sieht die EU-Kommission genauso wie die Bundesregierung. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, den Einlagenschutz zunächst auf 50.000 Euro und im nächsten Jahr auf 100.000 Euro anzuheben. Wichtig ist dabei aber vor allem, dass den Sparern ihre Einlage kurzfristig, das heißt in drei Tagen, ausgezahlt werden soll. Auch eine Selbstbeteiligung soll es nicht geben. Eine Entscheidung über diesen nicht unumstrittenen Vorschlag steht noch aus.
Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken die Liquidität im Finanzmarkt sichergestellt hat, kommt es nun besonders auf die bessere Kontrolle des Finanzmarkts und seiner Akteure an. Um die grenzüberschreitende Aufsicht zu verbessern, wird eine Arbeitsgruppe bei der EU-Kommission eingesetzt.
Diese und weitere Maßnahmen beschloss der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs bei seinem Treffen am 16. Oktober in Brüssel. Damit begegnet er der internationalen Finanzmarktkrise. Der Rat der EU-Finanzminister (ECOFIN) hatte bereits vorher Maßnahmen beschlossen.
Darüberhinaus hat der Europäische Rat (ER) eine informelle Gruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission, der EZB, der Eurogruppe und des Ministerrates eingesetzt, die als Krisenstab für den Finanzmarkt fungieren soll. Diese Gruppe soll schnell über drohende Krisen unterrichten und daraus folgende Maßnahmen europaweit koordinieren.
Weiterhin hat der ER den Wunsch geäußert, dass in Abstimmung mit internationalen Partner eine Überprüfung der Rechnungslegung der Banken erfolgt. Hier geht es um die Frage, wie Einlagen zu bewerten sind, was unmittelbare Auswirkungen auf die Bilanz einer Bank hat. Flexiblere Bewertungen sollen plötzliche Schieflagen von Banken verhindern helfen.
Letztlich fordert der ER nachdrücklich, dass alle Akteure im Finanzsektor ihrer Verantwortung gerecht werden. Dies betrifft auch die angemessene Vergütung von Managern. Diese sollen der tatsächlichen Leistung entsprechen und nicht zu einer übermäßigen Risikobereitschaft oder einer Konzentration auf kurzfristige Gewinne führen. Die EU-Mitgliedsländer sollen diese Grundsätze anwenden. Der Ministerrat wurde gebeten, bis zum Ende des Jahres über entsprechende Entscheidungen zu berichten.