Wirtschafts- und Währungsunion
Die Einführung des Euro und damit der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) war ein wesentlicher Schritt zur Verwirklichung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes.
Der Euro-Fahrplan
Das Ziel einer WWU wurde 1989 festgelegt. Es sollte in drei Stufen erreicht werden. Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990. In ihrem Verlauf liberalisierten die Mitgliedstaaten ihren Kapitalverkehr und begannen, ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker zu koordinieren.
Am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe der WWU. Das Europäische Währungsinstitut (EWI) - der Vorläufer der späteren Europäischen Zentralbank (EZB) - schuf die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen zur Einführung der gemeinsamen Währung. Im Mai 1998 legten die Staats- und Regierungschefs der EU die elf Länder fest, die als erste den Euro einführen würden: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Griechenland kam zum 1. Januar 2001 dazu.
Den Namen „Euro“ für die gemeinsame Währung erfand im Dezember 1995 der damalige deutsche Finanzminister Theo Waigel. Davor waren andere Namen im Gespräch, die aber oft zu sehr an die nationaler Währungen erinnerten.
Mit dem Beginn einer dreijährigen Übergangsphase am 1. Januar 1999 wurde die dritte Stufe der WWU eingeleitet. Während dieser Zeit konnte der Euro bereits im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet werden. Die nationalen Währungseinheiten behielten aber bis zum 31. Dezember 2001 als gesetzliche Zahlungsmittel weiter ihre Gültigkeit (man kann sie übrigens auch jetzt noch in Euro umtauschen). Die endgültigen Wechselkurse der nationalen Währungen zum Euro wurden per Verordnung bestimmt. Am 1. Januar 2002 wurde der Euro als Bargeld in den 12 Staaten eingeführt.
Stabilität hat Vorrang
Bei der Einführung des Euro stand die Stabilität der neuen Währung im Vordergrund der jahrelangen sorgfältigen Vorbereitungen des Währungswechsels. Konkret wird sie durch drei Maßnahmenbereiche garantiert:
Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik
Mit dem Euro wird nicht nur ein einheitlicher Währungsraum geschaffen. Es entsteht auch ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, in dem die einzelnen Volkswirtschaften noch enger zusammenwachsen. Dies erfordert von den Mitgliedsländern eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Die Wirtschafts- und Finanzminister der WWU-Länder treffen sich regelmäßig („Euro-Gruppe“. Diese Sitzungen sind zusätzlich zum Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der gesamten EU („ECOFIN“).
Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichten sich die Mitgliedstaaten, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar einen Haushaltsüberschuss anzustreben. Auch in schwierigen Zeiten soll die Obergrenze für das Haushaltsdefizit von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschritten werden. In guten Zeiten sollte ein ausreichender "Sicherheitsabstand" zur Drei-Prozent-Grenze gewahrt werden. Ein Frühwarnsystem soll dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten diese Grenzen auch einhalten. Jeder Mitgliedstaat muss mehrjährige Stabilitätsprogramme mit Zielsetzungen für die Haushaltspolitik erarbeiten.
Die Kommission und der Rat überwachen die Durchführung dieser Programme und können bei Abweichungen Korrekturen empfehlen. Folgt ein Mitgliedstaat diesen Empfehlungen nicht, können Sanktionen beschlossen werden. Der betroffene Staat muss dann laut Art. 126 des Vertragsüber die Arbeitsweise der EU (AEUV) zum Beispiel eine "Stabilitätseinlage" hinterlegen, die bei erfolgreicher Konsolidierung zurückgezahlt wird. Verfehlt ein Land nach zwei Jahren immer noch das Budgetlimit, wird die Einlage in eine Geldbuße umgewandelt und in den EU-Haushalt eingestellt. Außerdem kann die Europäische Investitionsbank (EIB) ersucht werden, ihre Darlehenspolitik gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat zu überprüfen.
Unabhängige Zentralbank
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus den Zentralbanken der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Gewährleistung der Preisstabilität, also einer niedrigen Inflationsrate, ist laut Art. 127 AEUV die Hauptaufgabe des ESZB. Daneben sorgt es für eine möglichst ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung. Laut Art. 130 AEUV ist jegliche politische Einflussnahme durch die Mitgliedstaaten auf das ESZB verboten. Dadurch ist eine unabhängige, allein am Stabilitätsziel orientierte Geldpolitik gesichert.
Strenge Aufnahmekriterien
Die EU-Staaten, die bisher nicht an der WWU teilnehmen, haben das Recht, zu einem späteren Termin beizutreten. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Konvergenzkriterien erfüllen. Dazu gehören eine hohe Preisstabilität ebenso wie ein langfristig stabiler Zinssatz auf Staatsanleihen, die Erfüllung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und eine zweijährige Teilnahme am Europäischen Währungssystem.
Mittlerweile haben 16 EU-Staaten den Euro eingeführt. Großbritannien und Dänemark nehmen für sich die so genannte „opt-out“-Regelung in Anspruch, und brauchen den Euro nicht einzuführen. Die übrigen EU-Mitgliedstaaten haben sich zur Einführung des Euro verpflichtet. Am 1. Januar 2007 hat Slowenien als 13. Land den Euro eingeführt. Am 1. Januar 2008 folgten Malta und Zypern, 2009 die Slowakei.
Auch wenn nicht alle EU-Länder an der Währungsunion teilnehmen, spaltet dies die Union währungspolitisch nicht. Denn verschiedene Regelungen verhindern zu starke Währungsschwankungen zwischen den Euro-Staaten und den übrigen EU-Mitgliedern.
