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Verbraucherschutz

Ob es um einen Neuwagenkauf, die Zusammensetzung von Lebensmitteln, die Buchung der Pauschalreise oder die Sicherheit von Kinderspielzeug geht -  damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Vorteile, die der Binnenmarkt bietet, voll ausschöpfen können, müssen sie sicher sein, dass ihre Interessen stets gewahrt bleiben. Zum europäischen Binnenmarkt gehört darum auch ein europäischer Verbraucherschutz.

Umfassender Schutz

Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) regelt in Art. 169 den Verbraucherschutz auf europäischer Ebene. Dieser wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgeübt: Die EU gibt Mindeststandards vor, die von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden dürfen. Die Mitgliedstaaten können aber strengere Regelungen einführen. Diese dürfen allerdings nicht die Freiheit des Wettbewerbs einschränken. Verbraucherschutz, der gezielt heimische Anbieter gegenüber der Konkurrenz aus dem europäischen Ausland begünstigt, verstößt gegen die Regeln des europäischen Wettbewerbs. Mit Hilfe einer 2007 verabschiedeten Strategie ergänzt die Europäische Union die mitgliedstaatliche Verbraucherschutzpolitik indem sie:

  •  Ein einheitliches Regelwerk einführt, dass die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher schützt und europaweit durchsetzt,
  •  die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Information und Aufklärung stärkt,
  •  und die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Bereich europäischer Gesetzgebung berücksichtigt.

Mittlerweile gibt es in nahezu allen Bereichen, von denen die Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind, europäische Regelungen.

Lebensmittel

Die EU hat eine Reihe von Vorschriften im Bereich der erlaubten Zusatzstoffe und der Lebensmittelhygiene und -kontrolle erlassen. Dabei wird die gesamte Produktionskette, von der Herstellung bis zum Verbrauch kontrolliert. Listen und Reinheitskriterien legen fest, welche Zusatzstoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden dürfen.

Einheitliche Vorschriften gelten auch für die Zusammensetzung und Bezeichnung von Produkten. Auf der Verpackung muss die Zusammensetzung der Lebensmittel, deren Haltbarkeit und genaue Inhaltsmenge sowie der Name des Herstellers deutlich sichtbar angegeben werden. Auch wann ein Produkt die Bezeichnung „Bio“ führen darf, ist von der EU festgelegt worden. Die EU hat ein eigenes Biosiegel eingeführt.


Wenn ein Produkt Stoffe enthält, die Allergien auslösen können, muss dies auf einem Etikett hervorgehoben werden. Und auch Hersteller von Lebensmitteln, die gentechnisch verändert wurden, müssen dies auf einem Etikett deutlich machen. Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen zudem eine unionsweit festgelegte amtliche Sicherheitsprüfung durchlaufen.

 
Wird in einem Mitgliedstaat ein potentiell gefährliches Produkt entdeckt, werden die anderen Mitgliedstaaten durch ein gemeinsames Informationssystem (RASFF) sofort darüber in Kenntnis gesetzt. Auf diese Weise können derartige Produkte EU-weit zurückgerufen und die Verbraucher gewarnt werden.

Produktsicherheit

Produkte, die in der EU vertrieben werden, müssen bestimmte Mindestsicherheitsnormen erfüllen. Der Produzent muss außerdem auf mögliche Risiken bei der Verwendung und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung hinweisen. Produkte, die den europäischen Anforderungen entsprechen, werden vom Hersteller mit dem "CE-Zeichen" versehen.

Jährlich werden der Europäischen Kommission mehr als 1000 gefährliche oder unsichere Produkte gemeldet. Bei diesem Thema steht die Frage der Sicherheit uneingeschränkt im Vordergrund. Seit Januar 2004 gelten in Europa strengere Bestimmungen für den Rückruf mangelhafter Produkte. Wenn in einem Mitgliedstaat ein unsicheres Produkt entdeckt wird, wird dies den anderen Mitgliedstaaten durch ein Informationssystem (RAPEX) sofort mitgeteilt. Dadurch kann das Produkt schnell und effektiv aus dem Verkehr gezogen werden.

Kosmetika, Arzneimittel und Chemikalien

Die EU-Kosmetikrichtlinie enthält Vorschriften für die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Verpackung von Kosmetika. Pflegemittel wie Hautcremes, Make-up, Deodorants, Seifen oder Zahnpasta dürfen keine gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten. Alle Inhaltsstoffe und Anwendungshinweise eines Erzeugnisses müssen auf der Verpackung angegeben werden.

Auch für die Erprobung, Beurteilung, Genehmigung, Kennzeichnung und Patentierung von Arzneien gelten EU-Vorschriften. Seit 1995 darf jedes Medikament, das in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, überall in der EU verkauft werden. Die Europäische Agentur zur Beurteilung von Arzneimitteln in London prüft die Zulassungsanträge und überwacht die Qualität und Wirksamkeit der Medikamente.

 
Am 1. Juni 2007 trat die so genannte REACH-Verordnung in Kraft, mit der die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von über 30 000 Chemikalien innerhalb der EU geregelt wird. Mit diesem umfassenden Regelwerk werden praktisch alle Chemikalien in der EU meldepflichtig. Die Richtlinie schafft außerdem Anreize, von gefährlichen auf weniger gefährliche Stoffe umzustellen.

Tourismus

Mit zahlreichen Richtlinien hat die EU die Rechte von Touristen gestärkt. Eine Richtlinie garantiert Pauschalreisenden den Erhalt aller zugesagten Leistungen. Seit dem 1. Januar 2005 gewährt eine EU-Verordnung Fluggästen Entschädigungen bei Überbuchungen oder Verspätungen. Die Höhe dieser Entschädigung variiert je nach Länge der Flugstrecke und Dauer der Verspätung. Die Verordnung regelt außerdem, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder eine Hotelübernachtung gewährt werden müssen. Eine Entschädigung erhalten Passagiere auch, wenn sie in einer niedrigeren Klasse als der ursprünglich gebuchten reisen müssen.

Faire Verträge

Eine Richtlinie schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher in allen EU-Ländern vor bösen Überraschungen. Denn im Kleingedruckten von Verträgen verbergen sich oft nachteilige Klauseln. Mit der Richtlinie werden nun beispielsweise Garantiefristen und Rücktrittsrechte der Kunden festgelegt. Klauseln, die die Haftung des Verkäufers einer Ware unangemessen beschränken, sind verboten.

Ebenfalls verboten sind so genannte unlautere Geschäftspraktiken. Dazu gehören beispielsweise aggressive Verkaufspraktiken wie Belästigung, Zwang, unzulässige Beeinflussung und irreführende Werbung.

Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher

In allen Ländern der EU gibt es Stellen, die sich die Information der Verbraucher und die Durchsetzung ihrer Interessen zur Aufgabe gemacht haben. Auf europäischer Ebene haben sich die nationalen Verbraucherschutz-Organisationen zum Europäischen Verbraucherverband (BEUC) zusammengeschlossen.

 
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die zahlreichen europaweit geltenden Regelungen bei den örtlichen Verbraucherberatungen informieren. Von der EU-Kommission besonders gefördert werden die EU-Verbraucherzentren, die es in allen Mitgliedsländern gibt.