- Ziele der Verbraucherpolitik
- Lebensmittel
- Kosmetika , Arzneimittel und Chemikalien
- Kinderspielzeug
- Kaufverträge
- EU schützt vor unlauteren Werbemethoden
- Produktsicherheit und Produkthaftung
- Tourismus und Flugreisen
- Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Ob es um einen Neuwagenkauf, die Zusammensetzung von Lebensmitteln, die Buchung der Pauschalreise oder die Sicherheit von Kinderspielzeug geht - der europäische Binnenmarkt ist zu einem Teil des Alltags der EU-Bürgerinnen und Bürger geworden. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher die Vorteile, die der Binnenmarkt bietet, auch voll ausschöpfen können, müssen sie sicher sein können, dass ihre Interessen stets gewahrt bleiben. Zum Binnenmarkt gehört ein europäischer Verbraucherschutz.
Die EU hat bereits 1975 damit begonnen, den Verbraucherschutz zu harmonisieren. Vertraglich festgelegt wurde ihre Zuständigkeit im Vertrag von Amsterdam. In Art. 3 EG-Vertrag wird die "Verbesserung des Verbraucherschutzes" als Aufgabe der Gemeinschaft bestimmt. Art. 153 regelt Einzelheiten. Grundsätzlich gilt, dass Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eingeführt werden. Die EU gibt Mindeststandards vor. Die Mitgliedstaaten können aber strengere Regelungen einführen, die sie der EU-Kommission anzeigen müssen. Nach Art. 95 EGV ist zudem ein "hohes Schutzniveau" vorgeschrieben. Damit gilt im Umkehrschluss ein Verschlechterungsverbot.
Ziele der Verbraucherpolitik
Sprachschwierigkeiten im Ausland, unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten der Union, mangelhafte Information oder unklare Vertragsbedingungen bei grenzüberschreitenden Käufen: Eine Reihe von Problemen behindern trotz aller Bemühungen der Union bis heute den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt zu verstärken, will die Europäische Union
- ein gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau in allen EU-Staaten,
- Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durchsetzen,
- Verbraucherverbände in die EU-Politik einbeziehen.
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Durch den Binnenmarkt hat sich die Palette der angebotenen Lebensmittel erheblich erweitert. Im Supermarkt finden sich heute Produkte aus allen EU-Ländern. Um so wichtiger ist es, dass sich die Menschen auf ein einheitliches Schutzniveau verlassen können. Die EU hat deshalb seit Ende der 60er Jahre eine Reihe von Vorschriften im Bereich der erlaubten Zusatzstoffe, der Kennzeichnung von Lebensmitteln und der Lebensmittelhygiene und -kontrolle erlassen.
Listen und Reinheitskriterien legen fest, welche Zusatzstoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Einheitliche Vorschriften gelten auch für die Zusammensetzung, Herstellung und Bezeichnung von zahlreichen Produkten.
Zusatzstoffe dürfen Lebensmitteln nur dann beigefügt werden, wenn deren "technische" Notwendigkeit begründet wird und das Produktionsziel nicht auf anderem Wege zu erreichen ist. Voraussetzung ist immer, dass die beigemengten Zusatzstoffe unbedenklich sind. Auf der Verpackung muss die Zusammensetzung der Lebensmittel, deren Haltbarkeit und genaue Inhaltsmenge sowie der Name des Herstellers deutlich sichtbar angegeben werden
Mit einer Verordnung regelt die EU die Zulassung und Kennzeichnung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten einschließlich gentechnisch veränderter Nahrungsmittel in der EU. Diese dürfen grundsätzlich nur dann in die Geschäfte kommen, wenn sie eine unionsweit festgelegte amtliche Sicherheitsprüfung durchlaufen haben. Nur solche Lebensmittel werden zugelassen, die keine Gefahr für die Gesundheit darstellen.
Außerdem legt die Verordnung klare Regeln für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel fest. Danach muss ein neuartiges Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn es einem bestehenden Lebensmittel nicht mehr gleichwertig ist. Konkret bedeutet das: Sobald wissenschaftlich nachweisbar ist, dass sich ein neuartiges Lebensmittel hinsichtlich seiner Zusammensetzung, des Nährwertes, der ernährungsbedingten Wirkungen oder im Verwendungszweck von herkömmlichen Produkten unterscheidet, muss der Hersteller alle veränderten Merkmale sowie das Verfahren, mit dem sie erzeugt wurden, auf der Verpackung angeben.
Die Verordnung sieht ebenfalls eine Etikettierung vor, wenn ein Produkt Stoffe enthält, die in herkömmlichen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und Verbrauchergruppen schaden könnten - zum Beispiel allergene Substanzen. Auch Stoffe, gegen die ethische Vorbehalte bestehen könnten, müssen gekennzeichnet werden. Außerdem wird der Verbraucher immer dann informiert, wenn es um lebende gentechnisch veränderte Organismen geht.
Wichtig ist auch: Die Hersteller haben zukünftig das Recht, ihre Ware besonders zu kennzeichnen, wenn sie frei von genetisch veränderten Organismen oder von Produkten aus genetisch modifizierten Organismen sind.
Die hohe Bedeutung, die die EU der Lebensmittelsicherheit beimisst, zeigt sich in der eigens dafür eingerichteten Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL) in Parma. Ihre Aufgabe ist es, Politikerinnen und Politiker sowie Entscheidungsträger in der EU zu beraten und wissenschaftliche Gutachten zu liefern.
Lebensmittel
Durch den Binnenmarkt hat sich die Palette der angebotenen Lebensmittel erheblich erweitert. Im Supermarkt finden sich heute Produkte aus allen EU-Ländern. Um so wichtiger ist es, dass sich die Menschen auf ein einheitliches Schutzniveau verlassen können. Die EU hat deshalb seit Ende der 60er Jahre eine Reihe von Vorschriften im Bereich der erlaubten Zusatzstoffe, der Kennzeichnung von Lebensmitteln und der Lebensmittelhygiene und -kontrolle erlassen.
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| REGIERUNGonline / Faßbender Lebensmittelsicherheit ist ein Anliegen der EU-Verbraucherpolitik |
Listen und Reinheitskriterien legen fest, welche Zusatzstoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Einheitliche Vorschriften gelten auch für die Zusammensetzung, Herstellung und Bezeichnung von zahlreichen Produkten.
Zusatzstoffe dürfen Lebensmitteln nur dann beigefügt werden, wenn deren "technische" Notwendigkeit begründet wird und das Produktionsziel nicht auf anderem Wege zu erreichen ist. Voraussetzung ist immer, dass die beigemengten Zusatzstoffe unbedenklich sind. Auf der Verpackung muss die Zusammensetzung der Lebensmittel, deren Haltbarkeit und genaue Inhaltsmenge sowie der Name des Herstellers deutlich sichtbar angegeben werden
Mit einer Verordnung regelt die EU die Zulassung und Kennzeichnung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten einschließlich gentechnisch veränderter Nahrungsmittel in der EU. Diese dürfen grundsätzlich nur dann in die Geschäfte kommen, wenn sie eine unionsweit festgelegte amtliche Sicherheitsprüfung durchlaufen haben. Nur solche Lebensmittel werden zugelassen, die keine Gefahr für die Gesundheit darstellen.
Außerdem legt die Verordnung klare Regeln für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel fest. Danach muss ein neuartiges Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn es einem bestehenden Lebensmittel nicht mehr gleichwertig ist. Konkret bedeutet das: Sobald wissenschaftlich nachweisbar ist, dass sich ein neuartiges Lebensmittel hinsichtlich seiner Zusammensetzung, des Nährwertes, der ernährungsbedingten Wirkungen oder im Verwendungszweck von herkömmlichen Produkten unterscheidet, muss der Hersteller alle veränderten Merkmale sowie das Verfahren, mit dem sie erzeugt wurden, auf der Verpackung angeben.
Die Verordnung sieht ebenfalls eine Etikettierung vor, wenn ein Produkt Stoffe enthält, die in herkömmlichen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und Verbrauchergruppen schaden könnten - zum Beispiel allergene Substanzen. Auch Stoffe, gegen die ethische Vorbehalte bestehen könnten, müssen gekennzeichnet werden. Außerdem wird der Verbraucher immer dann informiert, wenn es um lebende gentechnisch veränderte Organismen geht.
Wichtig ist auch: Die Hersteller haben zukünftig das Recht, ihre Ware besonders zu kennzeichnen, wenn sie frei von genetisch veränderten Organismen oder von Produkten aus genetisch modifizierten Organismen sind.
Die hohe Bedeutung, die die EU der Lebensmittelsicherheit beimisst, zeigt sich in der eigens dafür eingerichteten Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL) in Parma. Ihre Aufgabe ist es, Politikerinnen und Politiker sowie Entscheidungsträger in der EU zu beraten und wissenschaftliche Gutachten zu liefern.
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Die EU-Kosmetikrichtlinie enthält Vorschriften für die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Verpackung von Kosmetika. Pflegemittel wie Hautcremes, Make-up, Deodorants, Seifen oder Zahnpasta dürfen keine gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten. Durch die strengen Vorschriften mussten in der Vergangenheit viele Stoffe vom Markt genommen werden. Andere Substanzen dürfen nur eingeschränkt oder unter ganz bestimmten Bedingungen verwendet werden. Inhaltsstoffe und Anwendungshinweise eines Erzeugnisses müssen auf der Verpackung angegeben werden.
EU-Vorschriften gelten für die Erprobung, Beurteilung, Genehmigung, Kennzeichnung und Patentierung von Arzneien. Seit 1995 darf jedes Medikament, das in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, überall in der EU verkauft werden. Die Europäische Agentur zur Beurteilung von Arzneimitteln in London prüft die Zulassungsanträge wissenschaftlich und überwacht Qualität und Wirksamkeit.
Am 1.1.2007 ist REACH in Kraft getreten. Mit diesem umfassenden Regelwerk werden praktisch alle Chemikalien in der EU meldepflichtig. Für Risikostoffe wird ein Zulassungssystem eingeführt. Die Richtlinie schafft außerdem Anreize, von gefährlichen auf weniger gefährliche Stoffe umzustellen.
Kosmetika , Arzneimittel und Chemikalien
Die EU-Kosmetikrichtlinie enthält Vorschriften für die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Verpackung von Kosmetika. Pflegemittel wie Hautcremes, Make-up, Deodorants, Seifen oder Zahnpasta dürfen keine gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten. Durch die strengen Vorschriften mussten in der Vergangenheit viele Stoffe vom Markt genommen werden. Andere Substanzen dürfen nur eingeschränkt oder unter ganz bestimmten Bedingungen verwendet werden. Inhaltsstoffe und Anwendungshinweise eines Erzeugnisses müssen auf der Verpackung angegeben werden.
EU-Vorschriften gelten für die Erprobung, Beurteilung, Genehmigung, Kennzeichnung und Patentierung von Arzneien. Seit 1995 darf jedes Medikament, das in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, überall in der EU verkauft werden. Die Europäische Agentur zur Beurteilung von Arzneimitteln in London prüft die Zulassungsanträge wissenschaftlich und überwacht Qualität und Wirksamkeit.
Am 1.1.2007 ist REACH in Kraft getreten. Mit diesem umfassenden Regelwerk werden praktisch alle Chemikalien in der EU meldepflichtig. Für Risikostoffe wird ein Zulassungssystem eingeführt. Die Richtlinie schafft außerdem Anreize, von gefährlichen auf weniger gefährliche Stoffe umzustellen.
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Beim Thema "Spielzeug" steht die Frage der Sicherheit uneingeschränkt im Vordergrund. Seit dem 1. Januar 1990 muss Spielzeug, das in der EU vertrieben wird, bestimmte Mindestsicherheitsnormen erfüllen. Der Produzent muss außerdem auf mögliche Risiken bei der Verwendung des Spielzeugs und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung hinweisen. Spielzeug, das diesen Anforderungen entspricht, wird vom Hersteller mit dem "CE-Zeichen" versehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Verwendung des CE-Zeichens stichprobenartig zu kontrollieren.
Kinderspielzeug
Beim Thema "Spielzeug" steht die Frage der Sicherheit uneingeschränkt im Vordergrund. Seit dem 1. Januar 1990 muss Spielzeug, das in der EU vertrieben wird, bestimmte Mindestsicherheitsnormen erfüllen. Der Produzent muss außerdem auf mögliche Risiken bei der Verwendung des Spielzeugs und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung hinweisen. Spielzeug, das diesen Anforderungen entspricht, wird vom Hersteller mit dem "CE-Zeichen" versehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Verwendung des CE-Zeichens stichprobenartig zu kontrollieren.
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Im Kleingedruckten von Verträgen verbergen sich oft für den Verbraucher nachteilige Klauseln. Eine Richtlinie schützt die Verbraucher in allen EU-Ländern vor bösen Überraschungen. So sind Klauseln unzulässig, die die Haftung des Gewerbetreibenden unangemessen beschränken. Den Verbraucherverbänden in den Mitgliedstaaten der EU muss das Recht eingeräumt werden, vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden Verfahren einzuleiten, wenn missbräuchliche Klauseln verwendet werden.
Kaufverträge
Im Kleingedruckten von Verträgen verbergen sich oft für den Verbraucher nachteilige Klauseln. Eine Richtlinie schützt die Verbraucher in allen EU-Ländern vor bösen Überraschungen. So sind Klauseln unzulässig, die die Haftung des Gewerbetreibenden unangemessen beschränken. Den Verbraucherverbänden in den Mitgliedstaaten der EU muss das Recht eingeräumt werden, vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden Verfahren einzuleiten, wenn missbräuchliche Klauseln verwendet werden.
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Durch eine Richtlinie wurde bereits 1984 irreführende Werbung verboten. So darf der Aufdruck "biologisch abbaubar" nicht den Eindruck erwecken, er beziehe sich auf das Produkt, wenn nur die Verpackung gemeint ist. Ein Verbraucher, der meint, von Werbung getäuscht worden zu sein, muss nicht beweisen, dass die Aussagen des Werbenden unrichtig sind. Vielmehr muss im Streitfall der Werbende die Richtigkeit seiner Werbeaussage nachweisen.
EU schützt vor unlauteren Werbemethoden
Durch eine Richtlinie wurde bereits 1984 irreführende Werbung verboten. So darf der Aufdruck "biologisch abbaubar" nicht den Eindruck erwecken, er beziehe sich auf das Produkt, wenn nur die Verpackung gemeint ist. Ein Verbraucher, der meint, von Werbung getäuscht worden zu sein, muss nicht beweisen, dass die Aussagen des Werbenden unrichtig sind. Vielmehr muss im Streitfall der Werbende die Richtigkeit seiner Werbeaussage nachweisen.
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Zu den wesentlichen Maßnahmen der Union in Sachen Verbraucherschutz gehören die Gemeinschaftsvorschriften über die "allgemeine Produktsicherheit" und über die "Haftung für fehlerhafte Produkte". Im Schadensfall hat der Verbraucher im Binnenmarkt einen stark verbesserten Anspruch auf Entschädigung vom Hersteller.
Produktsicherheit und Produkthaftung
Zu den wesentlichen Maßnahmen der Union in Sachen Verbraucherschutz gehören die Gemeinschaftsvorschriften über die "allgemeine Produktsicherheit" und über die "Haftung für fehlerhafte Produkte". Im Schadensfall hat der Verbraucher im Binnenmarkt einen stark verbesserten Anspruch auf Entschädigung vom Hersteller.
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Mit zahlreichen Richtlinien hat die EU bisher den Schutz von Touristen verbessert. Die Richtlinie über Pauschalreisen garantiert, dass Touristen alle zugesagten Leistungen erhalten. Darüber hinaus lässt die EU-Kommission regelmäßig die Qualität von Badegewässern in der EU überprüfen.
Ab 1. Januar 2005 garantiert eine EU-Verordnung bei Überbuchungen für Flüge unter 1500 km eine Entschädigung von 250 Euro, bei Flügen über 1500 km von 400 Euro und über 3500 km von 600 Euro. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung kann die volle Erstattung des Flugpreises verlangt werden, wenn der Passagier die Reise dann nicht mehr antreten will. Die Verordnung regelt außerdem, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder eine Hotelübernachtung gewährt werden müssen. Eine Entschädigung erhalten Passagiere auch, wenn ihr Flug annulliert wird.
Die Fluggesellschaft muss jedoch nicht zahlen, wenn sie den Passagier zwei Wochen vor dem Abflug über den Ausfall informiert hat oder ihn auf einen zeitnahen Alternativflug umbucht. Die Regelungen gelten dabei für Linien- wie für Charterflüge und Pauschalangebote, und zwar für Flüge von einem Flughafen in der EU ebenso wie für die von einem Drittstaat mit einer EU-Fluggesellschaft in ein Mitgliedsland der Gemeinschaft.
Tourismus und Flugreisen
Mit zahlreichen Richtlinien hat die EU bisher den Schutz von Touristen verbessert. Die Richtlinie über Pauschalreisen garantiert, dass Touristen alle zugesagten Leistungen erhalten. Darüber hinaus lässt die EU-Kommission regelmäßig die Qualität von Badegewässern in der EU überprüfen.
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| REGIERUNGonline / Kühler Europa stärkt die Rechte der Fluggäste |
Ab 1. Januar 2005 garantiert eine EU-Verordnung bei Überbuchungen für Flüge unter 1500 km eine Entschädigung von 250 Euro, bei Flügen über 1500 km von 400 Euro und über 3500 km von 600 Euro. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung kann die volle Erstattung des Flugpreises verlangt werden, wenn der Passagier die Reise dann nicht mehr antreten will. Die Verordnung regelt außerdem, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder eine Hotelübernachtung gewährt werden müssen. Eine Entschädigung erhalten Passagiere auch, wenn ihr Flug annulliert wird.
Die Fluggesellschaft muss jedoch nicht zahlen, wenn sie den Passagier zwei Wochen vor dem Abflug über den Ausfall informiert hat oder ihn auf einen zeitnahen Alternativflug umbucht. Die Regelungen gelten dabei für Linien- wie für Charterflüge und Pauschalangebote, und zwar für Flüge von einem Flughafen in der EU ebenso wie für die von einem Drittstaat mit einer EU-Fluggesellschaft in ein Mitgliedsland der Gemeinschaft.
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Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die zahlreichen europaweit geltenden Regelungen bei den örtlichen Verbraucherberatungen informieren. Von der EU-Kommission besonders gefördert werden die EU-Verbraucherzentren, die es in allen Mitgliedsländern gibt. Darüber hinaus gibt es Schlichtungsstellen, an die sich Betroffene bei Streitigkeiten mit Anbietern aus dem EU-Ausland wenden können.
Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Wer im europäischen Ausland einkaufen möchte, ist auf umfassende Informationen angewiesen. In allen Ländern der Europäischen Union gibt es deshalb Stellen, die sich die Information der Verbraucher und die Durchsetzung ihrer Interessen zur Aufgabe gemacht haben. Auf europäischer Ebene haben sich die nationalen Verbraucherschutz-Organisationen zum Europäischen Verbraucherverband (BEUC) zusammengeschlossen. Verbraucherverbände sind auch im Wirtschafts- und Sozialausschuss vertreten.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die zahlreichen europaweit geltenden Regelungen bei den örtlichen Verbraucherberatungen informieren. Von der EU-Kommission besonders gefördert werden die EU-Verbraucherzentren, die es in allen Mitgliedsländern gibt. Darüber hinaus gibt es Schlichtungsstellen, an die sich Betroffene bei Streitigkeiten mit Anbietern aus dem EU-Ausland wenden können.
