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Unionsbürgerschaft

Alle Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedstaaten besitzen die Unionsbürgerschaft. Diese ersetzt die nationale Staatsbürgerschaft nicht, sondern ergänzt sie: Man ist also nicht nur Deutsche oder Deutscher sondern auch Europäer beziehungsweise Europäerin.
 
Die Unionsbürgerschaft ist mit konkreten Rechten verknüpft:

 

  • Dem Reise- und Aufenthaltsrecht: Unionsbürger und -bürgerinnen können überall in der EU leben und arbeiten. Das Aufenthaltsrecht ist nicht länger auf Erwerbstätige beschränkt.
  • Dem Wahlrecht: Unionsbürger und -bürgerinnen können im Land ihres Wohnsitzes an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen und sich als Kandidaten aufstellen lassen.
  • Dem Petitionsrecht: Sie können Petitionen beim Europäischen Parlament einreichen
  • Sie haben das Recht auf Beschwerde beim Bürgerbeauftragten des Europäischen Parlaments.
  • Sie haben das Recht auf ein Europäisches Bürgerbegehren: eine Million Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus einer „erheblichen Anzahl“ von Mitgliedstaaten können dadurch ein Tätig werden der Europäischen Kommission in einem bestimmten Politikbereich veranlassen.