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Transeuropäische Netze

Zu einem international wettbewerbsfähigen Binnenmarkt gehören schnelle Verkehrswege und gute Infrastrukturen für Telekommunikation und Energie. Für diese Bereiche sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) deshalb in den Art. 170 bis 172 die Schaffung transeuropäischer Netze (TEN) vor. Dabei sollen nicht nur grenzüberschreitende Verbindungen geschaffen, sondern auch Schwachstellen innerhalb der nationalen Netze beseitigt werden.

 
Die Europäische Kommission koordiniert die Arbeit der nationalen Regierungen im Bereich der Infrastruktur und hilft ihnen, Vorhaben von europäischer und nationaler Bedeutung zu verwirklichen. Für die Umsetzung der Pläne bleiben die nationalen, regionalen und lokalen Stellen zuständig.


Verkehr

Die europäische Verkehrspolitik muss die Balance zwischen dem Ziel gesamteuropäischer Mobilität und dem Schutz der Umwelt halten. Darum müssen neben der Realisierung von Infrastrukturvorhaben Strategien zur rationellen Verkehrsflusssteuerung, zur Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger und zur Verkehrsvermeidung erarbeitet werden. Dafür bilden die TEN-Leitlinien für den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes den Orientierungsrahmen.
 
Dem Leitgedanken einer auf Dauer tragbaren Mobilität folgend, dominieren im Verkehrsbereich die Eisenbahnprojekte. Vorrangige Verkehrsvorhaben sind unter anderen die Nord-Süd-Verbindung für Hochgeschwindigkeitszüge und den kombinierten Verkehr. Zu den für Deutschland wichtigen Großprojekten zählen insbesondere der Hochgeschwindigkeitszug Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London und der Hochgeschwindigkeitszug Ost, der Karlsruhe, Mannheim und Saarbrücken berührt.

Telekommunikation

Auch die Telekommunikationsnetze sollen verstärkt zu einem transeuropäischen Netz verknüpft werden und die Grundvoraussetzung für die Entwicklung der europäischen Informationsgesellschaft schaffen. Im Bereich Telekommunikation fördert die EU unter anderem die Entwicklung der technischen Infrastruktur (zum Beispiel Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse) und bestimmte Anwendungen, wie zum Beispiel den elektronischen Handel (E-commerce). Dazu zählt auch die Liberalisierung der Telekommunikationsdienste.

 
Energie

Bei den Energieinfrastrukturen geht es in erster Linie um die Versorgung mit Strom und Erdgas. Bisher isolierte Netze sollen verbunden, bestehende Netze und Speicher ausgebaut werden. So verbindet eine neue Gas-Pipeline die Versorgungssysteme Großbritanniens mit denen der übrigen EU-Staaten.

 
Der Bau zusätzlicher transeuropäischer Gasleitungen wird fortgesetzt. Neue Leitungen von Norwegen nach Deutschland und in die Benelux-Länder sowie aus Russland in die Europäische Union sind in Planung oder bereits im Bau.

Finanzierung

Nach Schätzung der Europäischen Kommission erfordert der Aufbau der TEN bis zum Jahr 2020 Neuinvestitionen in Höhe von 600 Milliarden Euro. Mittel in derartigem Umfang können aber nicht allein aus öffentlichen Haushalten bereitgestellt werden. In den Bereichen Energie und Telekommunikation müssen daher auch von privaten Unternehmen Mittel aufgebracht werden.  Die EU hat deshalb eine Reihe von Anreizen für private Investoren geschaffen: Durchführbarkeitsstudien, Pilotvorhaben, Anleihebürgschaften, Zinsvergünstigungen und Darlehen. Die europäische Mitfinanzierung speist sich aus den EU-Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und der EU-Haushaltslinie TEN. Auch die Europäische Investitionsbank vergibt benötigte Kredite.