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Kyoto-Protokoll

Das Kyoto-Protokoll ist ein Abkommen zur Verhinderung der globalen Erderwärmung durch Verminderung der Treibhausgase, die für die globale Erwärmung und den Klimawandel verantwortlich gemacht werden. Seit dem 16. Februar 2005 ist es in Kraft nachdem es von 140 Staaten ratifiziert wurde. Es ist auch verbindlich für die gesamte europäische Union.

Emissionshandel in der Europäischen Union

Die europäischen Staaten haben sich mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls verpflichtet, einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz zu leisten. Konkret heißt das: Die Europäische Union will bis 2012 den Ausstoß von Treibhausemissionen gegenüber 1990 um acht Prozent senken.

Dabei wurde versucht Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen und gegenseitig nicht zu überfordern. Die europäische Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht daher einen Handel mit so genannten Emissionsberechtigungen. Den teilnehmenden Unternehmen aus den Wirtschaftssektoren Energie und Industrie, die klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstoßen, wurden mittels eines Berechnungsschlüssels kostenlos Emissionsberechtigungen zugeteilt.

Hat ein Unternehmen einen höheren CO2-Ausstoß als es die zugeteilten Emissionsberechtigungen zulassen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder reduziert das Unternehmen seinen CO2-Ausstoß, indem es klimafreundliche Technologien und Brennstoffe nutzt - oder es muss zusätzliche Emissionsberechtigungen am Markt kaufen. Diese werden von Unternehmen angeboten, die durch eigene Emissionsreduzierungen weniger CO2 ausstoßen als sie eigentlich dürften. Der Handel mit Emissionsberechtigungen erfolgt europaweit.

Deutschland ratifizierte das Protokoll am 26. April 2002 und verpflichtete sich somit, die Emission bestimmter Treibhausgase erheblich zu senken.