Navigation und Service

Kultur

Kulturpolitik gehört nicht zu den Kernkompetenzen der EU. Grundsätzlich ist die Kulturpolitik eine Aufgabe der Nationalstaaten, in Deutschland sogar der Bundesländer und der Städte und Gemeinden. Gleichwohl waren die Regierungen der EU-Mitgliedsländer der Meinung, dass auch die Union auf diesem Feld in begrenztem Umfang aktiv sein soll.

In der Charta der Grundrechte heißt es: „Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen." Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU regelt die Aufgaben der EU auf diesem Politikfeld.  Darin anerkennt die EU den Vorrang der Nationalstaaten auf dem Gebiet der Kultur. Sie definiert ihre Rolle zum Schutz des kulturellen Erbes Europas. Außerdem bestimmt sie als Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer sowie mit internationalen Organisationen zu fördern. Diese Ziele werden entsprechend der institutionellen Regelungen des Vertrags von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der EU-Ministerrat beschließt sie als Empfehlungen.

Die konkrete Umsetzung der Kulturpolitik der Union erfolgt in Form von Programmen, die jeweils auf sieben Jahre angelegt sind. Sie orientieren sich also wie viele andere EU-Aktivitäten an der sogenannten finanziellen Vorausschau der EU. Diese legt die Ausgaben der EU auf sieben Jahre fest. Zu den herausragenden kulturellen Aktivitäten gehören die jährlich wechselnden europäischen Kulturhauptstädte.