Schnellnavigation

Europa-Lexikon

Rat der Europäischen Union ("Ministerrat")
 

 
Im Rat der Europäischen Union sind die einzelnen Mitgliedstaaten durch die jeweiligen Fachminister ihrer Regierungen vertreten. Der Ministerrat wechselt seine Zusammensetzung je nach Beratungsgegenstand: So treffen sich im "Allgemeinen Rat" die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten, die Verkehrsminister bilden den "Verkehrsrat", die Umweltminister den "Umweltrat".
 
Der Rat der Europäischen Union darf nicht mit dem Europäischen Rat, dem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs, verwechselt werden.Sitz des Rates ist Brüssel. Rat und Parlament beschließen gemeimsame die europäischen Gesetze. (Gesetzgebungsverfahren).

 

Vorsitz des Rates

 
Der Vorsitz im Rat wechselt jeweils am 1. Januar und am 1. Juli mit der EU-Ratspräsidentschaft.  Welcher Mitgliedstaat den Vorsitz ausübt, wird vom Europäischen Rat bestimmt. Er achtet dabei darauf, dass kleine und große Mitgliedstaaten sich abwechseln. Man nimmt auch Rücksicht auf nationale Wahlen. 
 

Reihenfolge der EU-Präsidentschaften bis 2020

 
Spanien
 
Januar - Juni
 
2010
 
Belgien
 
Juli - Dezember
 
2010
 
Ungarn
 
Januar - Juni
 
2011
 
Polen
 
Juli - Dezember
 
2011
 
Dänemark
 
Januar - Juni
 
2012
 
Zypern
 
Juli - Dezember
 
2012
 
Irland
 
Januar - Juni
 
2013
 
Litauen
 
Juli - Dezember
 
2013
 
Griechenland
 
Januar - Juni
 
2014
 
Italien
 
Juli - Dezember
 
2014
 
Lettland
 
Januar - Juni
 
2015
 
Luxemburg
 
Juli - Dezember
 
2015
 
Niederlande
 
Januar - Juni
 
2016
 
Slowakei
 
Juli - Dezember
 
2016
 
Malta
 
Januar - Juni
 
2017
 
Vereinigtes Königreich
 
Juli - Dezember
 
2017
 
Estland
 
Januar - Juni
 
2018
 
Bulgarien
 
Juli - Dezember
 
2018
 
Österreich
 
Januar - Juni
 
2019
 
Rumänien
 
Juli - Dezember
 
2019
 
FinnlandJanuar - Juni
 
2020
 

 

 

Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten", in dem die Außenminister oder ihre Vertreter zusammenkommen, ist die wichtigste Ratsformation. Nur der Allgemeine Rat koordiniert die Ratsarbeit insgesamt und bereitet die Tagungen des Europäischen Rates vor. Daneben übt er seine gesetzgeberischen und politischen Aufgaben als Entscheidungsgremium für die EU-Außenbeziehungen aus.
 
Der Rat wird von einem Generalsekretariat und dem "Ausschuss der ständigen Vertreter" in seiner Arbeit unterstützt. "Ständige Vertreter" sind die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU. Der Ausschuss bereitet die Ratstagungen vor. Hierher gelangen die Gesetzesentwürfe der Europäischen Kommission. Denn nur sie darf in der EU Gesetzesentwürfe vorlegen (Initiativrecht).
 
Herrscht im Ausschuss (und in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament) Einigkeit, ist die Entscheidung der Minister nur noch Formsache. In vielen Fällen jedoch müssen die Minister selbst einen Kompromiss erarbeiten. Dabei werden im Rat natürlich auch nationale Interessen vertreten. Hier gilt es daher, die unterschiedlichen Wünsche und Auffassungen der Mitgliedstaaten durch Kompromisse auf einen europäischen Kurs zu bringen.
  
Der Rat kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig fassen. Die Verträge der Union legen fest, für welche Bereiche welches Abstimmungsverfahren benutzt wird. Bei einstimmigen Beschlüssen hat jedes Land eine Stimme. Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit werden die Stimmen der Länder unterschiedlich gewichtet.
 
Mit dem Vertrag von Lissabon werrden fast alle Politikfelder dem Mehrheitsprinzip unterworfen.  Dabei muss im Rat  immer eine Mehrheit der europäischen Bevölkerung vorliegen. Konkret müssen 55 Prozent der Mitgliedsländer zustimmen, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Länder erforderlich.

 
Land
 
Stimmen
 
  LandStimmen
Deutschland
 
29
 
Bulgarien10
Frankreich
 
29
 
Österreich
 
10
Großbritannien
 
29
 
Schweden
 
10
Italien
 
29
 
Finnland
 
7
Polen
 
27
 
Litauen
 
7
Spanien
 
27
 
Slowakei
 
7
Rumänien
 
14
 
Dänemark
 
7
Niederlande
 
13
 
Irland          
 
4
Belgien
 
12
 
Slowenien
 
4
Portugal
 
12
 
Estland
 
4
Tschechische Republik  
 
12
 
Zypern
 
4
Ungarn
 
12
 
Lettland
 
4
Griechenland
 
12
 
Luxemburg4
Malta3