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Europa-Lexikon

Bildung
 

Die Unionsbürgerschaft gibt den Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht, in jedem Mitgliedsland zu leben, zu lernen und zu arbeiten. Die offenen Grenzen eröffnen neue Perspektiven: Der Binnenmarkt ist auch ein europäischer Arbeitsmarkt.
 
Zugangsvoraussetzungen und Ausgestaltung der Ausbildungssysteme werden zwar auch im Binnenmarkt weiterhin von den einzelnen Mitgliedsstaaten selbst geregelt. Die Europäische Union trägt ihrerseits aber laut Artikel 149 des EG-Vertrags zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung bei, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten fördert und deren Bemühungen im Bildungsbereich unterstützt und ergänzt.
 
 
REGIERUNGonline / Reineke
 
EU-weite Mobilität auch in der Bildung.
 

Zu diesem Zweck wurden eine Reihe von Bildungsprogrammen entwickelt. Sie sollen die institutionelle Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen durch den Austausch von Lernenden und Lehrenden intensivieren. Darüber hinaus sollen sie die Mobilität und Fremdsprachenkenntnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa fördern:
 
  • Möglichst viele Europäer sollen einen Teil ihrer Aus- oder Weiterbildung im Ausland absolvieren, um so von den Chancen, die der Binnenmarkt bietet, profitieren zu können.
     
  • Im Europa der Zukunft soll es keine Einheitssprache, sondern mehrsprachige Bürgerinnen und Bürger geben. Deshalb fördert die Europäische Union bei ihren Austauschprogrammen das Erlernen von Fremdsprachen.
     
  • Lehrer, Dozenten und Professoren sollen die Ausbildungssysteme in anderen Mitgliedsstaaten kennen lernen, Kontakte knüpfen und Anregungen mitbringen.
     
  • Die dynamische Entwicklung in der Arbeitswelt wird eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung erforderlich machen. Die Europäische Union unterstreicht deshalb die Notwendigkeit "lebensbegleitenden Lernens".
     
  • Die gegenseitige Anerkennung der Diplome soll die Mobilität erleichtern. Jeder kann seinen Beruf überall in Europa ausüben.
     
  • Um die Antragswege für die Bildungsprogramme der EU nicht unnötig zu komplizieren, gibt es in jedem Mitgliedsstaat nationale Büros, die die Programme koordinieren und über alle Austauschmöglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten informieren.
     

 

EU-Bildungsprogramme

 
Die bisherigen Europäischen Bildungsprogramme SOKRATES und LEONARDO sind seit Anfang 2007 unter der Bezeichnung "Lebenslanges Lernen" zusammengefasst. Sie umfassen mehrere Unterprogramme.
 
An diesen Programmen nehmen neben den 27 EU-Mitgliedländern auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei teil.
 
 
ERASMUS fördert Zusammenarbeit und Mobilität auf Hochschulebene. Studierende, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen wollen, werden mit Stipendien unterstützt. Auch die Dozentenmobilität wird gefördert. Auch Unternehmenspraktika von Studierenden werden mit diesem Programm gefördert.
 
COMENIUS unterstützt grenzübergreifende Schulpartnerschaften, Austauschmaßnahmen und Betriebspraktika von Lehrern, Studienbesuche für Schulleiter und berufsbegleitende Fortbildungen für Lehrer und pädagogische Fachkräfte. 
  
GRUNDTVIG zielt auf eine Verbesserung der Erwachsenenbildung und erweiterte Angebote zum lebensbegleitenden Lernen - auch über Ländergrenzen hinweg.
  
LEONARDO fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der beruflichen Erst- und Weiterbildung. Ausbildungspartnerschaften und grenzübergreifende Pilotprojekte zwischen Einrichtungen der beruflichen Bildung, Behörden, Unternehmen und Universitäten werden unterstützt.
 
Außerdem werden die europaweite Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch von Experten in der Berufsbildung unterstützt, sowie Analysen und Erhebungen zum zukünftigen Bedarf des Arbeitsmarktes finanziert.
 
 
 
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Foto: REGIERUNGonline / Reineke
 
Mit LEONARDO Abschnitte der Ausbildung im Ausland absolvieren.
 

 
 
 
 
JUGEND IN AKTION
 
Auch außerhalb von Schule, Universität und Ausbildungsbetrieb sollen Jugendliche Europa kennenlernen. Wer mit einer ausländischen Partnergruppe oder Partnerfamilie zusammenlebt, zusammenarbeitet oder ein gemeinsames Projekt in Angriff nimmt, erfährt wesentlich mehr als ein Tourist, der die Dinge nur "von außen" wahrnimmt.
  
JUGEND  IN AKTION (bisher JUGEND) umfasst Jugendaustausch, innovative und kreative, länderübergreifende Projekte und den "Europäischen Freiwilligendienst" (gemeinnützige Tätigkeiten in anderen Ländern).
 
JUGEND IN AKTION richtet sich an Menschen zwischen 13 und 30 Jahren sowie an deren pädagogische Betreuer und Ausbilder. Die Programmteilnehmer erhalten eine Unterstützung zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes sowie die nötige Vor- und Nachbereitung. Am Programm nehmen außer den Mitgliedsstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen teil.
 
 
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Anerkennung der Diplome

 
EU-Bürgerinnen und Bürger dürfen bereits seit 1968 überall in der Union arbeiten. Dennoch war die Arbeitsaufnahme im Ausland oft nicht möglich, weil die Ausbildungswege und Berufsabschlüsse sehr unterschiedlich waren. Seit Januar 1991 gilt eine Richtlinie zur allgemeinen Anerkennung von Hochschuldiplomen.
 
Danach erkennen die Mitgliedsstaaten Hochschulabschlüsse gegenseitig an, denen ein mindestens dreijähriges Studium vorausgeht und die zur Ausübung eines Berufes berechtigen. Eine zweite Richtlinie regelt die Anerkennung von Abschlüssen, die eine Berufsausbildung unterhalb eines dreijährigen Hochschulstudiums voraussetzen (Diplome).
 
 
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Die Nationale Agentur Bildung für Europa

 
Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB). Sie bietet umfangreiche Informationen zu Aktionsprogrammen und Initiativen der Europäischen Union im Bereich der beruflichen und allgemeinen Bildung sowie zur europäischen Bildungszusammenarbeit. Die NA-BIBB ist Ansprechpartner für alle, die die entsprechenden Programme der EU  in Anspruch nehmen wollen.