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Freitag, 1. Juni 2012

Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Interview mit "musikmarkt"

Interview mit:
Bernd Neumann
Medium:
Musikmarkt

Themen des Interviews waren die notwendige Novellierung des Urheberrechts sowie die Musikförderung des Bundes.

- Das Interview im Wortlaut. -

musikmarkt: Immer wieder ist von einer Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt die Rede. Was heißt das für Sie konkret? Auf eine Anpassung warten Verwertungsgesellschaften sehnsüchtig.

Bernd Neumann: Ich halte es für die derzeit größte kulturpolitische Herausforderung, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und zugleich ihre Risiken zu minimieren. Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung gemeinsam zu einem durchsetzungsstarken Urheberrecht bekannt. Hier ist eindeutig der Staat gefordert, dafür einen Rechtsrahmen zu schaffen. Von der Justizministerin erwarte ich daher schon seit längerer Zeit einen Entwurf für den Dritten Korb der Urheberrechtsreform.

Es ist ein berechtigtes und wichtiges Anliegen, dass wirksame Instrumente geschaffen werden, um Urheberrechte im Internet zu schützen. Dazu gehört – wie schon gesagt – ein moderates Warnhinweismodell, außerdem muss die Providerhaftung weiterentwickelt werden. Und wir müssen Regelungen schaffen, um eine legale Nutzung verwaister und vergriffener Werke zu ermöglichen. Auch Presseverlegern müssen wir ein eigenes rechtliches Fundament zum Schutz ihrer Leistungen im Internet zur Verfügung stellen.

Bei den Verwertungsgesellschaften müssen wir dringend das Wahrnehmungsrecht auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Das heißt, wir benötigen abgestimmte Möglichkeiten, so dass es einfacher ist, grenzüberschreitende Lizenzen in Bezug auf Online-Musikrechte zu erwerben. Und auf nationaler Ebene müssen wir die Vergütung für Privatkopien neu justieren.

Seit 2008 werden die Vergütungssätze nicht mehr durch den Gesetzgeber geregelt, sondern zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der Geräte- und Speichermedienindustrie ausgehandelt. Das ist vom Grundgedanken her gut, denn der Staat muss ja nicht alles vorgeben. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass sich die Beteiligten häufig nicht über die Höhe der Vergütung einigen konnten. Hier sehe ich ganz klar im Hinblick auf das Verfahren einen Änderungsbedarf.

musikmarkt: Während die im Abschlussbericht der Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“ enthaltene Kritik an der GEMA von der Enquete Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ übernommen wurde, zeigen Sie sich als großer Fürsprecher der GEMA. Inwiefern halten Sie die an der GEMA geübte Kritik für unberechtigt? Welche Rolle hat die GEMA in Bezug auf neue Musikangebote?

Bernd Neumann: Wir sind uns doch einig, dass Komponisten oder Textdichter wie alle Kreativen von der Vergütung für die Nutzung ihrer Werke leben müssen. Und die GEMA sorgt als durchsetzungsfähige Verwertungsgesellschaft dafür, dass Musikurheber an den Erlösen aus ihren kreativen Leistungen beteiligt werden. Damit trägt die GEMA dazu bei, dass die Existenzgrundlage von Urhebern gesichert wird – und langfristig auch die kulturelle Vielfalt. Ohne eine solche Verwertungsgesellschaft stünden die Urheber hier auf verlorenem Posten.

Deshalb hat sich die Arbeit der GEMA prinzipiell bewährt. Natürlich gibt es – wie überall woanders auch – immer noch Verbesserungsbedarf. Ich kenne zum Beispiel die Klagen über zu geringe Transparenz und zu hohen bürokratischen Aufwand. Auch zur Binnenstruktur habe ich von Urhebern selbst schon Kritik vernommen. Ich habe in meinem Ressort zwar keine direkte Zuständigkeit für die GEMA, aber ich meine, dass dieser Kritik nachzugehen ist. Deshalb spreche ich diese Fragen gegenüber den GEMA-Verantwortlichen auch stets an.

Ich weiß, dass die GEMA selbst die Empfehlungen der damaligen Enquete und sonstige Hinweise ernst nimmt und darauf mit Veränderungen reagiert. Zur Rolle der GEMA in Bezug auf neue Musikangebote: Im Internet gibt es inzwischen tatsächlich gute legale Musikangebote, die auf innovativen und attraktiven Geschäftsmodellen beruhen. Diese Entwicklung wird noch weiter voranschreiten. Ganz wichtig ist dabei, vertragliche Grundlagen zu schaffen, die nicht nur eine rechtssichere Verwertung, sondern auch eine faire Vergütung der Urheber sicherstellen.

Ich sehe hier allerdings nicht nur die GEMA, sondern auch die Betreiber von Musikdiensten und Videoportalen in der Pflicht, sich aufeinander zuzubewegen, wie es zum Beispiel Ende letzten Jahres die GEMA und BITKOM getan haben. Dies stellt für mich einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Auch bei der künftigen Richtlinie der EU-Kommission „Binnenmarkt“ geht es mir darum, die kulturellen Belange in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Vorbereitend geschieht das natürlich auch schon bei der Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium, das die Verhandlungen auf europäischer Ebene im Ministerrat koordiniert. Ebenfalls suche ich in dieser Sache den Kontakt zu den Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

musikmarkt: Ende November 2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (bei der Auseinandersetzung zwischen der GEMA-Schwestergesellschaft SABAM und dem Internet Access Provider Scarlet), dass Internet Access Provider für die von ihnen nur durchgeleiteten Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden können. Welche politischen Konsequenzen hat dieses Urteil Ihrer Meinung nach? Lassen sich Urheberrechts-Verletzungen im Netz überhaupt noch effektiv ahnden?

Bernd Neumann: Hier lohnt es sich, den Fall, der dem Urteil des EuGH zugrunde lag, näher anzuschauen: Dem Zugangsprovider Scarlet war von einem belgischen Gericht auferlegt worden, den gesamten Datenverkehr seiner Kunden ohne konkrete Verdachtsmomente präventiv zu durchsuchen – und zwar auf eigene Kosten und zeitlich unbegrenzt. Dies hat der EuGH für unzulässig erklärt. Von Bedeutung sind für uns vor allem die Kriterien für die Verantwortlichkeiten, die der EuGH in diesem Urteil entwickelt hat.

Daran werden wir uns bei der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung und die Gestaltung von Warnhinweismodellen orientieren. Fest steht: Eine generelle Absage an Überwachungs- und Kontrollpflichten hat der EuGH mit diesem Urteil nicht erteilt. Es bleibt dabei, dass auch vorbeugende Maßnahmen gegenüber Providern grundsätzlich zulässig sind. Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass ein moderates Warnhinweismodell sinnvoll ist. Es setzt auf die Einsicht der Internetnutzer und verwarnt, ohne sofort zu bestrafen.

Aber wenn die Nutzer wiederholt Urheberrechte verletzen, müssen sie mit einer ernstzunehmenden Reaktion rechnen. Das kann zum Beispiel eine kostenpflichtige Abmahnung sein. Es wird jedoch nicht so weit gehen, dass Internetzugänge abgeschaltet werden. Dies wäre eine sehr drastische Sanktion, die für mich nicht in Betracht kommt. Die kürzlich vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Studie zu Warnhinweismodellen in Europa zeigt, dass auch in Deutschland die Einführung eines Warnhinweismodells in verfassungskonformer Weise möglich ist. Ein solches Warnhinweismodell kann übrigens gerade dazu beitragen, kostenpflichtige Abmahnungen zu reduzieren.

musikmarkt: Ein aktueller Aufreger in der politischen Diskussion über das Urheberrecht betrifft ACTA, dessen Ratifizierung von der Bundesregierung kürzlich verschoben wurde. Wie ist Ihre Position zu dem Handelsabkommen?

Bernd Neumann: Leider sind rund um ACTA viele Missverständnisse entstanden. Deshalb möchte ich auch hier noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich daraus weder für Deutschland noch für die EU gesetzlicher Änderungsbedarf ergibt. Aus meiner Sicht ist ein internationales Abkommen wie ACTA der richtige Ansatz für die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Denn das Internet macht nicht an Landesgrenzen halt. Wenn die Grundsätze, die bereits im deutschen Recht verankert sind, als internationaler Standard festgeschrieben werden, findet das meine volle Zustimmung. Ich kann die Aufregung daher nicht nachvollziehen. ACTA wurde jahrelang vom Justizministerium begleitet und im Bundeskabinett gebilligt. Dieser Kabinettbeschluss hat nach wie vor Gültigkeit.

musikmarkt: Wie begegnen Sie der Kritik, die Musikförderung des Bundes folge keiner klaren Konzeption?

Bernd Neumann: Zunächst einmal: Selbstverständlich sind die kulturpolitischen Ziele der Bundesregierung klar formuliert – nicht zuletzt in der Antwort auf die Große Anfrage zur Musikförderung durch den Bund vom vergangenen Jahr. Und diese Ziele legt die Bundesregierung auch als Kriterien für ihre Förderentscheidungen an. Im Grundsatz ist die Musikförderung Sache der Länder und Kommunen. Der Bund ist hier nur subsidiär tätig.

Hinzu tritt, dass die Musikförderung des Bundes – und dies ist bei den primär für Kulturförderung zuständigen Ländern nicht anders – historisch gewachsen und somit nicht in jeder Hinsicht systematisch ist. Das Hauptkriterium für eine ergänzende Förderung durch den BKM bleibt die gesamtstaatliche Relevanz eines Vorhabens oder einer Einrichtung. Als Bundesförderung kann es daher nur eine punktuelle und nicht flächendeckende Förderung geben.

Schließlich verfolgen im Rahmen der unterschiedlichen Zuständigkeiten die Ministerien der Bundesregierung – zum Beispiel Jugend und Familie, Bildung, Auswärtiges Amt etc. – natürlich auch differenzierte politische Ziele und dies auch, wenn sie Kulturprojekte fördern. Dennoch versuchen wir, allen Musikbereichen gerecht zu werden, der klassischen wie der zeitgenössischen Musik, obwohl man diese nicht vergleichen kann.

musikmarkt: Ein letztes Thema: Hat die klassische Musik für den BKM einen höheren Stellenwert als Pop-/ Rockmusik?

Bernd Neumann: Ich bin sehr dafür, auch neue Musikformen zu fördern. Dieser Aufgabe widmet sich in gewichtiger Weise die Kulturstiftung des Bundes und der Hauptstadtkulturfonds. Die Zuschüsse an den Deutschen Musikrat und die von ihm getragenen Veranstaltungen und Projekte dienen der musikalischen Breitenarbeit und dem nationalen Spitzennachwuchs. Wir fördern auf Bundesebene mit der Initiative Musik die Populärmusik systematisch und das mit großem Erfolg.