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Montag, 19. März 2012

Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Interview mit dem Magazin „Blickpunkt:Film“

Interview mit:
Bernd Neumann
Medium:
Blickpunkt:Film

Im Interview zieht Staatsminister Bernd Neumann ein positives Fazit zu fünf Jahren DFFF und geht unter anderem auf die Frage der Fortführung in Zeiten knapper Kassen ein.

- Das Interview im Wortlaut. -

Blickpunkt:Film: Haben sich ihre Erwartungen an den DFFF erfüllt?

Bernd Neumann: Der DFFF hat seit der Einführung im Januar 2007 der deutschen Filmwirtschaft nachhaltige Impulse gegeben und den Filmstandort Deutschland deutlich gestärkt. Bis Ende 2011 wurden insgesamt 527 Filmproduktionen mit rund 294 Mio. Euro gefördert. Deutsche und internationale Produktionen investieren jedes Jahr rund das Sechsfache der Zuschüsse allein in Deutschland. Dies führt zu Investitionen im Rahmen der Kinoproduktion in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro. Deutschland ist damit für internationale Koproduktionen ein hoch attraktiver Produktionsstandort geworden. Auch die mittelständische Filmwirtschaft profitiert deutlich von den Fördergeldern. Der DFFF konnte zudem wesentlich zur Stärkung des Eigenkapitals deutscher Produzenten beitragen. Internationale Großprojekte wie „ Die drei Musketiere“ und „Der Wolkenatlas“ wurden sogar von deutscher Seite initiiert und hierzulande umgesetzt. Zusammenfassend lässt sich hier also ein sehr positives Fazit ziehen.

Blickpunkt:Film: Wo sehen Sie gegebenenfalls noch Verbesserungsbedarf?

Neumann: Was die Weiterentwicklung der DFFF-Richtlinie angeht, sind wir nach Beratungen mit der Filmbranche zu dem Ergebnis gekommen, dass kein grundlegender Änderungsbedarf besteht. Es bedarf hier lediglich einer Feinabstimmung. Lassen Sie mich ein konkretes Beispiel nennen: Um auch weiterhin eine umfassende Auswertung auf der Kinoleinwand sicherzustellen, werden wir eine moderate Erhöhung der Mindestkopienzahlen vornehmen. Darüber hinaus besteht aus Sicht der Bundesregierung ein großes Interesse, behinderten Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum Kulturgut Film zu ermöglichen. Wir wollen deshalb die Herstellung von barrierefreien Fassungen für seh- und hörbehinderte Menschen als zwingende Fördervoraussetzung in die Richtlinie aufnehmen.

Blickpunkt:Film: Mit der Zunahme sogenannter „virtueller Drehs“ wünscht sich gerade die deutsche VFX-Branche stärkere Berücksichtigung im Rahmen des DFFF. Können sie sich entsprechende Anpassungen vorstellen?

Neumann: Der VFX-Bereich wird bereits heute im Rahmen des kulturellen Eigenschaftstests des DFFF berücksichtigt. Neben der kreativen Leistung des VFX Supervisors werden auch Punkte für die in Deutschland erstellten visuellen Effekte vergeben. Eine Zusatzförderung für VFX-geprägte Filme ist derzeit aus beihilferechtlicher Sicht nicht zulässig. Wir werden hier jedoch die weitere Entwicklung auf europäischer Ebene im Blick behalten.

Blickpunkt:Film: Werfen Klagen über eine „Filmflut“ die Frage auf, ob zuviel gefördert wird?

Neumann: Ich habe meine Zweifel, ob man aus der Zahl der deutschen Kinostarts und ihrem jeweiligen Zuschauererfolg bereits einen Rückschluss auf ein vermeintliches Überangebot an deutschen Kinofilmen herleiten kann. Der Erfolg eines Kinofilms hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab, wie der Zahl der Startkopien, dem Marketingbudget oder dem Konkurrenzumfeld. Was den DFFF betrifft, so wurden in den Jahren 2007 bis 2011 jährlich zwischen 94 und 114 Kinoproduktionen gefördert. Ich bin der Meinung, dass der Markt dies verkraften kann.

Blickpunkt:Film: Wie stehen die Chancen für die Fortführung des DFFF ab 2013?

Neumann: Ich werde mich auch weiterhin für den DFFF einsetzen. In Zeiten knapper Kassen ist ein steuerfinanziertes Förderinstrument wie der DFFF jedoch keine Selbstverständlichkeit. Hier muss ich viel Überzeugungsarbeit leisten, vor allem gegenüber den Haushältern im Bundestag. Aufgrund der bisherigen Erfolgsgeschichte des DFFF bin ich jedoch optimistisch, dass das Förderprogramm auch über 2012 hinaus fortgesetzt werden kann.

Blickpunkt:Film: Ende des Jahres steht die Revision der Kinomitteilung der EU an. Was droht der Branche in diesem Zusammenhang?

Neumann: Bislang gibt es noch gar keinen Entwurf für die von der EU-Kommission geplante Neufassung der Kinomitteilung, die die beihilferechtlichen Vorgaben für die Genehmigung der nationalen Fördersysteme durch die EU-Kommission enthält. Die Vorlage der Neufassung ist für März vorgesehen. Im Vorfeld hat die Kommission die Frage aufgeworfen, wie man den von ihr vermuteten „Subventionswettlauf“ zur Anlockung großer, vorrangig aus den USA stammender Filmproduktionen unterbinden könne. Zum anderen hat sie die Frage gestellt, ob die Mitgliedsstaaten weiterhin das Recht haben sollten, Beihilfen für audiovisuelle Projekte an Territorialisierungsauflagen zu knüpfen. Diese Punkte könnten möglicherweise für den DFFF relevant werden.

Blickpunkt:Film: Gibt es schon eine Strategie, Brüssel beim Thema „Subventionswettlauf“ zu begegnen oder auszubremsen?

Neumann: Die Vorstellungen der Kommission liegen uns ja noch gar nicht vor. Deshalb macht es aus meiner Sicht wenig Sinn, Strategien für Regelungen zu entwickeln, von denen wir bislang nur dem Vernehmen nach Kenntnis haben. Zu berücksichtigen ist auch, dass wir uns mit der Kinomitteilung im Bereich der alleinigen Zuständigkeit der Kommission befinden. Die Möglichkeiten unserer Einflussnahme sind daher sehr begrenzt. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung sich bereits massiv gegen die Theorie des „Subventionswettlaufs“ gewandt. Die Kommission hält ihre Theorie jedoch für unstrittig und sieht sich hier durch Urteile des EuGH aus den vergangenen Jahren bestätigt.