Dienstag, 19. Oktober 2010
"Schrankenlose Anonymität darf es nicht geben"
- Interview mit:
- Thomas de Maizière
- Medium:
- im "Handelsblatt"
Im Gespräch mit dem "Handelsblatt" warnt Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor Gefahren im Internet. "Unsere Computernetze werden zunehmend von international organisierter Kriminalität bedroht."
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Eigene Daten schützen
Foto: picture-alliance / dpa
Handelsblatt: Sie sind für die Sicherheit im Internet verantwortlich. Wo liegen die Gefahren?
Thomas de Maizière: Zunächst: Das Internet bietet mehr Chancen als Gefahren. Aber unsere Computernetze werden zunehmend von international organisierter Kriminalität bedroht. Mittels ausgeklügelter Schadaktivitäten versuchen Cyberkriminelle, wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Ganz neue Wirtschaftskreisläufe haben sich um diese Schattenwirtschaft gebildet. Wir sehen eine deutliche Zunahme von Spionage- und Sabotageaktivitäten.
Handelsblatt: Wir sind also zu sorglos im Umgang mit dem Internet?
De Maizière: Das stimmt. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Branchenverbands Bitkom macht deutlich, dass die Internetnutzer zwar eine Vorstellung von den Gefahren haben, aber keineswegs dagegen gewappnet sind: 68 Prozent der Nutzer veröffentlichen persönliche Informationen im Netz, und 56 Prozent betrachten dies als unsicher.
Handelsblatt: Werden die Bürger denn vorsichtiger?
De Maizière: Leider nein. Die gleiche Studie führt aus, dass sich jeder fünfte Nutzer ohne Antivirenschutz im Internet bewegt, und nahezu jeder zweite keine Firewall installiert hat. In das Interesse der Cyberkriminellen rückt deshalb zusehends auch die komplette digitale Identität der Internetnutzer, um die mit dieser Identität verbundenen Möglichkeiten zum Missbrauch zu nutzen. Neben Online-Banking-Zugängen betrifft dies vor allem die bei E-Mail-Dienstleistern, Auktions- und Handelsplattformen sowie bei sozialen Netzwerken verwendeten Identitäten. Hier wollen wir mit dem neuen Personalausweis denen helfen, die dieses eine und sichere Dokument statt vieler verschiedener Nutzungswege nutzen wollen.
Handelsblatt: Welche Gesetzesänderungen sind erforderlich?
De Maizière: Viele Phänomene des Internets sind durch das bestehende Recht bereits zufriedenstellend geregelt. Wir sollten stets versuchen, zunächst eine Analogie zur „Offline-Welt“ zu bilden. Ausreichende Regelungen gibt es zum Beispiel für die Veröffentlichung geheimer staatlicher Informationen etwa auf „Wikileaks“. Wikileaks steht für „totale Transparenz“, und zwar weltweit. Transparenz ist ein wichtiges Gut. Aber sie ist auch in einem demokratischen Rechtsstaat nicht grenzenlos. Es gibt in bestimmten Bereichen gute Gründe für Geheimhaltung. Diese Gründe sind nicht obsolet geworden, weil es das Internet und Wikileaks gibt.
Handelsblatt: Fürchten Sie nach den Erfahrungen mit dem Virus Stuxnet, dass nationale Infrastrukturen lahmgelegt werden könnten?
De Maizière: Bereiche wie Energie, Versorgung und Verkehr sind zunehmend von Informationstechnik abhängig und untereinander stark vernetzt. Sie sind daher besonders anfällig für Störungen, seien es kriminelle oder terroristische Angriffe oder Naturkatastrophen. Aus diesem Grund brauchen wir einen besonders zuverlässigen Schutz für IT.
Handelsblatt: Bei der Vorratsdatenspeicherung bremst die FDP sie aber aus.
De Maizière: In erster Linie wollen wir auf die bewährten Eingriffsbefugnisse zurückgreifen. Wo dies nicht gelingt, ist der Staat in der Pflicht, neue gesetzliche Regelungen zu schaffen. In der öffentlichen Diskussion wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als das klassische Abwehrrecht gegen den Staat sehr hoch gehalten. Einer vermeintlichen Datensammel- und Datenauswertungswut des Staates soll Einhalt geboten werden. Durch diese verkürzte Wahrnehmung gerät aus dem Blick, dass inzwischen Private mehr sammeln als der Staat und dass der Staat auch eine Ordnungsfunktion hat. Er muss dafür sorgen, dass die geltenden Gesetze – ob in der realen oder der digitalen Welt – eingehalten und die Rechtsgüter anderer geschützt werden. Dies geht nur, wenn der Staat die Möglichkeit hat, die Identität von Rechtsbrechern aufzuklären. Eine schrankenlose Anonymität kann es daher im Internet wie in der realen Welt nicht geben.
Handelsblatt: Deshalb müssen Sie mehr Daten speichern?
De Maizière: Verzichten wir auf eine Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten bei den Providern, so können wir etwa bei einer Verbreitung kinderpornografischer Schriften über das Internet in vielen Fällen rückwirkend nicht ermitteln, von wem diese abscheulichen und menschenverachtenden Inhalte stammen. Immer wieder kündigen Menschen im Internet einen Selbstmord an. Ihnen können wir häufig nicht helfen, weil wir sie nicht identifizieren können. Die IP-Adresse ist so etwas wie das Kfz-Kennzeichen des 21. Jahrhunderts. Unser Freiheitsbegriff beinhaltet nicht, dass wir uns mit dem Auto unerkannt auf den Straßen der realen Welt bewegen können. Auch auf der Datenautobahn muss es möglich sein, bei schwerwiegenden Gefahren Nutzer identifizieren zu können, ohne dass der Staat ein IP-Register anlegt. Das will ich ausdrücklich nicht.
Handelsblatt: Das Verfassungsgericht hat da widersprochen.
De Maizière: Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat das alte Gesetz gekippt und an die Verwendung von gespeicherten Verbindungsdaten hohe Anforderungen gestellt. Es hat dabei auch klar gesagt, dass Speicherung unter bestimmten Vorgaben zulässig ist. Ich setze mich dafür ein, dass wir nun schnellstmöglich ein neues Gesetz zur Regelung von Mindestspeicherungsfristen für Verbindungsdaten auf den Weg bringen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt.
Das Gespräch führte Rüdiger Scheidges für Handelsblatt.
