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Berlin, 24. August 2012

Organspende

Gespräche im Bundesgesundheitsministerium

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer ein Organ am dringendsten braucht erhält es. Die Menschen, die Organe spenden und die, die sie für ihr Überleben benötigen, müssen darauf vertrauen dürfen.

In den Universitätskliniken Göttingen und Regensburg wurde bei der Dringlichkeit der Organvergabe offenbar manipuliert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr fordert Aufklärung und ein Vorgehen mit aller Konsequenz. Er hat für den 27. August Vertreter aller an Transplantationen beteiligten Institutionen an einen Tisch geladen. „Die Gesetze in Deutschland sind klar formuliert. Versuche sie zu umgehen, müssen mit aller Härte bestraft werden", so Bahr.

300 Jahre Charite: Lebertransplantation mit Organspende, Kuehlbehaelter mit Spenderleber, am Campus Virchow in Berlin-Wedding. Foto: laif/ButzmannBild vergrößern Foto: laif/Butzmann

Am 27. August trifft sich Bahr mit dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Eurotransplant, der Deutschen Transplantationsgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Ständigen Kommission Organtransplantation sowie der Überwachungs- und Prüfungskommission bei der Bundesärztekammer. Die Beteiligten wollen über Konsequenzen aus den Vorfällen beraten.

Jeden Tag sterben drei Menschen, die eine Organspende hätte retten können. Über 12.000 Menschen warten allein in Deutschland auf ein Spenderorgan. Drei Viertel der Deutschen sind zwar grundsätzlich bereit ein Organ zu spenden. Nur ein Viertel besitzt einen Organspendeausweis, mit dem dies im Ernstfall dokumentiert wird.

Kontrollen verstärkt

Das Transplantationsgesetz ist zum 1. August 2012 geändert worden. In ihm ist festgelegt, dass es in Krankenhäusern zukünftig einen Transplantationsbeauftragten geben soll. Darüber hinaus sind die Befugnisse der Kontrollkommission, der Überwachungs- und Prüfungskommission der Bundesärztekammer deutlich gestärkt worden. Krankenhäuser, die Deutsche Stiftung Organspende und Eurotransplant müssen diesen Überwachungs- und Prüfungskommissionen jetzt alle angeforderten Unterlagen vorlegen.

Das neue Gesetz ermöglicht zudem unangemeldete Überprüfungen in Transplantationszentren.

Lebendspender sind nun rechtlich abgesichert.

Beim "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" soll sich zukünftig jeder damit befassen ob er im Falle eines Falles seine Organe spenden möchte oder nicht oder sich nicht äußern möchte. Die Versicherten werden dazu jährlich von ihrer Krankenkasse angeschrieben. Dieses Gesetz tritt am 1. November 2012 in Kraft.

Regeln für Transplantation gelten für alle

Die Spende, die Entnahme von Organen, die Vermittlungsentscheidung und die Transplantation sind in Deutschland klar geregelt. Bundesweit koordiniert die Deutschen Stiftung Organtransplantation die Organspende bei Hirntod. Bei ihr laufen die Fäden für alle Schritte von der Meldung eines möglichen Spenders bis zur Übergabe der Organe an die Transplantationszentren zusammen.

Die DSO arbeitet europaweit mit Eurotransplant zusammen. Eurotransplant ist eine Stiftung mit Sitz in Leiden (Niederlande). Mitglieder von Eurotransplant sind Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Slowenien. Die Stiftung ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in diesen Ländern. Sie arbeitet hierzu eng mit den Organspende-Organisationen, Transplantationszentren, Laboratorien und Krankenhäusern zusammen.

Informationen aus dem Bundesministerium für Gesundheit

Bundesrat beschließt Gesetz zur Organspende

Richtlinien der Bundesärztekammer

DSO - Informationen zur Organtransplantation

Eurotransplant- Vermittlungsstelle für Organspenden

Internetseite der Bundesregierung

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung