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Rede des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vor dem Deutschen Bundestag am 15. März 2013 in Berlin:

Datum:
15.03.2013
Bulletin
31-4

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Alle Straßenverkehrsteilnehmer – nicht nur die Autofahrer – und Führerscheininhaber haben Anspruch auf ein klares und nachvollziehbares Regelwerk. Beim Flensburger Verkehrszentralregister, im Volksmund „Verkehrssünderdatei“ genannt, kann von solcher Klarheit und Nachvollziehbarkeit leider Gottes schon längst keine Rede mehr sein. Es ist bekanntermaßen über 50 Jahre alt, und hier hat sich viel Unnachvollziehbares und Intransparentes eingeschlichen. Das wollen wir nun ändern.

Das neue Fahreignungsregister – so nennen wir es jetzt – macht das ganze System einfacher, gerechter und vor allen Dingen transparenter, wobei das oberste Ziel ist und immer sein muss, mehr Verkehrssicherheit zu schaffen. Dazu legen wir heute in erster Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vor.

Das Thema betrifft naturgemäß viele Millionen Menschen. Deshalb haben wir ganz bewusst dafür gesorgt, dass die Reformpläne das Ergebnis eines breit angelegten Verfahrens der öffentlichen Beteiligung sind. Unsere Eckpunkte vom Frühjahr des vergangenen Jahres haben wir nicht nur mit den Ländern und den Verbänden, die im Verkehrsbereich aktiv sind, eng beraten, sondern wir haben in den ersten drei Maiwochen des letzten Jahres auch ein ausgesprochen breit angelegtes Verfahren der Bürgerbeteiligung durchgeführt, begleitet von einer ganztägig anwesenden Expertengruppe von jeweils sechs Helfern und Beratern, die ständig an den Telefonen und online waren. Sie haben in diesen drei Wochen 30.000 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erhalten. All dies ist in unsere Erwägungen eingeflossen.

Künftig sollen Punkte nur noch für solche Verstöße vergeben werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind.

Zwei Beispiele für Verstöße, bei denen keine Punkte mehr vergeben werden sollen:

Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot oder gegen die Umweltplakettenpflicht. Weil diese Verstöße nicht verkehrssicherheitsrelevant sind, sollen sie keine Punkte mehr zur Folge haben. Aber ich sage in aller Deutlichkeit: Wer dagegen verstößt, geht natürlich nicht leer aus; denn er wird natürlich mit einer Bußgeldsanktion belegt. Beispielsweise ist für einen Verstoß gegen die Umweltplakettenpflicht ein Bußgeld von 80 Euro vorgesehen, also ein höheres Bußgeld als bisher.

Unsere Vorschläge zur neuen Höhe der Bußgelder halte ich übrigens für ausgewogen. Ich glaube, alle, die sich mit Bußgeldern in Nachbarländern Deutschlands befassen, können das bestätigen. Wer beispielsweise die Höhe der Bußgelder in Italien oder Österreich kennt – ich selbst wurde noch nie Opfer davon, aber es wird mir ständig erzählt –, der muss sich diesbezüglich in Deutschland regelrecht wohlfühlen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Punktesystem wird also einfacher und transparenter:

Erstens. Verstöße werden künftig mit einem Punkt, mit zwei Punkten oder mit drei Punkten geahndet, je nach Schwere des Verstoßes. Unterschieden wird zwischen einem schweren Verstoß, einem besonders schweren Verstoß und einem besonders schweren Verstoß inklusive eines Tatbestandes, der strafrechtsrelevant ist, beispielsweise wenn jemand über eine Ampel fährt, die schon länger als eine Sekunde rot war, und dabei auch noch jemanden verletzt.

Zweitens. Wir schaffen einen Punktetacho – so haben wir es genannt – und sehen klare Maßnahmen vor: Bei ein bis drei Punkten erfolgt zunächst eine Vormerkung, ab vier Punkten eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung mit Anordnung der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, ab acht Punkten schließlich ein Führerscheinentzug.

Drittens. Es wird endlich feste Tilgungsfristen geben. Jeder Verstoß verjährt für sich, und es wird keinen Mischmasch mehr mit Überliegefristen und Tilgungshemmungen geben.

Jeder kann sich also darauf verlassen, dass Punkte für einen bestimmten Verstoß nach einer klar definierten Zeitspanne auch wieder gelöscht werden.

Bei so vielen Betroffenen kann es nicht verwundern, dass heftig darüber diskutiert wird; schließlich gibt es unter den 82 Millionen Menschen in Deutschland 82 Millionen Experten für dieses Thema. Das betrifft übrigens auch die Frage – ich will das ganz offen ansprechen –, ob es nicht weiterhin einen Punkterabatt für solche Personen geben soll, die sich freiwillig einem Seminar unterziehen. Ein Argument lautet, dass ohne eine solche Rabattregelung besonders Vielfahrer stärker belastet sind. Ich weiß, das ist ein ernstzunehmendes Argument. Bei allem, was wir hier entscheiden und tun, sollten wir hier aber immer die Frage der Verkehrssicherheit an vorderste Stelle rücken.

In diesem Fall müsste man die Frage beantworten, wann jemand ein Vielfahrer ist: bei 20.000 Kilometern, bei 50.000 Kilometern oder bei 100.000 Kilometern? Dabei eine Abgrenzung vorzunehmen, ist auch keine ganz einfache Angelegenheit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren zu praktikablen und überzeugenden Lösungen kommen. Ich werbe ausdrücklich für einen fraktionsübergreifenden Konsens. Bei der Materie, um die es sich hier handelt, geht es um Menschen und um Verkehrssicherheit. Ich glaube, hier kann das ganze deutsche Parlament zu einer einheitlichen Auffassung gelangen.