Regierungserklärung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, zur Energieinfrastruktur vor dem Deutschen Bundestag am 14. März 2013 in Berlin:
- Datum:
- 14.03.2013
- Bulletin
- 30-1
„Eine starke Energieinfrastruktur für Deutschland“
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Wir haben in Deutschland eine starke Volkswirtschaft, einen starken Mittelstand mit einem starken industriellen Kern. Es ist diese Struktur, die Wachstum möglich macht, die Beschäftigung sichert und damit für den Wohlstand in unserem Lande steht. Weil wir das wissen, kämpft diese Regierungskoalition genau für diese Struktur. Das gilt insbesondere in dem wichtigen Bereich der Energiepolitik.
Es gibt fünf Felder – Kraftwerke, neue Netze, natürlich erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energieforschung –, in denen es sich besonders lohnt, genau für diese Struktur zu kämpfen. Die Leitlinien, die für eine kluge Energiepolitik immer gelten, sind
zum Ersten eine umweltfreundliche Erzeugung,
zum Zweiten das wichtige Thema Versorgungssicherheit und
zum Dritten die Bezahlbarkeit von Energie, und zwar nicht nur für Unternehmen, sondern für Menschen und private Haushalte gleichermaßen.
Der Aspekt der Umweltverträglichkeit – ich finde, daran kann man zwei Jahre nach der Katastrophe von -Fukushima erinnern – ist der eigentliche Grund für unseren gemeinsamen Beschluss, aus der Kernenergie auszusteigen. Er wurde hier im Deutschen Bundestag gefasst. Er ist getragen von einer breiten Mehrheit im Bundesrat und in der Gesellschaft.
Anders als die frühere rot-grüne Bundesregierung haben wir uns nicht darauf beschränkt, einfach nur den Ausstieg zu beschließen und danach die Hände in den Schoß zu legen, so wie Sie es sehr selbstzufrieden getan haben. Wir haben gewusst: Wir müssen alles dafür tun, dass das Ziel, bis zum Jahr 2022 auszusteigen, auch erreicht werden kann. Sie haben sich nach Ihrem Beschluss zurückgelehnt. Wir haben die Dinge in die Hand genommen und haben angefangen, die Energiepolitik in allen wichtigen Feldern, gerade im Bereich der Energieinfrastruktur, umzusetzen.
Der erste Bereich ist der Bereich der neuen Netze. Wir haben dafür die notwendigen Gesetze beschlossen, zum Beispiel das Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Unser Ziel ist es, die bisherigen Planungs- und Bauzeiten von derzeit bis zu zehn Jahren auf vier Jahre zu verkürzen. Ein Teil dieser Gesetze beinhaltet die Vorgabe, einen Netzentwicklungsplan auf den Weg zu bringen, der die Strukturen, aber auch die weiteren Maßnahmen für den Netzausbau in Deutschland festlegt. Genau das ist in enorm kurzer Zeit gelungen. Man darf nicht vergessen: Bisher gab es einen solchen Netzentwicklungsplan nicht. Man musste ihn also im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Nichts heraus definieren, um zu sehen, wie die neuen Netzstrukturen in Deutschland aussehen sollen.
Der Netzentwicklungsplan liegt jetzt vor. Wir wissen, dass 2.900 Kilometer ertüchtigt oder im Bestand erneuert werden müssen. Es gibt weitere 2.800 Kilometer, die tatsächlich neu gebaut werden müssen. Es ist gut, dass wir diesen Netzentwicklungsplan haben. Entscheidend ist aber auch das Umsetzen dieses Netzentwicklungsplans; denn wir haben sehr frühzeitig – schon bei der -Gesetzgebung – gesagt: Wenn wir in Deutschland Industriepolitik betreiben wollen, bedeutet dies das Durchsetzen, das Umsetzen von Infrastrukturmaßnahmen.
Wenn Sie in Deutschland Infrastrukturmaßnahmen umsetzen wollen, brauchen Sie die Akzeptanz, das Verständnis der Bevölkerung. Deswegen wurde sehr früh ein Konsultationsverfahren eröffnet, damit die betroffenen Menschen vor Ort und die betroffenen Kommunen Stellung nehmen konnten. Diese wurden von den Übertragungsnetzbetreibern einbezogen und später auch von der Bundesnetzagentur.
Es gab in diesem einjährigen Verfahren über 3.300 Einwendungen von Privatpersonen. Alle konnten in den Diskussionsprozess einfließen. Es ist quasi revolutionär für die Bundesnetzagentur, dass die Behörde die Anliegen nicht nur in Form von schriftlichen Stellungnahmen behandelt hat, sondern sie ist in die Fläche gegangen, sie hat mit den betroffenen Kommunen und den betroffenen Menschen gesprochen.
In Stuttgart zum Beispiel wird das, was im Schlichtungsverfahren vereinbart wurde, immer noch nicht umgesetzt, weil man nicht bereit ist, dafür das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen. Da weiß man, was man an dieser Bundesregierung hat; denn wir sprechen mit den Menschen, um Infrastrukturprojekte umzusetzen. So sieht richtige Bürgerbeteiligung aus.
Als Folge des Netzentwicklungsplans diskutieren wir heute gemeinsam in erster Lesung das Bundesbedarfsplangesetz. Dabei geht es nicht nur darum, wie die neuen Trassenverläufe aussehen sollen, sondern wir müssen uns konkret überlegen, wie wir die Voraussetzung dafür schaffen, dass Projekttrassen, zum Beispiel für die Erdverkabelung, entstehen können.
Wir sehen auch eine Instanzenwegverkürzung vor, das heißt, dass man sich mit einer Klage direkt an das Bundesverwaltungsgericht wenden kann, das dann endgültig entscheidet. Damit können wir die Geschwindigkeit im Bereich Netzausbau erreichen, die wir uns vorgenommen haben, ebendiese vier Jahre.
Was noch viel entscheidender ist: Wir arbeiten hervorragend mit den Bundesländern zusammen. Das ist keine Selbstverständlichkeit; denn derzeit ist es so, dass sich mindestens acht von 16 Bundesländern autonom versorgen möchten, weitere möchten sich in Bezug auf erneuerbare Energien nicht nur autonom versorgen, sondern sie sogar exportieren.
– Das ist Blödsinn, Herr Krischer, wenn 16 Bundesländer nur jeweils an sich denken und nicht an die gemeinsame Umsetzung dieser Energiewende.
Wir sagen Ihnen: Der Erfolg wird nur möglich sein, wenn alle 16 Bundesländer, der Bund und Europa bei dem wichtigen Thema Netzausbau zusammenstehen. Deswegen schaffen wir mit dem Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzung dafür, dass erstmalig auch die großen und raumbedeutsamen Strecken, die mehrere Länder übergreifen, in die Planungszuständigkeit des Bundes, der Bundesnetzagentur übergehen können. Bisher haben wir immer gesehen: Dort, wo zwei Ländergrenzen aneinanderstoßen, kommt es zu Schwierigkeiten, kommt es zu Verzögerungen. Das muss geändert werden. Deswegen hoffen wir sehr, dass der Bundesrat bereit ist, auch wenn es um die konkreten Strecken geht, wenn es auf die einzelnen Maß-nahmen ankommt, seine Zusage einzuhalten und die Zuständigkeiten von den einzelnen Ländern auf den Bund zu übertragen. Sonst wird es schwierig mit der Verkürzung von Bau- und Planungszeiten bei dem wichtigen Netzausbau in Deutschland.
Mindestens genauso wichtig wie die großen Fernübertragungsnetze ist das Verteilnetz. Wir diskutieren darüber im Rahmen der Netzplattform in meinem Ministerium, aber auch in anderen Gremien. Wir überlegen: Wie muss ein solches Verteilnetz eigentlich aussehen? Wir werden ungefähr die gleiche Anzahl an Kilometern brauchen, nur um das Verteilnetz zu ertüchtigen und zu modernisieren. Hier geht es nicht nur darum, Produktion und Verbrauch räumlich zusammenzubringen, sondern Sie müssen Produktion und Verbrauch auch zeitlich zusammenbringen. Deswegen brauchen wir nicht nur Verteilnetze mit vielen Tausend Kilometern, sondern wir brauchen auch intelligente Netze, die in der Lage sind, Produktion und Verbrauch zusammenzubringen. Wenn wir die beiden Dinge zusammenbringen wollen, dann brauchen wir nicht nur die Netze, sondern dann müssen wir uns auch darüber Gedanken machen, wie der Markt für den konventionellen Kraftwerksbereich aussieht.
Ich will hier für die Bundesregierung und die Regierungskoalition sehr klar sagen: Wenn wir aus der Nutzung der Kernenergie aussteigen, werden wir, auch wenn wir auf den stärkeren Ausbau des Bereichs der erneuerbaren Energien setzen, auch in Zukunft konventionelle Kraftwerke brauchen, Gaskraftwerke genauso wie Kohlekraftwerke. Wenn die Grünen beschließen, dass man gerne auf Kohlekraftwerke verzichten möchte, dann ist das den Menschen gegenüber schlichtweg unehrlich; denn irgendwo muss der Strom für die Menschen und die Unternehmen ja herkommen.
Dass wir für Versorgungssicherheit stehen, haben wir bei der Winterregelung gezeigt, die Sie im Bundestag im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen haben. Natürlich wissen wir, dass all die Maßnahmen, die darin enthalten sind, nicht vollumfänglich die Schönheit der sozialen Marktwirtschaft widerspiegeln. Aber bei der Abwägung zwischen der Versorgungssicherheit auf der einen Seite und der Schönheit mancher Instrumente auf der anderen Seite war und ist es immer richtig, sich für die Versorgungssicherheit der Menschen und Unternehmen gleichermaßen zu entscheiden.
Wir brauchen Ähnliches auch bei der Marktstruktur im Bereich der konventionellen Kraftwerke. Allein auf den Strom und nicht auf die Erzeugung zu achten, wird auf Dauer nicht mehr funktionieren. Trotzdem warne ich davor, zu glauben, dass man nur Kapazitätsmärkte fordern müsse und schon wäre das Problem gelöst. „Kapazitätsmärkte“ ist ein schönes Wort dafür, dass man das Vorhalten von Kraftwerken mit dem Geld der Stromkunden in Deutschland subventionieren will. Wenn Sie ein Problem, das durch die Förderung des Bereichs der erneuerbaren Energien, also durch ein Subventionsgesetz entstanden ist, durch eine weitere Subvention lösen wollen, dann handeln Sie entgegen dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Das kann nicht die alleinige Lösung für das zukünftige Marktdesign in Deutschland sein.
Wenn Sie ein solches Marktdesign auf den Weg bringen wollen, gerade für konventionelle Kraftwerke, dann müssen Sie auch an die Förderung des Bereichs der erneuerbaren Energien herangehen; denn beides gehört zusammen, die konventionelle Energieerzeugung in Deutschland und die Erzeugung durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Das bisherige Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien ist ein Gesetz, das eigentlich nicht zur sozialen Marktwirtschaft passt. So, wie es momentan aufgebaut ist, ist es ein planwirtschaftliches Gesetz.
Es ist damals entstanden, als man eine Nischenbranche größer machen wollte. Das war absolut gerechtfertigt; jetzt aber haben wir ein Gesetz, das sich mit einem Markt befasst, der längst nicht mehr einem Nischenmarkt entspricht, sondern einen Marktanteil von 25 oder 35 Prozent hat. Deswegen dürfen Sie ein solches Gesetz nicht länger zulassen. Das ist ein Gesetz, mit dem der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag, den Preis für jede einzelne Erzeugungsart auf den Cent genau festlegt. Das ist Planwirtschaft und führt natürlich auch zu all den Verzerrungen und zu Ineffizienzen, die die Planwirtschaft mit sich bringt.
– Frau Höhn, gerade Sie haben doch dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Es ist doch Ihre Verantwortung, dass wir momentan – mit all den Verzerrungen – in der Planwirtschaft leben.
Wenn Sie sich ein Windrad in den Hintergarten stellen – egal ob Sie einen Netzanschluss haben oder nicht –, bekommen Sie bis zu 95 Prozent Ihrer Kosten vergütet. Was ist das für ein Geschäftsmodell? Frau Höhn, stellen Sie sich vor, unser Wirtschaftsausschussvorsitzender Herr Hinsken – er ist Bäcker – würde ständig Brötchen produzieren, die er nicht verkaufen müsste, und er würde trotzdem 95 Prozent der Kosten als Vergütung bekommen. Was für ein großartiges Geschäftsmodell wäre das?
Es hat nur zwei Nachteile:
Erstens. Die Menschen in Deutschland müssten es bezahlen.
Zweitens. Es wäre kein zur sozialen Marktwirtschaft passendes Modell, und deswegen verzichtet Herr Hinsken auf ein solches Modell. Das Gleiche gilt auch für die Energiepolitik in Deutschland.
– Herr Steinmeier, wir regieren, und es wird – damit wir das auch gleich geklärt haben – auch nach der nächsten Bundestagswahl so bleiben.
Deswegen brauchen wir ein anderes Modell, ein Mengenmodell, mit dem endlich die unterschiedlichen Erzeugungsarten – so, wie es sich für die soziale Marktwirtschaft gehört – in einen Wettbewerb miteinander gestellt werden. Sonst wird Energie am Ende nicht mehr bezahlbar sein.
Wir erleben gerade die Diskussion über eine EEG-Umlage in Höhe von 5,277 Cent, die vielleicht bis zum Ende des Jahres sogar noch auf sechs Cent die Kilowattstunde ansteigen wird. Ich finde, diese Zahlen zeigen eines sehr deutlich: Wir müssen schon jetzt – nicht zum Zweck der Integration von konventionellem Markt und dem Bereich der erneuerbaren Energien, sondern gerade im Interesse der Bezahlbarkeit von Energie für den Mittelstand, aber auch für private Haushalte – an einer grundlegenden Reform des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien arbeiten.
Die Energiepreise sind das Entscheidende für unseren Mittelstand und unseren industriellen Kern. Die deutsche Wirtschaft steht in einem internationalen Wettbewerb mit günstigen Energiepreisen in Europa, mehr aber noch außerhalb Europas. Wir sprechen über Strompreise für Industrieunternehmen von zehn bis 15 Cent die Kilowattstunde hier in Deutschland und in Europa. Wir sprechen, was beispielsweise die USA angeht, über Strompreise im Bereich von zwei bis fünf Cent die Kilowattstunde.
Wenn künftig viele Unternehmen in Deutschland Investitionsentscheidungen zulasten des Standortes Deutschland beziehungsweise Europa treffen, indem sie in die USA gehen, wäre das gerade für unseren industriellen Kern fatal; denn wir brauchen die gesamte Bandbreite einer industriellen Wertschöpfungskette. Das betrifft chemische Grundstoffe, Stahl und Aluminium genauso wie Hightechprodukte. Deswegen ist es notwendig, dass die Bezahlbarkeit von Energie als prioritäre Aufgabe der Wirtschaftspolitik anerkannt wird. – Auch von Ihnen, Frau Höhn.
Sie kommen aus Nordrhein-Westfalen. Ich sage Ihnen: Die Unternehmen werden sich sehr genau ansehen, wie Politiker aus Nordrhein-Westfalen agieren, wenn es darum geht, für die Bezahlbarkeit von Energie zu kämpfen. Daran hängen hier Hunderttausende Arbeitsplätze. Sie zeigen, dass Sie kein Interesse an den Arbeitsplätzen in Deutschland haben. Das ist doch das wahre Gesicht von Roten, Grünen und Linken in Deutschland. – Die Opposition zeigt – das spüren wir – ihr schlechtes Gewissen, indem sie umso lauter schreit.
Sie haben den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie beschlossen und nichts für unser Land beziehungsweise für neue Netze getan. Auch für neue Kraftwerke und den Bereich der erneuerbaren Energien haben Sie nichts getan – und schon gar nichts für Energieforschung und Energieeffizienz. Im Gegenteil, bei Energieeffizienz halten Sie es bis heute nicht für nötig, etwas für die Menschen zu tun. Sie blockieren nach wie vor Gesetze im Bundesrat, bei denen es darum geht, Energieeffizienz für die Menschen durchzusetzen. Das ist doch Ihr Gesicht, wenn es um Energieversorgung in Deutschland geht.
Ich halte also fest: Diese Regierungskoalition hält sich an die drei energiepolitischen Grundsätze Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in den fünf wesentlichen Feldern Netzausbau, Kraftwerksausbau, erneuerbare Energien, Energieforschung und Energieeffizienz.
Viele Unternehmen aus dem Ausland beneiden uns um unsere starke Volkswirtschaft. Sie haben sich zu Anfang die Frage gestellt: Kann Deutschland den Ausstieg bis zum Jahre 2022 schaffen? Wenn man sich jetzt die Pläne ansieht, wenn man die Dinge erklärt, wenn man die Vorbereitung erkennt, dann weiß man: Wenn es einer schaffen kann, dann ist das unser Land. Diese Regierungskoalition steht und kämpft dafür, dass genau das gelingen kann.
