Rede des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, zur Reform des Verkehrszentralregisters vor dem Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2012 in Berlin:
- Datum:
- 12.12.2012
- Bulletin
- 117-2
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es ist etwas ungewohnt, nicht vom Rednerpult aus zu sprechen. Die Usancen der Regierungsbefragung legen es dem Redner auf, vom Platz aus zu sprechen. Deswegen stehe ich jetzt hier an der Regierungsbank.
Das Bundeskabinett hat heute die Reform des Verkehrszentralregisters oder – wie es im Umgangsdeutsch heißt – die Punktereform durch Beschluss eines Entwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung gesetzgeberisch auf den Weg gebracht. Diesem Kabinettsbeschluss ging eine lange Vorarbeit voraus. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren eine ausgesprochen intensive Abstimmung mit den Ländern betrieben. Wir haben vor allen Dingen erstmals eine sehr umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung hergestellt, indem wir in den ersten Mai-Wochen dieses Jahres eine dreiwöchige Internetanhörung mit über 30.000 Eingaben durchgeführt haben, die wir in mehreren Punkten auch berücksichtigt haben. Sowohl bei der Länderanhörung als auch bei der Internetanhörung hat sich gezeigt, dass diese Materie von einer ausgesprochen großen Überparteilichkeit, von einer Unabhängigkeit von den Fraktionsgrenzen geprägt ist. Es ist also eine Materie mitten aus dem praktischen Alltag der Öffentlichkeit heraus.
Es hat sich auch eines gezeigt: Entgegen unseren Erwartungen sind bei der Internetanhörung weniger Klagen darüber gekommen, dass etwas strenger wird, sondern – im Gegenteil; das hat uns überrascht – es sind in hohem Maße Verschärfungen gefordert worden. Das ist erklärbar mit dem übergeordneten Ziel, das wir mit dieser Reform verbinden, nämlich mehr Verkehrssicherheit herzustellen. Das ist das überragende Ziel. Deswegen setzen wir auch an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers an. Deswegen wird das Verkehrszentralregister auch in Fahreignungsregister umbenannt. Es geht also immer um die Frage: Gibt der Verkehrsteilnehmer die Gewähr dafür, dass er zuverlässig und regelkonform am Straßenverkehr teilnimmt? Das gilt übrigens nicht nur für Fahrzeughalter, also für Personen mit motorisierten Fahrzeugen jeder Art, sondern auch für Radfahrer oder – theoretisch und praktisch – für Fußgänger. Das wird gerne übersehen, ist aber nicht minder wichtig.
Wir wollen damit auch erreichen, dass das ganze System einfacher wird, dass es gerechter und vor allen Dingen auch überschaubarer, transparenter wird.
Die wichtigsten Änderungen in einem kurzen Überblick: In Zukunft wird jeder Verstoß für sich verjähren. Jeder Punkt, der in Zukunft gegeben wird, wird für sich abgebaut und nicht in komplizierten gegenseitigen Verwebungen stehen, die im Grunde genommen nur noch ganz wenige ausgewiesene Experten im Detail überblickt haben.
Mit Punkten werden außerdem nur noch solche Verstöße geahndet, die wirklich verkehrssicherheitsrelevant sind. Verstöße, die nicht die Sicherheit gefährden, werden in Zukunft nicht mehr erfasst, beispielsweise das Einfahren in eine Umweltzone ohne die erforderliche Plakette. Dafür gab es nach dem alten System bisher einen Punkt. In Zukunft wird das nicht mehr der Fall sein, weil das nicht die Sicherheit gefährdet. Gleichwohl – das will ich betonen – muss derjenige, der dabei erwischt wird, künftig mit 80 Euro Verwarngeld rechnen.
Wir haben in Zukunft eine klare Differenzierung nach drei Punktekategorien.
In die Kategorie ein Punkt fallen schwere Verstöße,
in die Kategorie zwei Punkte besonders schwere Verstöße und
in die Kategorie drei Punkte besonders schwere Verstöße, die mit einem Straftatbestand verbunden sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn zu einer Fahrt unter Alkoholeinfluss Fahrerflucht hinzukommt.
In Zukunft haben wir auch eine sehr klare Einstufung in unterschiedliche Kategorien.
Wenn drei Punkte angesammelt sind, kommt es zu einer Vormerkung, der Betroffene wird also noch nicht informiert.
Bei vier und fünf Punkten kommt es zu einer Ermahnung, das heißt, er wird informiert und ihm wird Hilfe angeboten, wie er sich bessern kann.
Bei sechs und sieben Punkten kommt es zu einer Verwarnung. Dabei wird auch ein Seminar angeordnet.
Bei acht Punkten kommt es schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Das war bisher bei 18 Punkten der Fall. Also: Es wird nicht bei 18 Punkten, sondern bereits bei acht Punkten der Führerschein entzogen. Dafür gibt es aber nicht, wie bisher, bis zu sieben Punkte für eine Tat, sondern nur bis zu drei Punkte.
Wir werden die Eintragungsgrenze von bisher 35 Euro auf 55 Euro anheben. Das heißt, ab 60 Euro wird ein Punkt eingetragen. Auch dieser Vorschlag, dass hier schärfer zugegriffen werden soll, kam aus der öffentlichen Anhörung. Es gibt aber einige Ausnahmen: Das BMU hat beispielsweise verlangt, dass für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette ein Verwarngeld von 80 Euro fällig werden soll, auch wenn es dafür keinen Punkt mehr gibt.
Das waren in Kürze der Hintergrund und die wichtigsten Bestandteile dieser Reform.
