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Rede des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, zum zehnten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik vor dem Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2012 in Berlin:

Datum:
24.10.2120
Bulletin
96-1

Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass das Kabinett heute einen sehr umfangreichen zehnten Bericht der Bundesregierung über die gemeinsame Menschenrechtspolitik verabschiedet hat. Es ist Ihnen bekannt, dass dieser nicht der Bericht eines Ressorts ist, sondern dass es natürlich eine Querschnittsaufgabe ist. Das heißt, dass auch die unterschiedlichen Ressorts sowohl innen- als auch außenpolitisch zu Haltung, den Aktionen und den notwendigen Maßnahmen zur Menschenrechtspolitik beigesteuert haben und wir vom Auswärtigen Amt dies koordiniert haben. Der Menschenrechtsbericht stellt die zentralen Entwicklungen in der deutschen und in der internationalen Menschenrechtspolitik für den Zeitraum vom 1. März 2010 bis zum 29. Februar 2012 dar. Er verdeutlicht die zentrale Rolle der Menschenrechte in der Außen- und Innenpolitik der Bundesregierung.

Die Bundesregierung betrachtet den Einsatz für Menschenrechte als ein zentrales Politikanliegen, innen- wie außenpolitisch. Wir wollen eine interessengeleitete, vor allen Dingen aber auch eine werteorientierte Außenpolitik. Es gibt aus unserer Sicht keine menschenrechtsfreien Politikbereiche. Das ergibt sich schon aus den vorgestellten Aktivitäten: Einsatz für die Religionsfreiheit – Sie alle wissen, dass das leider in den letzten Jahren an Dringlichkeit und an Bedeutung zugenommen hat –, aber auch der Einsatz für Kinder- und Frauenrechte, der Schutz von Menschenrechtsverteidigern – das sehe ich selber als besonders wichtig an; wenn man etwas für Menschenrechte tun will, muss man gerade auch die Menschenrechtsverteidiger schützen und ihre Arbeit unterstützen –, die Verhinderung von Menschenhandel, der Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Bekämpfung von Diskriminierungen.

Der Bericht greift auch aktuelle politische Entwicklungen auf, zum Beispiel den Umbruch in der arabischen Welt – ich habe auf das Thema der religiösen Pluralität bereits hingewiesen –, aber auch das deutsche Engagement im Sicherheitsrat zu dem wichtigen Anliegen „Kinder in bewaffneten Konflikten“, das heißt, den besseren Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten durch die internationale Staatengemeinschaft zu gewährleisten. Hinzu kommt – hier darf ich mich beim Deutschen Bundestag über alle Fraktionsgrenzen hinweg bedanken – die Unterstützung für die von Deutschland aus initiierte Kampagne für ein universelles Menschenrechtslogo. Es ist sehr verbreitet – ich sehe, Herr Kollege Strässer, Sie haben es angesteckt – und hat international eine erfolgreiche Bewegung und Unterstützung ausgelöst.

Der Bericht wird ergänzt durch ein Länderkapitel. Dort werden die menschenrechtlichen Entwicklungen in circa 70 Staaten aufgezeigt und die Maßnahmen zur Förderung von Menschenrechten vor Ort vorgestellt. Es ist uns allen bekannt, dass Menschenrechtspolitik Ausdauer und Hartnäckigkeit verlangt, manchmal ein klares Auftreten in der Öffentlichkeit, sehr oft auch ein leises, aber deswegen nicht minder engagiertes Vorgehen. Der Einsatz für Menschenrechte erfordert gelegentlich schmerzhafte, aber unvermeidbare Abwägungen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

Ein integraler Bestandteil des Berichts ist der Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung. Das ist ein Aktionsplan, der auf eine Initiative des Deutschen Bundestages zurückgeht. Sie finden ihn jetzt hier umgesetzt. Er zeigt die Prioritäten für die Arbeit der Bundesregierung in den nächsten zwei Jahren auf. Der Entwurf dieses Aktionsplans wurde mit Vertretern des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Dachverbandes der deutschen Menschenrechtsorganisationen, Forum Menschenrechte, erörtert. Dieser Austausch hat sich – das hat mir Markus Löning als Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe bestätigt – als sehr nützlich erwiesen.

Wir wissen, dass die Menschenrechtspolitik nicht nur von der Regierung, sondern auch von vielen Institutionen, national wie international, wahrgenommen und getragen wird. Dazu zählen die Ministerien, die Parlamente, rechtsstaatliche Träger, natürlich auch die Menschenrechtsinstitutionen bis hin zu Gewerkschaften, Unternehmen und Interessenverbänden, vor allem aber auch die Zivilgesellschaften. Dass wir die Zivilgesellschaften durch unsere Politik stärken, ist ganz offensichtlich. Mit diesem Menschenrechtsbericht wollen wir zum Dialog einladen.