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Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2012 in Berlin:

Datum:
18.10.2012
Bulletin
93-3

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren!

Einrichtungen der Wissenschaft stehen in einem starken internationalen Wettbewerb um Wissen und Technologien, und sie stehen in einem Wettbewerb um gute Rahmenbedingungen, der ebenso stark ist. Sie brauchen Gestaltungsspielraum, sie brauchen Handlungsfreiheit, Eigenverantwortung, einen autonomen Status ihrer Institution. Dies beschäftigt uns seit langem. Ich habe gerade Frau Flach, die sich, bevor sie ins Gesundheitsministerium ging, viele Jahre dafür stark gemacht hat, gesagt, dass es uns nun gelingt, den Einrichtungen die Bedingungen zu geben, die not-wendig sind, um international stark und souverän auftreten zu können.

Der Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten, hat deshalb auch einen starken und ungeteilten Zuspruch aus der Wissenschaft bekommen. Er hat über Fraktionsgrenzen hinweg einen breiten politischen Konsens gefunden; das freut mich. Das Gesetz ist damit nicht nur ein Gesetz der einen oder anderen Gruppe im Parlament, sondern auch das Ergebnis eines langjährigen Dialoges der wissenschaftspolitischen Sprecher mit unseren Wissenschaftsorganisationen.

Drei Säulen tragen dieses Gesetz: Autonomie, Eigenverantwortung und Transparenz.

Autonomie heißt Selbstständigkeit, wenn es um Profil, Programme, Projekte und Strategien geht. Die Einrichtungen müssen selbst entscheiden können. Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Forschungsprojekte betreuen und gestalten, müssen sie immer auch kurzfristig die Möglichkeit haben, neue Wege zu gehen, umzuplanen und bislang nicht Vorhersehbares aufzugreifen. Neue Ansätze müssen berücksichtigt werden, Forschungsergebnisse in die weiteren Planungen auf-genommen werden. Hierfür ist größtmögliche Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung erforderlich. Dafür sind Globalhaushalte notwendig. Genau das ermöglicht dieses Gesetz.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das viele von uns in den letzten Jahren verfolgt haben: Die Gründungsphase des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen hat uns gezeigt, wie wichtig diese operative Flexibilität vor Ort ist. Nur so können wir aktuelle, gesellschaftlich relevante Forschungsgebiete zügig erschließen und uns im internationalen Vergleich an der Spitze positionieren.

Die Wissenschaftseinrichtungen werden durch das Gesetz mehr Freiheit und Selbstständigkeit bei Finanz- und Personalentscheidungen, bei Kooperationen und Bauvorhaben erhalten. Wir machen Ernst mit der Deregulierung und in der Folge dann auch mit dem Bürokratieabbau, nicht nur, weil es effizienter ist, sondern auch, weil wir die Einrichtungen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützen wollen, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Wir wissen, das steigert die Leistung.

Zweitens: Eigenverantwortung. Freiheit ist an Verantwortung gebunden. Deshalb kann ich Ihnen versichern – das sage ich ganz besonders den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die uns berechtigterweise viele Fragen gestellt haben –: Die Pilotphase der Wissenschaftsfreiheitsinitiative hat gezeigt, dass die Einrichtungen maßvoll und verantwortungsbewusst mit ihrer Selbstständigkeit umgehen und dass sie unser Vertrauen verdient haben.

Mehr Eigenverantwortung bedeutet auch, die Detailsteuerung durch Staat und Verwaltung weiter zurückzufahren. Das bedeutet aber nicht Regellosigkeit. Die Verantwortungsbereiche von Wissenschaftseinrichtungen, Staat und Politik werden ins-gesamt klarer gefasst und damit auch transparenter. Ich glaube, das ist ein zentraler Punkt. Wir bauen nicht Regeln ab. Autonomie heißt nicht Anarchie. Vielmehr haben wir neue Formen der Rechenschaftsgebung und der Rechenschaftslegung.

Drittens: Transparenz. Transparente Strukturen machen Verantwortung sichtbar. Mit dem Monitoring zum Pakt für Forschung und Innovation und mit den damit verbundenen Zielvereinbarungen haben wir bereits gute Erfahrungen gemacht. Auf diesen Erfahrungen bauen wir auf. Wir wollen kein starres Berichtswesen, sondern ein flexibles Instrumentarium, mit dem wir auch kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen reagieren können. Wir wollen keine neue Bürokratie, sondern wir wollen den Abbau bisheriger Bürokratie.

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist schlank konzipiert. Herr Professor Schubert vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung hat dies im Rahmen der Expertenanhörung zur inhaltlichen Seite des Gesetzentwurfes treffend formuliert. Ich zitiere: Es sind sieben einfache Paragrafen, die in weiten Bereichen oder in weiten Teilen eine Diskussion beenden – zumindest für die außeruniversitäre Forschung –, die wir nun seit mindestens 20 Jahren führen.

Ich bin davon überzeugt: Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz wird dem gesamten Wissenschaftssystem positive Impulse geben. In diesem Zusammenhang nenne ich ausdrücklich auch die Ressortforschungseinrichtungen. Mit dem Entwurf für den Haushalt 2013 hat die Bundesregierung auch für solche Einrichtungen wichtige Flexibilisierungen auf den Weg gebracht.

Und ich freue mich sehr, dass das Parlament auch den DAAD und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung in dieses Gesetz aufnimmt.

Danke an alle. Auch hier gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz geht so hinaus, wie es hereingekommen ist. Dies begrüße ich außerordentlich.

Ich ermutige schließlich die Länder, im Blick auf die Hochschulen ausdrücklich gemeinsam mit uns diesen Weg zu gehen. Wir haben viele Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, und genau dafür ist es wichtig, dass auch die Hochschulen ein vergleichbares Maß an Autonomie erhalten.

Ich bin davon überzeugt: Für die Wissenschaft in Deutschland, für die betroffenen Wissenschaftseinrichtungen ist dieses Gesetz Signal zum Aufbruch, eine weitere Etappe zur Stärkung in einem harten internationalen Wettbewerb.