Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz – WissFG vor dem Deutschen Bundestag am 29.Juni 2012 in Berlin:
- Datum:
- 29.06.2012
- Bulletin
- 65-5
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren!
Die Bundesregierung hat Anfang Mai dieses Jahres den Entwurf des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes verabschiedet, den wir heute in erster Lesung beraten werden. Sein Vorläufer waren untergesetzliche Regelungen, die wir in der Zeit der Großen Koalition verabredet haben und die sich – so hat die Evaluation gezeigt – bewährt haben. Deshalb gehen wir nun den nächsten Schritt: Wir treffen gesetzliche Regelungen. Damit setzen wir im Hinblick auf die neuen Regelungen ein Zeichen der Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit.
Diese Maßnahme ist für die großen Forschungsorganisationen wichtig. Sie ist in Wirklichkeit auch ein Teil der Internationalisierungsstrategie, weil die Bedingungen, die wir schaffen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Forschungsorganisationen stärken werden. Diese Maßnahme trägt außerdem dazu bei, die Attraktivität unseres Wissenschaftssystems zu stärken. Diesem Zweck dienen auch andere Maßnahmen wie der Hochschulpakt, die Exzellenzinitiative und der Pakt für Forschung und Innovation; hier ist ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen. Mit all dem verfolgen wir das Ziel, für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gute Bedingungen in Deutschland zu schaffen.
Es zeigt sich, dass diese Maßnahmen wirken. Gute Bedingungen am Standort Deutschland machen ihn international attraktiv. Deutlich wird dies zum Beispiel an der Tatsache, dass bei den Wissenschaftsorganisationen wie der Max-Planck-Gesellschaft mittlerweile ein Drittel der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und fast die Hälfte der Doktoranden aus dem Ausland kommen; das ist ein gutes Zeichen. Erst gestern waren ja in manchen Zeitungen Berichte zu lesen, in denen es hieß, dass die Internationalisierung auch an den Hochschulen zunehmen muss.
In Deutschland ergreift mittlerweile die Hälfte eines Jahrgangs ein Studium. Noch vor wenigen Jahren haben wir uns zum Ziel gesetzt, einen Anteil von 40 Prozent zu erreichen; wir sind mittlerweile weit darüber hinaus.
Hinzu kommt: Diese Bundesregierung hat 2009, mitten in der Wirtschaftskrise, gesagt: Wir investieren weiter in Bildung und Forschung, und zwar mehr als je zuvor. Das ist der richtige Zeitpunkt. – Vor diesem Hintergrund wundert es mich, dass die SPD angesichts der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2013 in diesen Tagen mit der Behauptung durchs Land zieht, der BAföG-Etat werde um 250 Millionen Euro gekürzt. Was Sie reden, reden Sie wider besseres Wissen. Außerdem reden Sie damit schlecht, woran Sie selbst in der Zeit der Großen Koalition mitgewirkt haben. Von 2005 bis zum Jahre 2013 werden die Ausgaben für das BAföG um 43 Prozent gestiegen sein.
Die Zahlen für 2013 sind natürlich auch eine Konsequenz aus der Bevölkerungsentwicklung. Die Schülerzahlen sind im letzten Jahr zurückgegangen. Erstmals ist die Zahl der Schulabsolventen gesunken; also verringern sich die Ausgaben für das Schüler-BAföG. Im Übrigen wissen Sie, dass es aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Blick auf behinderte Studierende unvorhersehbare Mehrausgaben gab, deren tatsächliche Größenordnung sich erst nach ersten Erfahrungen mit den Erstattungsforderungen der beteiligten Leistungsträger untereinander belastbarer konkretisieren ließ. Sie wissen, dass das eine gesetzliche Leistung ist. Es geht überhaupt nicht darum, was sich wer vornimmt, sondern „gesetzliche Leistung“ heißt: Es wird gezahlt. Es wird auch weiterhin mehr investiert, weil wir davon überzeugt sind, dass das ein wichtiger Punkt für die Studierenden in unserem Land ist.
Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz wollen wir die Rahmenbedingungen so ändern, dass das deutsche Wissenschaftssystem – das ist eines der wichtigsten Ziele dieser Bundesregierung – international immer stärker wird.
Vier Handlungsfelder gehören dazu:
Erstens. Unsere Forschungsorganisationen sollen Globalhaushalte für ihre Personal-, Sach- und Investitionsmittel führen können. So steht es im Gesetzentwurf. Das bedeutet konkret, dass wir die vollständige Überjährigkeit und Deckungsfähigkeit der Mittel ermöglichen. Noch vorhandene Stellenpläne werden entfallen.
Zweitens. Die Einrichtungen sollen verstärkt Drittmittel aus nichtöffentlichen Quellen einsetzen dürfen, um Spitzenforscher zu gewinnen. Das ist ein besonders wichtiges Anliegen im internationalen Wettbewerb um die Besten. Gleichzeitig werden wir die Bedingungen dafür durch flankierende untergesetzliche Maßnahmen – entsprechend den Gegebenheiten – auf dem internationalen Wissenschaftsmarkt flexibilisieren.
Drittens. Der Brückenschlag zwischen Wissenschaft und Wirtschaft macht marktfähige Innovationen erst möglich. Deshalb ist es wichtig, gute Bedingungen für Ausgründungen zu schaffen. Forschungseinrichtungen müssen ohne umständliche Genehmigungsverfahren Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland eingehen können. Durch klar geregelte Fristen wird das Genehmigungsverfahren beschleunigt.
Viertens. Der Bau von wichtigen Infrastrukturen in hochspezialisierten Bereichen darf nicht durch langwierige Verfahren verzögert werden. Wir konnten erreichen, dass die Wissenschaftseinrichtungen dann, wenn im Blick auf Baumaßnahmen der erforderliche Sachverstand – wir haben hier in den vergangenen Jahren schon gute Erfahrungen mit dem Max-Planck-Institut gemacht – und ein adäquates Controlling vorhanden sind, ihre Vorhaben künftig eigenständiger voranbringen können.
Dieses Ergebnis ist auch das Ergebnis des Ringens zwischen den Wissenschaftspolitikern einerseits und den Finanz- und Haushaltspolitikern andererseits gewesen; denn in dieser Diskussion ist natürlich immer wieder auch die Frage gestellt worden: Wie wird das Parlament kontrollieren und wie sieht wissenschaftsadäquates Controlling aus, wenn diese Freiheiten gegeben werden?
Mehr Freiheit heißt nicht weniger Verantwortung. Die Verantwortung vor Ort wird steigen. Mehr Flexibilität und mehr Autonomie werden mit einer Weiterentwicklung des wissenschaftsadäquaten Controllings einhergehen. Eine gesteigerte Eigenverantwortung gehört zu unserem Verständnis von einer international wettbewerbsfähigen Wissenschaftsgesellschaft.
Ich bin davon überzeugt, dass das Wissenschaftsfreiheitsgesetz positive Impulse für das gesamte Wissenschaftssystem entfalten wird.
Es gibt hier zwei große Bereiche, die uns am Herzen liegen:
Erstens sind die Ressortforschungseinrichtungen zu nennen. Das Kabinett hat mit diesem Gesetzentwurf zugleich Flexibilisierungen für Forschungseinrichtungen auf den Weg gebracht, und zwar dort – das ist die Besonderheit der Ressortforschung –, wo es um Forschung geht. Wir wissen, dass es auch Ressortforschungseinrichtungen gibt, die sich noch stärker als nachgeordnete Behörde empfinden. Ich bin davon überzeugt – die ersten Schritte sind jetzt getan –, dass es eine gute Möglichkeit der Profilbildung von Ressortforschungseinrichtungen gibt, damit sie den Schwerpunkt wirklich auf die Forschung setzen und an den neuen Regelungen partizipieren können.
Zweitens appelliere ich an die Länder, die positiven Erfahrungen, die wir mit den untergesetzlichen Regelungen schon gemacht haben, für die Hochschulen zu übernehmen. Es gibt erste positive Signale. Ich sage aber noch einmal sehr deutlich: Auch die Länder sollten keine Angst haben vor mehr Selbstständigkeit, mehr Eigenverantwortung ihrer Hochschulen. Das wird die Voraussetzung dafür sein, dass das, was öffentlich zu Recht gefordert wird, tatsächlich möglich wird, nämlich dass sich in den nächsten Jahren die Internationalisierung in den Hochschulen in Deutschland positiv entwickelt.
Ich danke herzlich allen – quer durch alle Parteien –, die sich eingesetzt haben. Ganz besonders danke ich den Regierungsfraktionen dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt so beraten können.
Wenn ich von Stärkung der Hochschulen spreche und an die Länder appelliere, dann füge ich gleich hinzu: Das Nächste, womit wir uns beschäftigen werden und was für mich in das Maßnahmenpaket dieser Legislaturperiode gehört, ist, zu ermöglichen, dass der Bund in Zukunft und dauerhaft Einrichtungen in den Hochschulen fördern kann. Das ist eine zentrale Voraussetzung, ein Schlüssel für internationale Attraktivität.
Deshalb werde ich jede Gelegenheit nutzen, zu appellieren, dass uns das in dieser Legislaturperiode gelingt, weil es in vielen Regionen Deutschlands einen großen Schub auslösen wird.
