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Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gemeinsam für gute Bildung und Wissenschaft – Grundgesetz für beide Zukunftsfelder ändern“ vor dem Deutschen Bundestag am 10. Mai 2012 in Berlin:

Datum:
10.05.2012
Bulletin
46-2

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren!

Der rote Faden in der bisherigen Debatte war: Nie war der Bund so wertvoll wie heute. Das verstehe ich. Darüber freue ich mich auch.

Frau Hein, ich rede deshalb so spät, weil ich finde, dass es bei solchen Debatten auch wichtig ist, einmal zuzuhören. Man kann nicht immer herausgehen und Wahlkampf machen.

Den habe ich schon gemacht. Ich war in NRW und habe dort alles abgeschlossen. Deshalb kann ich in Ruhe auf den Antrag eingehen. Was steht im Antrag?

Erstens. Bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern nach Art. 91 b Grundgesetz sollen künftig Kooperationen nicht mehr einstimmig im Kreis der Länder, sondern mit einer Dreiviertelmehrheit möglich sein. Hierzu sage ich: Das ist mir egal. Die Länder sollen prüfen, ob tatsächlich 16 Länder einer solchen Regelung jemals zustimmen würden. Mein Eindruck bis heute: Diese findet im Kreis der Länder keine Zustimmung.

Zweitens. Es wird eine Erweiterung der Zusammenarbeit im Bildungsbereich über die jetzige Formulierung „Sicherstellung der Leistungsfähigkeit“ vorgeschlagen. Ich sage ausdrücklich: Auch ich bin der Meinung, dass es in Zukunft notwendig werden wird, über die reine Sicherstellung hinaus Kooperationen zu ermöglichen.

Auf der Grundlage von Gesprächen, die ich mit Vertretern der Länder geführt habe, sage ich: Im Kreis der Länder gibt es auch über diesen Punkt keinen Konsens.

Drittens. Der Entwurf des Art. 104 c GG ist aus Sicht der Länder der einfachste Weg. Ein Landespolitiker hat mir vor einigen Wochen gesagt: Schiebt Geld rüber, und haltet euch im Übrigen heraus. – Das ist nicht mein Verständnis von Kooperation.

Jetzt – das hat Herr Matschie angesprochen – diskutieren wir über die Frage der Fortsetzung der Zweckbindung beim Hochschulbau nach 2013. Genau, 670 Millionen. – Der Bund setzt sich dafür ein, dass es bei einer Zweckbindung bleibt.

Die Kanzleichefs der Länder lehnen dies bislang ab. Deshalb eine herzliche Bitte an die Länder: Sprechen Sie mit Ihren Kanzleichefs. Das betrifft nicht die Fachminister. Von den Fachministern weiß ich, dass sie das wollen. Der Bund muss aber mit anderen Stellen in den Ländern verhandeln. Diese Stellen sagen: Die Zweckbindung beim Hochschulbau, die ihr wollt – das ist für die Länder zentral wichtig –, wollen wir nicht. Also: Wenn Sie Ihre Meinung ändern, können wir in diesem Punkt sofort zu Streich kommen.

Schließlich der Reformkonvent. Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag im vergangenen Jahr die Einrichtung eines Bildungsrates analog zum Wissenschaftsrat beschlossen. Dies heißt: Dort sitzen nicht nur Experten, die uns irgendetwas vorschlagen, sondern – das ist das Besondere und das Erfolgsrezept des Wissenschaftsrates – Experten und Vertreter der Politik aus Bund und Ländern sitzen beieinander. Deshalb haben die Stellungnahmen des Wissenschaftsrates wesentlich zur Dynamik unseres Wissenschaftssystems beigetragen. Deshalb sind diese Stellungnahmen aufgegriffen worden bei gemeinsamen Initiativen zwischen Bund und Ländern. Eine erste Reaktion aus den Ländern war: Das wollen wir nicht. Das brauchen wir nicht. Wir können das alleine. Wir brauchen uns mit euch nicht abzustimmen. – Ich sage jetzt einmal: Ob das Gremium Reformkonvent oder Bildungsrat genannt wird, das ist mir egal. Entscheidend ist doch, dass wir jetzt das tun, was wir tun können. Wir alle sind uns einig, dass wir im Zusammenhang mit der Frage, was darüber hinaus wichtig sein kann, ein Prozedere zwischen Bund und Ländern vereinbaren, um in absehbarer Zeit weitere Weichen stellen zu können.

Das ist der Vorschlag der Bundesregierung.

Bei dem Beschluss des Koalitionsausschusses, der im Mai im Kabinett verabschiedet werden soll, handelt es sich weder um eine Minimallösung noch um einen Spatz. Was durch diesen Beschluss möglich wird, hat es in über 60 Jahren Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben. Das meine ich nicht nur im Hinblick auf die Situation vor der Föderalismusreform; das wissen Sie. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich war immer nur auf befristete Projekte konzentriert und betraf nie die Möglichkeit einer dauerhaften Zusammenarbeit innerhalb der Hochschulen.

Ich sage Ihnen: Die Exzellenzinitiative ist für die Hochschulen natürlich ein wichtiges Argument. In meinen Augen muss es hier jedoch weit über die Exzellenzinitiative hinausgehen. Es geht um die Frage, wie das Herzstück des Wissenschaftssystems – und das sind die Hochschulen – dauerhaft wettbewerbsfähig bleiben kann. Das betrifft nicht nur einige wenige Hochschulen, sondern das betrifft die Hochschulen insgesamt. Es geht außerdem um die Frage, wie es Bund und Ländern gelingen kann, gemeinsam die Internationalisierung des Wissenschaftssystems voranzubringen.

Herr Matschie, Sie haben mich aufgefordert, zu sagen, dass das bis 2020 möglich sein soll. Damit habe ich überhaupt kein Problem; das habe ich im Kreis der Minister schon einmal gesagt, und man kann es auch hier zu Protokoll nehmen. Bund und Länder haben im Jahr 2006 einen Hochschulpakt bis zum Jahr 2020 vereinbart, zu verhandeln in drei Tranchen. Das war ziemlich klug; denn wir sehen, dass sich die Zahlen völlig anders entwickelt haben, als wir ursprünglich dachten. Für die erste Tranche hatten wir 90 000 Studienplätze vereinbart; es sind 180 000 geworden. Der Bund hat die 180 000 Plätze finanziert. Für die zweite Tranche wurden 275 000 Plätze vereinbart. Dann haben wir mit Blick auf die Aussetzung der Wehrpflicht diese Zahl auf, so glaube ich, etwa 330 000 erhöht. Über die dritte Tranche wird noch zu verhandeln sein. Wir haben jetzt die Zahlen bis 2015 vorliegen.

Interessant ist aber Folgendes: Im Haushalt des Bundes ist die jeweilige Kofinanzierung auf Euro und Cent festgelegt. Im Bildungsfinanzbericht, der die Ausgaben aller Länder enthält, können Sie unschwer erkennen, dass es Länder gibt, die im Jahr 2011 weniger für ihre Hochschulen ausgeben als im Jahre 2010. Deshalb soll mich kein Land er-mahnen, Geld zu besorgen. Vielmehr erwarte ich, dass die Kofinanzierung seitens der Länder geleistet wird.

Mir geht es an dieser Stelle gar nicht darum, Länder vorzuführen. Ich kenne die Struktur eines Landeshaushaltes. Ich kenne die Dramatik hin-sichtlich der Haushalte in Ostdeutschland. Ich weiß, was es für die neuen Länder bedeutet, in den nächsten Jahren weiterhin die Priorität auf Bildung und Wissenschaft zu setzen und gleichzeitig den notwendigen Prozess zu unterstützen.

Uns allen liegt dieses Thema am Herzen. Ich will jetzt gar nicht die Länder abkanzeln. Aber ich sage: Auch der Bund hat eine Schuldenbremse einzuhalten. Deshalb wird es nicht funktionieren, dass die Länder immer wieder zum Bund kommen und mehr Geld fordern. Wenn die Länder die Kofinanzierung nicht nur nicht leisten, sondern sogar noch weniger Geld ausgeben – das trifft auf mehrere Länder in ganz unterschiedlichen Teilen Deutschlands zu –, dann führt das dazu, dass die Situation der Hochschulen immer schwieriger wird, weil wir von ihnen verlangen, mehr Studierende aufzunehmen. Gleichzeitig werden aber die Finanzleistungen des Bundes von den Ländern nicht für den Aufbau von Studienplätzen genutzt, sondern es werden damit nur Löcher gestopft, die die Länder aufgerissen haben.

Ich glaube, dass wir in einem sehr konstruktiven Dialog sind. Die Gelder werden bis 2020 gezahlt. Wir werden seitens des Bundes alles tun, um die Dynamik aufzugreifen. Wir sagen also nicht, hier sei Schluss, sondern wir wollen gute Zukunftschancen für junge Leute. Deshalb finden wir es auch gut, dass es eine solche -Dynamik gibt.

Sie werden aber auch verstehen, dass ich Entscheidungen eines künftigen Deutschen Bundestages nicht vorgreifen kann. In der nächsten Legislaturperiode wird dieses Parlament darüber entscheiden, ob die Priorität, die wir seit 2005 durchhalten – plus 6 Milliarden Euro, plus 12 Milliarden Euro –, durch eine weitere Steigerung untermauert werden kann. Das halte ich für wichtig, und ich werde mich dafür einsetzen. Man kann von einem Mitglied der Bundesregierung aber nicht erwarten, über die Haushaltsentscheidungen dieses Parlaments in den Jahren 2018 und 2019 schon heute Aussagen zu machen.

Ich will mit der herzlichen Bitte schließen: Lassen Sie die Wissenschaft jetzt nicht im Stich! Für die Wissenschaft und die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems handelt es sich um einen der wichtigsten Vorschläge überhaupt. So etwas hat es noch nie gegeben; das ist mit Blick auf die Internationalisierung neu. Es betrifft die Hochschulen in der Breite. Mit der Exzellenzinitiative hat es nur in Teilen zu tun. Wer behauptet, die Bundesregierung wolle das nur, weil sie die Exzellenzuniversitäten stützen will, weiß genau, dass das nicht die Wahrheit ist.