Navigation und Service

Inhalt

Rede des Bundesministers für Gesundheit, Daniel Bahr, zum Gesetzentwurf zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vor dem Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 in Berlin:

Datum:
09.02.2012
Bulletin
14-1

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch dafür, dass Sie für Ruhe gesorgt haben. –
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Welt wächst weiter zusammen. Die Menschen sind immer mobiler geworden. Innerhalb kürzester Zeit legen sie weite Strecken zurück. Handelsgüter werden schnell und in großer Menge zwischen den Kontinenten ausgetauscht. Auch der internationale Reiseverkehr ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, weil wir zwischen den verschiedenen Kulturen Erfahrungen austauschen und weit entfernte Länder besser kennenlernen können.

Es ist aber eine naheliegende Folge, dass sich auch Krankheitserreger, bekannte und neu auftretende, immer rascher über Grenzen hinweg ausbreiten können. So sorgen unter anderem mehr als zwei Milliarden Flugreisen pro Jahr dafür, dass Epidemien nicht mehr auf eine Region beschränkt bleiben, sondern schlimmstenfalls zu Pandemien werden und die Weltbevölkerung bedrohen. Globale Gefahren erfordern deshalb eben auch globale Antworten. Die seit Juni 2007 in ihrem Anwendungsbereich deutlich erweiterten Internationalen Gesundheitsvorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten sind eine solche Antwort unserer Völkergemeinschaft.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum IGV-Durchführungsgesetz schließen wir uns dieser Antwort an und unterstreichen ihre Bedeutung.

Erstens geschieht das durch ein neues Stammgesetz mit Vorschriften über die Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Damit kommen wir, wie 193 andere Vertragsstaaten auch, der Verpflichtung nach, bis Juni 2012 unsere Surveillancesysteme und bestimmte Flughäfen und Häfen in Deutschland für gesundheitliche Notlagen zu rüsten. Insgesamt werden bei uns fünf Häfen und fünf Flughäfen diesem Standard entsprechen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir eine klare und faire Zuordnung der Kosten vor: Die Kosten werden sachlich differenziert der Wirtschaft sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst zugewiesen, je nach Verantwortungsbereich. Es gelingt uns damit, im Hinblick auf die globalen Herausforderungen – drohende Pandemien und Krankheitserreger, die vor Länder- und Kontinentalgrenzen nicht haltmachen – besser gerüstet zu sein. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen in Deutschland, aber auch für die Menschen, die über die Kontinente hinweg viel reisen.

Zweitens ändern wir mit diesem Gesetzentwurf das Infektionsschutzgesetz und reagieren damit auf die Erfahrungen aus der letztjährigen Ehec-Epidemie in Norddeutschland. Sie können sich erinnern, dass wir bei der Ehec-Epidemie im Mai letzten Jahres in Norddeutschland – in Hamburg, teilweise in Schleswig-Holstein – bei der Versorgung im Gesundheitssystem an unsere Kapazitätsgrenzen gestoßen sind. An dieser Stelle möchte ich deshalb noch einmal ganz besonders denjenigen danken, die im Rahmen unseres Gesundheitssystems in den Krankenhäusern, den Pflegeeinrichtungen, der niedergelassenen Ärzteschaft und vielen anderen Bereichen dazu beigetragen haben, dass die Menschen, die von Ehec bedroht waren, gut versorgt werden konnten. Die medizinische Versorgung war seinerzeit in Deutschland trotz der besonderen Herausforderung wirklich exzellent. Dafür können wir den Menschen danken, die in dieser schweren Zeit täglich ihr Engagement bewiesen und unter Stress ihre Aufgaben bewältigt haben.

Ich will an der Stelle, auch wenn es zunächst nichts mit dem IGV-Durchführungsgesetz zu tun hat, dem Bundestag sagen: Wir, die Bundesregierung, verfolgen mit großem Interesse, wie die Kosten, die seinerzeit bei denjenigen entstanden sind, die besonders belastet waren – insbesondere Krankenhäuser in Norddeutschland –, nun bewältigt werden. Wir freuen uns, dass die Gespräche hier gut geführt werden, damit die Krankenhäuser, die nicht aufs Geld geschaut haben, sondern darauf, die beste Versorgung für die Patienten zu gewährleisten, jetzt nicht die Dummen sind. So viel zu der Erfahrung, die wir vor nicht einmal einem Jahr mit der Ehec-Epidemie gesammelt haben.

Wir haben aber auch Erfahrungen gesammelt, die verdeutlichen, was in Deutschland besser werden kann. Die Konsequenzen daraus ziehen wir heute mit dem IGV-Durchführungsgesetz. Im Mittelpunkt steht eine Beschleunigung des Meldewesens. Eine Erfahrung aus der Ehec-Epidemie war, dass wir viel zu spät in der Lage waren, die Situation beurteilen zu können. Häufig kamen erst viel zu spät hier in Berlin im Robert-Koch-Institut und im Bundesgesundheitsministerium die Zahlen über die Neuinfektionen an.

Deswegen sorgen wir dafür, dass Meldungen von Ärztinnen und Ärzten künftig innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen müssen. Fristen für die Übermittlung vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das Robert-Koch-Institut werden von derzeit 16 Tagen auf höchstens 4 Tage verkürzt. Darüber hinaus soll das Meldewesen auf eine durchgehende informationstechnologische Basis gestellt werden. Damit können wir es weiter beschleunigen, aber auch rationalisieren. Wir haben neue Formen der Informationstechnologie. Die sollten wir für die Verbesserung des Meldeverfahrens nutzen.

Informationen über Zahlen von Erkrankungen werden durch die vorgesehene Regelung künftig schneller verfügbar sein. Damit haben wir das Versprechen, das wir als Bundesregierung im Rahmen der Ehec-Epidemie gegeben haben, umgesetzt. Wir haben schnell gehandelt. Das Meldeverfahren wird jetzt an die modernen Kommunikationsmöglichkeiten angepasst. Wir wissen zwar, dass wir Epidemien nie ganz verhindern können, aber wir können dazu beitragen, mit Epidemien besser um-zugehen, sie zu bewältigen, schneller informiert zu sein, um schnell zu agieren und etwas dagegen zu tun. Wir haben die Konsequenzen aus der Epidemie gezogen. Die Meldeverfahren werden deutlich verbessert, damit es uns schneller gelingt, die Lage zu beurteilen. Dazu ist dieses Gesetz da.