Navigation und Service

Inhalt

Rede des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, zum Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 26. Januar 2012 in Berlin:

Datum:
26.01.2012
Bulletin
08-1

Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

Die Debatte hat einen weiten Bogen geschlagen. Es war nicht wirklich überraschend, aber bemerkenswert, dass sich Frau Wagenknecht gar nicht dagegen ausgesprochen hat, dass Abgeordnete – notfalls auch vom Verfassungsschutz – beobachtet werden, sondern dass sie nur gesagt hat, sie hätte gern andere Abgeordnete unter Beobachtung gestellt.

Aber ich möchte mich zu dem Gesetz äußern. Auf dem Weg, die durch die Staatsschuldenkrise einiger Mitgliedsländer der gemeinsamen europäischen Währung ausgelöste Verunsicherung in der Euro-Zone als Ganzes zu bekämpfen, stellt es einen wichtigen Beitrag dar. Sinn und Anlass des Gesetzes sind nämlich, für Banken nun etwas zu haben, was wir damals, im Jahr 2008, nicht hatten. Es ist, glaube ich, nicht vorzuwerfen, dass wir es damals nicht hatten; aber deswegen mussten wir die Probleme seinerzeit anders lösen. Inzwischen haben wir mit dem Bankenrestrukturierungsgesetz das richtige Instrumentarium geschaffen, um in einem solchen Fall eine Bank ordnungspolitisch sauber vom Markt nehmen zu können. Dafür brauchen wir dieses Gesetz nicht. Wir brauchen es aber – für eine begrenzte Zeit; deswegen ist es auch bis Ende des Jahres befristet – im Rahmen der Stabilisierungsbemühungen in Bezug auf die gemeinsame europäische Währung. Ich will, weil das so wichtig ist, noch einmal daran erinnern: Die Bekämpfung dieser Krise muss bei der Bekämpfung der Ursachen der Krise ansetzen. Das ist und bleibt der erste notwendige Schritt, an dem kein Weg vorbeiführen darf, und alles, was wir sonst machen, darf nicht dazu führen, dass bei der Bekämpfung der Ursachen der Krise nicht bei den Mitgliedsländern der Europäischen Union angesetzt wird. Sonst würden wir falsche Anreize setzen.

Außerdem brauchen wir eine Stabilitätsunion. Das ist das, was wir in diesen Tagen und Wochen mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus und dem Fiscal Compact zustande bringen. Das ist bei der Konstruktion der europäischen Verträge nicht ganz einfach. Es wäre einfacher gewesen, wenn eine Vertragsänderung gelungen wäre; aber Vertragsänderungen sind in Europa nur einstimmig möglich. Diese Einstimmigkeit war im Europa der 27 nicht zu erreichen. Deswegen müssen wir den Weg über den Fiscal Compact gehen, um das zu schaffen, was wir für die vergemeinschaftete Geldpolitik brauchen, damit die Währung stabil bleibt und das Vertrauen in die Währung zurückkehrt. Notwendig sind nämlich eine Stabilitätsunion, Grenzen für die Finanzpolitik zu schaffen und darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit aller Mitgliedsländer der gemeinsamen Währung zu stärken. Das ist das Ziel des Europäischen Rats am kommenden Montag. Ich sage das nur, um den Zusammenhang herzustellen.

Dann gehört dazu, Ansteckungsgefahren, die durch die Verflechtungen in den Finanzmärkten der Welt entstanden sind – die haben wir 2008 in einem Ausmaß kennengelernt, wie wir es vorher nicht für möglich gehalten haben –, zu bekämpfen. Dazu brauchen wir einen Rettungsschirm, und dazu brauchen wir eine hinreichende Kapitalausstattung der systemrelevanten Banken in Europa. Das war der Beschluss, den wir, ausgehend von der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds, im vergangenen Jahr gefasst haben. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde muss in der Zusammenarbeit mit den nationalen Bankenaufsehern ihren Weg finden. Das hat ein bisschen gebraucht; sie ist ja erst seit Anfang letzten Jahres tätig. Das ist nicht ganz einfach. Das geht auch nicht ganz konfliktfrei. Das ist bei solchen europäischen Institutionen so.

Diese Behörde hat definiert, welche systemrelevanten Banken in Europa – in Deutschland sind es sechs – bis zum 30. Juni auf der Basis der Bewertung der Bestände vom 30. September vergangenen Jahres hinreichend Kapital nachweisen müssen, damit sie im Falle eines Falles gegen eine Ansteckungsgefahr gewappnet sind.

Jetzt kommen wir zum Gesetz. Wir alle in Europa haben uns verpflichtet, dass wir den Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde durch die nationale Bankenaufsicht umsetzen. Die Regel ist auch ganz klar: Die Banken müssen zunächst versuchen, sich das notwendige Kapital zu beschaffen. Es sieht danach aus, dass die deutschen Banken das auch schaffen; aber das ist bis zum 30. Juni offen. Die Banken haben jetzt ihre Pläne vorgelegt; die BaFin überprüft das in diesen Tagen und Wochen.

Für den Fall, dass sie dazu nicht in der Lage sind, müssen die Mitgliedstaaten dies sicherstellen. Es gibt nicht den direkten Weg über Europa – das möchten manche –, nein, es geht nur über die Staaten. Aber dazu brauchen wir das Instrumentarium. Deswegen haben wir – es ist auch kein Widerspruch, Herr Kollege Schneider, zu dem, was ich vor einem Jahr gesagt habe; da hatten wir das Restrukturierungsgesetz – den Beschluss, in dem wir uns verpflichtet haben, dies notfalls umzusetzen. Deswegen muss dieses Gesetz auch in den Instrumenten ein Stück weitergehen als das erste Soffin-Gesetz.

Ohne dieses Gesetz hätte die nationale Bankenaufsicht nicht die Möglichkeit, ein Institut zu zwingen, das notwendige Kapital vorzusehen. Denn bisher, nach geltendem Recht, kann nur bei einer konkreten Bestandsgefährdung durch die nationale Bankenaufsicht eingegriffen werden. Jetzt führen wir die Möglichkeit ein, dass bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt und insbesondere im Rahmen eines abgestimmten Vorgehens auf europäischer Ebene oder aufgrund entsprechender Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde gehandelt werden kann. Das ist der Sinn des Ganzen. Dafür rufen wir das alte Gesetz noch einmal auf. Wir geben auch nicht, Herr Kollege Trittin, wie Sie gesagt haben, 400 Milliarden Euro aus.

Lassen Sie mich es doch ganz einfach darstellen: Wir stellen in der Tat den vorhandenen Bürgschaftsrahmen bis zum Ende dieses Jahres und die entsprechenden Kapitalmöglichkeiten zur Verfügung, in der Erwartung, dass sie nicht in Anspruch genommen werden müssen, aber für den Fall, dass sie notwendig sind. Das ist eine präventive Maßnahme, um unsere gemeinsame europäische Währung gegen Ansteckungsgefahren stabiler zu machen. Um nicht mehr und um nicht weniger geht es. Dazu müssen wir dieses Gesetz – ich bitte darum; wir brauchen es dringend; sonst würden wir unseren europäischen Verpflichtungen nicht gerecht werden – heute verabschieden.

Herr Kollege Schick, ich werde Ihnen die Zahlen heute nicht nennen, sondern wir machen das in den zuständigen Gremien, wie das Gesetz es vorsieht. Dabei bleibt es auch. – Die Zahlen stehen auch noch gar nicht abschließend fest. Deswegen dient diese Frage nur dazu, Verunsicherungen zu schaffen, die so gar nicht begründet sind, und deswegen lasse ich mich darauf gar nicht ein.

Im Übrigen hilft es nichts: Wenn es am Ende haushaltswirksam ist, trägt es der allgemeine Haushalt. Dazu, wie die erforderlichen Mittel aufgebracht werden sollen, gibt es in unserem Parlament unterschiedliche Vorstellungen; das ist auch wahr. Wir haben in der Steuerpolitik, wie in anderen Fragen auch, unterschiedliche Vorstellungen. Es ist der Vorzug der pluralistischen Demokratie, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, über die am Ende mit Mehrheit entschieden wird.

Wir sind in diesen Jahren eine ziemlich solide Haushaltspolitik gefahren; denn wir haben die staatliche Neuverschuldung immerhin von der ursprünglich in Kauf genommenen Rekordsumme auf weniger als 20 Milliarden Euro im vergangenen Jahr zurückgeführt. Wir werden diesen Weg konsequenter Rückführung, aber maßvoller Defizitreduzierung entschieden weitergehen.

Im Übrigen – ich sage es noch einmal –: Dieses Gesetz wird vermutlich gar nicht in Anspruch genommen werden müssen; es ist auf eine kurze Zeit befristet. Es gibt uns aber das rechtliche und tatsächliche Instrument, die Anforderungen, die wir in Europa beschlossen haben, um unsere gemeinsame Währung stabil zu halten und zu verteidigen, zu erfüllen – nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Sie wollen, Herr Binding, versuche ich noch einmal, es Ihnen zu erklären: Es ist ein Element bei der Stabilisierung der gemeinsamen Währung – das war die weltweite gemeinsame Beurteilung, und zwar im Internationalen Währungsfonds, in der G20 und auch in Europa –, dass wir sicherstellen müssen, dass die systemrelevanten Banken in Europa in dieser schwierigen Zeit genügend Eigenkapital haben, und zwar mehr, als von Basel III zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist.

Herr Kollege Schneider, Sie haben die Mark-to-Market-Bewertung angesprochen. Von vielen Seiten – auch in der Finanzwelt – wird dies als Argument benutzt. Dort heißt es jetzt, dies sei die Ursache der Probleme. Ich kenne diese Debatte sehr genau, und Sie kennen sie auch. Jede europäische Entscheidung, die systemrelevanten Banken mit hinreichend Eigenkapital zu versehen, ohne dies auf der Grundlage einer Mark-to-Market-Bewertung zu tun, wäre von allen finanzmarktrelevanten Institutionen als irrelevant angesehen worden. Deswegen haben wir für diesen speziellen Test, für die EBA-Entscheidung, gesagt, dass die Grundlage eine Mark-to-Market-Bewertung ist.

Das ändert aber nichts daran, dass wir die Fristen für die Nullunterlegung von Staatsanleihen, die in Basel III vorgesehen sind, weiterhin voll ausschöpfen werden. Auch dies sage ich bei dieser Gelegenheit. Diejenigen, die daraus Argumente als Ausreden dafür ableiten, dass man spekulativ darauf setzt, die Finanzmarktkrise nicht zu lösen, sondern zu verschärfen, haben kein Argument aus dieser Entscheidung. Das ist eine besondere Situation. Sie zeigt, dass unsere gemeinsame europäische Währung auf dem Weg ist, das Vertrauen der Finanzmärkte zurückzugewinnen.

Wir sind nicht über den Berg. Ich warne vor zu schnellen, vor voreiligen Erfolgsmeldungen. Ich habe in Zeitungskommentaren vor ein paar Tagen auch schon gelesen, das Schlimmste liege hinter uns. Das weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass die Finanzmärkte beginnen, zunehmend Vertrauen zu fassen. Ich weiß, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Probleme in einer Reihe von Mitgliedsländern werden wirklich energisch angegangen. Was beispielsweise Italien unter der Regierung von Mario Monti beschlossen und auf den Weg gebracht hat, verdient unsere Unterstützung und unseren Respekt und hat Vertrauen auf den Finanzmärkten gefunden.

Die Schaffung einer Stabilitätsunion mit dem Fiscal Compact und dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus findet zunehmend Vertrauen. Wir sind auf dem richtigen Weg, aber wir müssen ihn konsequent fortsetzen. Ein notwendiges Element ist dieses Gesetz, das wir jetzt beraten. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung.