Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr vor dem Deutschen Bundestag am 15. Dezember 2011 in Berlin:
- Datum:
- 15.12.2011
- Ort:
- Berlin
- Bulletin
- 136-4
Herr Präsident!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich mit einigen Zahlen beginnen. Über 55 Millionen Bundesbürger haben regelmäßigen Zugang zum Internet. Pro Tag werden Hunderte von Millionen Suchanfragen gestellt. Das Netz ist für viele, vor allem jüngere Menschen bereits jetzt alleiniges Leitmedium. Das Internet bietet Information, Kommunikation und Unterhaltung.
85 Prozent aller Internetnutzer in Deutschland haben bereits online eingekauft. 68 Prozent haben bislang keine negativen Erfahrungen mit dem Internet gemacht. Das zeigt: Immer mehr Menschen vertrauen diesem Medium. Dieses Vertrauen noch besser zu schützen, ist Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung.
Wie in jedem Markt gibt es auch im Internet dubiose Geschäftsmodelle, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher in Kostenfallen gelockt werden sollen. Wie jeder Markt braucht auch das Internet in diesem Bereich eine Marktordnung. Wenn bestimmte Internetleistungen beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele deklariert oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt werden, in Wirklichkeit aber ein Abonnement abgeschlossen wird, ist die Grenze zur Täuschung überschritten.
Auch wenn hier in den meisten Fällen kein wirksamer Vertrag besteht, zahlen dennoch viele Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich teilweise durch eine etwas aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Die Zahl der Geschädigten wächst in dem Ausmaß, in dem sich der Onlinehandel entwickelt. Nach einer aktuellen Untersuchung des Sozialforschungsinstituts Infas sollen bereits über fünf Millionen deutsche Internetnutzer in eine Abofalle getappt sein; das wäre mehr als jeder zehnte Internetnutzer in Deutschland.
Derartige Vorfälle sind für die Betroffenen nicht nur eine finanzielle Belastung. Sie gefährden das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr insgesamt. Das wissen wir aus zahlreichen Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern.
Mit diesem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung bei genau diesem Sachverhalt ein und schiebt der „Internetabzocke“ einen Riegel vor. Ein Vertrag im Internet kommt zukünftig nur zustande, wenn der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Schaltfläche für das Aufgeben der Bestellung, der Bestellbutton, muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Eine Schaltfläche mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ macht jedem die Rechtsfolge seines Tuns klar.
Dies gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, und zwar unabhängig davon, ob eine Bestellung mit dem heimischen Computer, dem Smartphone oder dem Tablet-PC aufgegeben wird.
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir diesen Bereich des Geschäftsverkehrs im Internet ein Stück sicherer machen. Wir sind damit Vorreiter in Europa. Ich bin sicher: Andere europäische Staaten werden und müssen schnell nachziehen; denn diese Form von Geschäftsgebaren endet natürlich nicht an nationalen Grenzen. Deshalb haben wir, die Bundesregierung, uns sehr dafür eingesetzt, dass diese so genannte Buttonlösung Teil der Verbraucherrechterichtlinie der Europäischen Union geworden ist; sie ist Anfang dieser Woche in Kraft getreten. Wir wollen nicht warten, bis wir am Ende der zweijährigen Umsetzungsfrist angelangt sind, sondern wollen mit unserem Gesetzentwurf zügig vorangehen.
Wir begrenzen den Gesetzentwurf bewusst auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Damit halten wir uns eng an die Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie. Die Informationspflichten auf Verträge zwischen Unternehmern auszuweiten, würde zusätzliche bürokratische Hemmnisse für die Wirtschaft schaffen. Wir halten eine solche Regelung in diesem Rechtsverkehr für nicht geboten und für nicht notwendig. Die Erfahrungen zeigen, dass fast ausschließlich Verbraucher auf solche Angebote hereinfallen und Opfer einer Kostenfalle werden. Dies haben wir im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auch im Rahmen einer Anhörung feststellen können, die wir mit beteiligten Kreisen und vielen Vertretern von Verbänden durchgeführt haben. Im reinen Geschäftsverkehr halten wir eine solche Regulierung also für nicht notwendig, und da, wo wir Gesetze für nicht notwendig halten, sollten wir sie auch vermeiden. Deshalb legen wir Ihnen den Gesetzentwurf in dieser Fassung vor.
Ich hoffe, dass wir bei den Gesetzgebungsberatungen mit diesem Gesetzentwurf am Ende so konstruktiv umgehen, wie es heute schon bei einem anderen Thema, bei der Mediation, der Fall war.
