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Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, zum Familienleistungsgesetz vor dem Deutschen Bundestag am 13. November 2008 in Berlin:

Datum:
13.11.2008
Ort:
Berlin
Bulletin
120-1

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Bundesregierung hat beherzte Schritte in der Familienpolitik unternommen. Wir haben das Elterngeld eingeführt. Wir beschleunigen den Ausbau der Kinderbetreuung durch gezielte Investitionen in Höhe von vier Milliarden Euro. Gerade bei diesen beiden Themen – Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie frühkindliche Bildung – besteht in Deutschland großer Nachholbedarf. Deshalb ist diese Investition richtig.

Mit dem heute zu beratenden Familienleistungsgesetz wird eine dritte, ebenso unverzichtbare Säule gestärkt, nämlich die Ausgleichszahlungen an die Familien, die Kinder erziehen. Familien mit Kindern – da stimme ich mit Ihnen vollkommen überein, Herr Thiele – erfahren sicherlich ein ganz großes persönliches Glück durch diese Kinder. Aber Familien mit Kindern investieren auch Tag für Tag Zeit, Kraft, Geld und Zuwendung in die nächste Generation. Davon profitieren alle in diesem Land. Deshalb ist es richtig, dass Familien mit Kindern weniger besteuert werden als andere. Deshalb ist es auch richtig, dass Familien mit Kindern, die kleine Einkommen haben und die nicht von Steuererleichterungen profitieren, Ausgleichszahlungen über das Kindergeld bekommen. Das sehen die Menschen in Deutschland auch so. Das Kindergeld ist die familienpolitische Leistung mit dem höchsten Ansehen in der Bevölkerung.

Seit 2002 ist das Kindergeld für das erste und zweite Kind nicht mehr erhöht worden. Wir alle wissen, wie viele Güter des täglichen Bedarfs seitdem teurer geworden sind. Der Existenzminimumbericht liegt den Ressorts zur Abstimmung vor und wird nächste Woche im Kabinett behandelt. Dieser Bericht zeigt die Entwicklung sehr deutlich auf. Es wird also höchste Zeit, Familien genau an dieser Stelle zu entlasten. Das Kindergeld ist Schutz vor Armut. Ohne das Kindergeld wären 1,7 Millionen mehr Kinder von Armut betroffen. Das zeigt: Das Kindergeld ist keine nachrangige Leistung, sondern es schafft Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich in diesem Land.

Der Kern des Familienleistungsgesetzes sind das erhöhte Kindergeld und das gestaffelte Kindergeld. Das gestaffelte Kindergeld ist eine ganz gezielte Leistung – auch in anderen europäischen Ländern –, um kinderreiche Familien zu stärken. Wir haben in der familienpolitischen Debatte zu Recht gefragt, warum die Kinderlosigkeit in Deutschland so hoch ist.

Das über Jahre zu beobachtende Abnehmen der Kinderzahlen hat als Ursache zwei Phänomene:

Das erste Phänomen ist, dass der Mut fehlte, Familien zu gründen; denn es ist schwierig gewesen – und ist es zum Teil noch –, Beruf und Kindererziehung in Einklang zu bringen. Aber hier scheint sich eine positive Trendwende in den letzten anderthalb Jahren abzuzeichnen.

Das zweite, weniger bekannte Phänomen ist, dass in Deutschland viel schneller als in anderen Ländern die kinderreiche Familie aus der Mitte der Gesellschaft verschwunden ist. Diese Familien brauchen ganz gezielt das gestaffelte Kindergeld. Hier gilt nach wie vor der richtige Satz, dass Kinderreichtum nicht zur Armut führen darf.

Es ist unbestritten: Die kinderreichen Familien haben höhere Fixkosten. Sie brauchen eine größere Wohnung; sie geben mehr Geld für Heizung, Lebensmittel und Kleidung aus; die Waschmaschine läuft häufiger. Das kann man nicht nur durch mehr Arbeit ausgleichen.

Ich habe eingangs gesagt, dass zuletzt 2002 das Kindergeld für das erste und zweite Kind erhöht worden ist. Für das dritte Kind und die folgenden Geschwister ist das Kindergeld seit zwölf Jahren, nämlich seit 1996, nicht mehr erhöht worden. Deshalb ist es gut – ich danke, dass das heute gelingt –, dass wir endlich wieder das Kapitel des gestaffelten Kindergeldes aufschlagen. Damit wird die besondere Lage der kinderreichen Familie berücksichtigt.

An alle diejenigen, die immer sagen, dass zehn oder 16 Euro nichts bringen würden und dass man das Geld in andere Projekte stecken sollte, sage ich: Familien mit drei Kindern verfügen demnächst über 432 Euro mehr im Jahr. Familien mit vier Kindern verfügen demnächst über 624 Euro mehr im Jahr. Das ist gut angelegtes Geld. Das höhere Kindergeld ist also keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, sondern wirkt zielgenau für kinderreiche Familien, für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen in der Mitte der Gesellschaft und gegen Kinderarmut.

 

Das Kindergeld ist nicht der einzige Baustein des Familienleistungsgesetzes. Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, bekommen bis zur zehnten Klasse zu Beginn jedes Schuljahres 100 Euro für den Kauf nötiger Schulmaterialien. Hefte, Bücher, Stifte und Füller – das sind Bildungschancen zum Anfassen. Daran darf es keinem Kind fehlen.

Ein weiterer Baustein des Familienleistungsgesetzes ist die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen. Das reicht von der Hilfe rund ums Haus bis hin zur Versorgung zu pflegender Angehöriger. Solche Dienstleistungen entlasten. Sie bedeuten ganz konkret Zeit für Familien. Aber in jedem Fall kosten sie auch Geld. In Zukunft können bis zu 20.000 Euro im Jahr für solche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das hat eine doppelte positive Wirkung:

Erstens haben Familien mehr Entlastung im Alltag.

Zweitens tragen die familienunterstützenden Dienstleistungen gleichzeitig zu Wachstum und Beschäftigung in Deutschland bei. Das ist in Zeiten einer nachlassenden Konjunktur wichtig.

Mehr Kindergeld, mehr steuerliche Förderung für Familien mit Kindern, mehr familienunterstützende Dienstleistungen, ein Schulbedarfspaket – das sind vier Maßnahmen, ein Familienleistungspaket, das zielgenau wirkt.