Freitag, 23. Juli 2010
"Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt"
Deutschland steht ohne Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention. Eine entsprechende Erklärung hat die Bundesregierung jetzt den Vereinten Nationen in New York übergeben.
Die Kinderrechtskonvention nennt vier elementare Grundrechte von Kindern: das Recht auf Leben und Gesundheit, das Recht auf Entwicklung, das Verbot der Diskriminierung und die Wahrung ihrer Interessen sowie das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung. Deutschland hatte die Konvention bereits 1992 ratifziert, damals aber noch Vorbehalte geltend gemacht.
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