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Das Abkommen

Geschichte im Rückblick

Der Anwerbevertrag zwischen Deutschland und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet. Beide Länder waren an einer engeren Zusammenarbeit interessiert. Zum einen brauchte Deutschland zur Zeit des „Wirtschaftwunders“ Arbeitskräfte, zum anderen wollte die Türkei ihre Landsleute durch einen Auslandsaufenthalt weiter qualifizieren.

Logo zum 50-jährigen Jubiläums des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens Deutschlandfahne Türkeifahne sowie Schriftzug zum Jubiläum Foto: Integrationsbeauftragte

Die Bundesregierung unterzeichnete mit mehren Ländern solche Anwerbeabkommen (z.B. mit Griechenland 1960 und Italien 1955). In der Türkei bewarben sich von 1961 bis 1973 knapp 2,7 Millionen Personen um einen Arbeitsplatz, aber nur bis zu 750.000 kamen tatsächlich nach Deutschland.

Die Bundesrepublik eröffnete in Istanbul eine Außenstelle des deutschen Arbeitsamtes, um die Bewerbungen entgegenzunehmen und zu prüfen. Die Bewerber sollten möglichst Deutsch, Englisch oder Französisch sprechen sowie gesund und unverheiratet sein. Ursprünglich war eine Rotation im 2‑Jahres‑Takt vorgesehen, um eine Einwanderung zu vermeiden. Bei einer Neufassung des Abkommens im Jahre 1964 wurde dies auf Wunsch der Arbeitgeber geändert, denn der ständige Wechsel der Arbeitskräfte war zu teuer und zu aufwändig. 1973 gab es dann einen kompletten Anwerbestopp.

Man geht davon aus, dass etwa die Hälfte aller zwischen 1961 und 1973 angeworbenen Arbeitskräfte wieder in die Türkei zurück ging. Die andere Hälfte blieb in Deutschland und aus den "Gastarbeitern" wurden Einwanderer. Viele von ihnen holten nach und nach ihre Familien nach Deutschland, die sie oft Jahre lang nicht gesehen hatten.

Anlässlich des 50. Jubiläums fand am 2. November ein Festakt statt. Darüber gab es in Deutschland zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten zur Begehung des Jubiläums.