Gedenkstättenförderung des Bundes
Die Bundesrepublik Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für die Folgen des Zweiten Weltkrieges und für die Verbrechen des Nationalsozialismus, seit der Wiedervereinigung auch für das Unrecht und die Hinterlassenschaft der SED-Diktatur.
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Holocaust-Mahnmal
Foto: REGIERUNGonline / Bienert
Staat und Gesellschaft sind bei allen Unterschieden zwischen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft verpflichtet, der Verantwortung für die Folgen beider totalitärer Ideologien des 20. Jahrhunderts nachzukommen, an die Leiden der Opfer zu erinnern und das begangene Unrecht aufzuarbeiten.
Dieser Verantwortung müssen sich Bund, Länder, Gemeinden sowie die gesellschaftlichen Kräfte gemeinsam stellen. Gedenkstätten halten die Erinnerung an diese Aufgabe wach.
Förderung nach der Gedenkstättenkonzeption
Seit 1999 fördert die Bundesregierung Gedenkstätten auf der Grundlage einer Gedenkstättenkonzeption. Danach ist der Unterhalt von Gedenkstätten vorrangig Aufgabe gesellschaftlicher Gruppen, der Kommunen und der Länder.
Der Bund kann sich jedoch an der Förderung von Stätten der Erinnerung und an Projekten beteiligen, wenn sie von nationaler und internationaler Bedeutung sind. Dabei muss es sich um herausgehobene Einrichtungen handeln, die im öffentlichen Bewusstsein exemplarisch für bestimmte Formen der Verfolgung stehen.
Eine Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption wird zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, hat dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages im Juli 2007 einen entsprechenden Diskussionsentwurf vorgelegt.
Der Diskussionsentwurf zum neuen Gedenkstättenkonzept des Bundes
Die Gedenkstättenkonzeption im pdf-Format
Neue Gedenkstätten in Berlin
In Berlin wurde am 10. Mai 2005 das von der Bundesregierung finanzierte Denkmal für die ermordeten Juden Europas seiner Bestimmung übergeben. Das Stelenfeld wird ergänzt durch einen unterirdisch angelegten "Ort der Information". Er klärt auf über das Schicksal der Opfer des Holocaust und die historischen Stätten der Verfolgung und Vernichtung unter nationalsozialistischer Herrschaft in Europa.
Zur Website der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Der Bund finanziert außerdem den Bau von zwei weiteren zentralen Denkmälern in Berlin. Das Denkmal zur Erinnerung an die während des Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen konnte im Mai 2008 der Öffentlichkeit übergeben werden. Es nimmt in seiner Gestaltung auf die Stelen des gegenüber liegenden Denkmals für die ermordeten Juden Europas Bezug. Durch ein Fenster sieht man die Filmprojektion einer scheinbar endlosen Kussszene eines gleichgeschlechtlichen Paares. Neben dem Denkmal informiert eine Texttafel über die Homosexuellenverfolgung.
Auf einem Grundstück, das vom Land Berlin zur Verfügung gestellt wurde, wird das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma errichtet. Der Entwurf für das Denkmal stammt von dem israelischen Künstler Dani Karavan. Er sieht einen Brunnen mit einer Inschrift sowie Informationstafeln mit erläuternden Texten vor.
Weitere Informationen zu den vom Bund geförderten Gedenkstätten
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.5.2008.
